Energiepolitik > Preismeldungen

Hitzewelle treibt Strompreise an

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ElCattivo:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@ElCattivo
Tatsächlich war ich unpräzise. Es käme wohl auf die durchschnittlichen Stromerzeugungskosten an, welche sich aus der Gewichtung der einzelnen Erzeugungsarten am Strom- Mix ergeben.
--- Ende Zitat ---

Was wollen Sie eigentlich? Eine vollständige Regulierung wie wir sie bis Ende der 90er hatten, als jeder Erzeuger seine Kosten plus x erlöste oder wollen sie eine echte Liberalisierung mit Belohnung derjenigen, die dank hoher Effizienz oder warum auch immer günstiger erzeugen können als andere? Wenn Sie die Liberalisierung wirklich wollen, dann kommen Sie einfach nicht umhin, zu akzeptieren, dass es selbstverständlich nur einen Marktpreis geben kann, an dem alle gemessen werden.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromerzeugungs__kosten/site__1091/
--- Ende Zitat ---

Diese Grafiken zeigen genau das, was ich die ganze Zeit schreibe: Eine Merit Order, die von einer (nahezu preisunelastischen) Nachfragekurve geschnitten wird, so dass der Gleichgewichtspreis entsteht, der (natürlich) für alle gilt. Längst überholt ist natürlich das abgetragene Preisniveau, schon allein wg. zwischenzeitlicher Einführung des Emissionshandels.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Sind die Braunkohlepreise in D nun aufgrund weltweit gestiegener Nachfrage dramatisch gestiegen?
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie der von Ihnen selbst verlinkten Theorie folgen, ist es völlig unerheblich, ob die Braunkohlepreise steigen oder nicht, solange sie nur nicht soweit steigen, dass ein Teil der Braunkohleanlagen auf der Merit Order so weit nach oben wandert, dass er nicht mehr in Anspruch genommen wird. Relativ unwahrscheinlich.

RR-E-ft:
@taxman

Die EdF hat, bevor sie die EnBW -Aktien (Badenwerk+ EVS) gekauft hat, sicher eine Due Dilligance angestellt, welche auch rechtliche Aspekte umfasste.

Und dabei musste auffallen, dass es mit dem EnWG ein besonderes Gesetz in Deutschland gibt, welches die wirtschaftliche Betätigung von Energieversorgungsunternehmen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas besonders reglementiert.

Mit anderen Worten:

Man konnte erkennen, dass sich das Unternehmen in einem Markt betätigt, in welchem nach der Rechtsprechung des BGH - anders als sonst - die Gewinnmaximierung eingeschränkt ist.

Ebenso verhält es sich mit den Aktionären aller anderen EVU.

In der Regel wirken sich solche bei der Due Dilligance erkannten Restriktionen auf den Kaufpreis aus.

Man hätte ja auch woanders investieren können, wenn man die Absicht der Gewinnmaximierung gehabt hätte.

Es ist also nicht so, dass etwa Marktgesetze außer Kraft gesetzt würden.

Mal abgeshen davon, dass EdF selbst ein Staatsunternehmen ist, welches im Bereich der Daseinsvorsorger tätig ist.

Dass solche Restriktionen sich sogar gravierend auf den Kaufpreis auswirken können, könnte man erahnen, wenn etwa mal die Kaufverträge zwischen der Treuhandanstalt (DDR- Vermögen) mit den westdeutschen Energiekonzernen zur Privatisierung der vormaligen DDR- Energiewirtschaft im Gas- und Strombereich offen gelegt würden.

Es kann gewiss soweit führen, dass für ein Aktienpaket ein symbolischer Erinnerungswert gezahlt wird, eben wegen der vielen Risiken und Restriktionen.

Die Konzerne berufen sich darauf, sie hätten das ehemals "volkseigene" Energievermögen keinesfalls für "einen Apfel und ein Ei" bekommen, sondern der geringe Kaufpreis sei dafür vollkommen angemessen gewesen (alles marode, Investitionsbedarf, Altanlagen auf null abgeschrieben und erst später als Anlagevermögen wieder aktiviert).


