Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Jahresabrechnung und errechnete Rückzahlung an mich
Arno:
@cremer
ich habe an meinen Energieversorger auch diesen Musterbrief abgeschickt,
auch bei mir stellte ich eine überzahlung fest.
--- Zitat von: \"Cremer\" ---
Eine Aufrechnung mit dem nächsten Abschlag ist nicht statthaft.
--- Ende Zitat ---
warum steht den in dem Musterbrief folgendes drin?
"Sollte Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag kürzen. "
Verstehe ich da was falsch oder ist der Musterbrief in dieser Form nicht mehr gültig?
Bei mir sieht es im moment so aus:
EVM Koblenz ist mein Gasversorger.
Einspruch zum 1. Januar und zum 1. Mai.
Einspruch mit dem Musterbrief gegen die Jahresabrechneung am 17. Juli.
in diesem Musterbrief steht ja,
*1 "Ich bitte Sie um Überweisung dieses von mir zuviel bezahlten Betrags auf mein Konto
Konto Nr. BLZ Bank innerhalb der kommenden 14 Tage.
Sollte Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag kürzen."
und dieses
*2 "Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir binnen einer Frist von 14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch mitteilen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Sie erhalten gehe ich davon aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten Abrechnung Ihrerseits in Ihrer
Schätzung entspricht. Meine Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere."
Die EVM Koblenz hat mir heute eine Empfangsbestättigung zugeschickt
mit folgender Mitteilung:
"Eine entsprechende Stellungnahme erhalten sie in der 32. Kalenderwoche.Wir werden dann unaufgefordert auf den Vorgang zurückkommen."
*1 Was mache ich jetzt?
Ziehe ich die Überzahlung vom nächsten Abschlag ab?
bedenken siehe ihren Beitrag.
*2 Kann ich die Abschlagzahlung so anpassen wie ich es errechnet habe.
Es kommt ja kein Antwort innerhalb 14 Tage.
Danke
Arno
Arno:
es hat sich erledigt.ich habe die entsprechnenden Antworten gefunden.
Es ist hier sehr schwierig mit der suchfunktion was zu finden weil man mit informationen einfach erschlagen wird.Es müßte vieleicht ein besserer Suchalgohritmus her.
Arno
hollmoor:
@Arno
zu Punkt 1
Scheint ein nicht mehr aktueller zu sein!
Ich kenne im Moment nur diesen Musterbrief:http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=631&file=dl_mg_1143550859.doc
zu Punkt 2
Ja
DieAdmin:
Hallo Arno,
meine Antwort auf Helge enthielt ein Link. In dem Thread ging es auch um den Musterbrief. Ich hatte da zwar direkt auf die 2. Seite verlinkt, aber man kann ja dann vorblättern, um den ganzen Thread zu lesen
Die Suchmaske selbst bietet schon die eine oder andere Einschränkung des Suchergebnisses. Hier vielleicht mehr den Erläuterungstext lesen
@all
Hier zeigt sich auch, wie wichtig es ist, bei Themeneröffnung einen aussagekräftigen Titel zu vergeben. So das der Suchende schnell in der Themenansicht fündig wird.
Und manche Informationen ergeben sich aus einer Diskussion heraus.
Schöne Grüße
Arno:
so mal wieder was neues von meinem Versorger EVM Koblenz.
Heute habe ich Post von denen bekommen(der Antwortbrief siehe oben)
Was nun?Wie geht es weiter?
Ich habe ja letztes Jahr zu viel gezahlt und die haben ja ihre Preise (wogegen ich wiederspruch eingelegt habe)verrechnet.
danke
Arno
\"wie angekündigt kommen wir auf ihr oben genanntes Schreiben zurück.Wir
haben Sie bereits im bisherigen Schriftverkehr ausführlich über die Hintergründe unserer Akruellen Preisanpassungen sowei über unsere Rechtsauffassung informiert.
Vor diesem Hintergrund besteht nach unserer Ansicht kein Grund ,Ihre Jahresabrechnung zu korregieren.
Grundsätzlich legen wir bei der Ermittlung des künftigen Abschlages den sich aus der Rechnung ergebenden Jahresverbrauch zugrunde.In Ihrem Fall haben wir so einen monatlichen Abschlag in Höhe von 79 € ermittelt.Aufgrund ihrer Zahlung am 01.08..06 gehen wir davon aus,dass sie eine reduzierung ihres monatlichen Abschlages auf 70€ wünschen.Wir haben diese Absenkung des Abschlages vorgenommen weisen Sie jedoch darauf hin,dass unsere aktuellen Preise nach wie vor gültigkeit haben und Sie aufgrund des reduzierten Abschlages mit einer Nachzahlung bei der nächsten Jahresabrechnung rechnen müssen.\"
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