Nachzulesen etwa in der Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes gegen TEAG oder in der aktuellen Netzentgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur für Vattenfall Transmission.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

ElCattivo:
@ taxman

Genau mein Reden.

(übrigens wird hier niemand gefressen  :wink: )

RR-E-ft:
@ElCattivo

Wie konnte ich nur die Einpreisung der zum Großteil unentgeltlich zugteilten Zertifikate außer Acht lassen.

Ich teile die Auffassung von Markert, abgedruckt in ZNER 2006, 119.

Sollte Due Dilligance und Drücken des Kaufpreises bei Aktienerwerb wegen bestehender rechtlicher/ wirtschaftlicher Risiken/ Restriktionen wirklich kein Thema mehr sein?

Mich würde schon interessieren, was für die "Klitschen" seinerzeit gezahlt wurde.

Bei einem sehr geringen Kaufpreis stimmt die Rechnung am Ende auch dann, wenn die Gewinne dauerhaft beschränkt sind, etwa bei der Privatisierung eines bis dahin kommunalen Wasserversorgers.

Sie sprechen immer von einem Marktpreis.

Ein solcher kann sich erst bei wirksamen Wettbewerb bilden, den es bis heute aufgrund der bestehenden Marktbeherrschung bei der Stromerzeugung nicht gibt.

Allein deshalb gibt es eine so große Diskrepanz zwischen Stromerzeugungskosten und den Großhandelspreisen.

Ich bin mir nicht sicher, ob alle Stadtwerke es genauso sehen, dass sich die Strompreise bereits in einem fairen Wettbewerb bilden und sie deshalb bereits zu günstigen Preisen Strom kaufen können oder sich nicht eher einem als solchem empfundenen Preisdiktat gegenüber sehen.  


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

taxman:
ElCattivo:  
taxman, genau mein Reden.

taxman:
Wieso verstehe ich Sie dann nicht ?  :oops:

Staatliche Einschränkungen für Unternehmen zu erlassen, welche monopolistisch eine lebenswichtige Grundversorgung durchführen, empfinde ich als ein natürliches Grundelement. Solche Unternehmen haben einfach eine zugroße Macht gegenüber dem Einzelnen. Das der Staat hier dem Einzelnen Möglichkeiten anbietet sich, auf völlig legalem Wege, zu wehren empfinde ich als absolut notwendig.

Wenn ich jemanden etwas zur Nutzung und Fruchtgenuss überlasse (z. B. einen Acker) dann will ich das der Pächter den Acker sehr gut behandelt. Den Acker auch regelmäßig pflegt und düngt. Dabei muss der Pächter besonders darauf achten den Ackerboden nicht allem wertvollem zu berauben den Boden auszuzehren.

Alles was ich von Ihnen lese, empfinde ich aus Sicht eines monopolistischen gewinnorientierten Energieversorgers als absolut richtig und nachvollziehbar.

Was Sie vielleicht vergessen haben ist der historische Hintergrund, wie kam es eigentlich soweit:

Zitat:
In diese Badenwerk-Gesellschaft brachte das Land alle staatlichen Anlagen zur Stromgewinnung ein und verpflichtete sich, das gesamte Grundkapital stets im Staatsbesitz zu belassen. Erst 1970 hob der Landtag diese Vorschrift auf. Dies gehört heute alles der EnBW.

Dies bedeutet für mich das die ehem. staatl. Aufgaben heute in einem monopolistischen Umfeld von gewinnorientierten Unternehmen betrieben wird.

Absatzprobleme solcher Unternehmen sind höchstens durch unternehmerische Fehlentscheidungen entstanden, da der Bedarf, sozusagen staatl. garantiert, vorhanden ist und auch bleibt. Diese Fehlentscheidungen wurden durch die Manager der gewinnorientierten Unternehmen getätigt. Natürlich muss dies der Endverbraucher bezahlen. Ich habe nur ein großes Problem darin, dann deswegen noch mehr bezahlen zu müssen.

Es tut mir leid in Ihrer Diskussion nicht mit Fachbegriffen um mich werfen zu können.

taxman

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