Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Jahresabrechnung und errechnete Rückzahlung an mich

<< < (3/5) > >>

DieAdmin:
Hallo Arno,

die EVM Koblenz hat schon hier im Forum \"Ihren\" Thread:

EVM Koblenz

Das die EVU\'s auf ihre Preise bestehen und dementsprechend die Abrechnungen erfolgen ist überall so.

Noch ein schönes WE :)

Arno:

--- Zitat von: \"Evitel2004\" ---Hallo Arno,

die EVM Koblenz hat schon hier im Forum \"Ihren\" Thread:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2672

Das die EVU\'s auf ihre Preise bestehen und dementsprechend die Abrechnungen erfolgen ist überall so.

Noch ein schönes WE :)
--- Ende Zitat ---


hallo @Evitel2004
ich habe das hier gepostet damit ich an mein obiges posting anknüpfen konnte.wenn du möchtest kannst du ja meine beiträge aus diesem thread zusammenfassen und in den thread der EVM stellen.

cu
arno

DieAdmin:

--- Zitat von: \"Arno\" ---
--- Zitat von: \"Evitel2004\" ---Hallo Arno,

die EVM Koblenz hat schon hier im Forum \"Ihren\" Thread:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2672

Das die EVU\'s auf ihre Preise bestehen und dementsprechend die Abrechnungen erfolgen ist überall so.

Noch ein schönes WE :)
--- Ende Zitat ---


hallo @Evitel2004
ich habe das hier gepostet damit ich an mein obiges posting anknüpfen konnte.wenn du möchtest kannst du ja meine beiträge aus diesem thread zusammenfassen und in den thread der EVM stellen.

cu
arno
--- Ende Zitat ---


Das ist leider in diesem Forensystem nur per Hand editierbar. Und die Verknüpfungen zu dem eigentlichen Verfasser wären verloren.

Vielleicht für die nächsten Postings, die mit der EVM Koblenz zu tun haben :).  Wenn nämlich der nächste EVM-Kunde nach seinen Versorger sucht (Eingabe: EVM AND Koblenz) erscheint ihm zusätzlich dieser Thread in der Ergebnisliste. Und wer kann am Thementitel erkennen, das es auch um diese geht.

Und ein jeder, der die Suche schon mal benutzt hat, weiß, was es bedeutet, viele Threads zu durchwühlen.

Monaco:
@helge

Nachdem der Thread zuletzt vom Ausgangsthema etwas \"abgerückt\" ist, möchte ich auf das Ursprungsproblem zurückkehren.
Obwohl es sicher noch einige kontroverse Meinungen dazu gibt, sollte man von einer Verrechnung von Guthaben mit Abschlägen für die neue Abrechnungsperiode wohl absehen.
Allerdings gibt es eventuell noch einen anderen Weg. Falls die Abschläge im Lastschriftverfahren eingezogen wurden, lässt sich der letzte Abschlag (alte Abrechnungsperiode) u.U. noch zurückbuchen.

Beispiel:
Jahresrechnung (Versorger): 1.200,- €
eigene Jahresrechnung (alte Preise): 1.050,- €
Abschläge: 100,- €

Rückbuchung letzter Abschlag und ggf. Jahresrechnungsbetrag (je 100,- €), Überweisung des \"zugestandenen\" Betrages - hier: 50,- €. Damit wurde dann nichts verrechnet!

Sollte der Preiswiderspruch erst nach der Jahresrechnung erfolgen, ist auch dieses Verfahren problematisch, da der Versorger (zumindest) zum Zeitpunkt der letzten Rate noch davon ausgehen musste, dass seine Preise akzeptiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Ralf:
Guten Tag miteinander,
bei mir stellt sich die Situation ähnlich wie beim Erst-Autor Helge dar.

In meine Widerspruch nach § 315 (Abgeschickt nach Eingang der Jahresrechnung) hatte ich vermerkt, daß ich meine Einzugsermächtigung auf den von mir errechneten geringeren Nachzahlungsbetrag beschränke und im Falle einer Überschneidung zwischen Eingang des Widerspruchs und der Lastschriftabbuchung ich eine Erstattung erwarte.
Einen Tag nach dem ich das Einschreiben abgeschickt habe, kam die Abbuchung des von der Süwag mitgeteilten höheren Nachzahlungsbetrages.

Da ich aus dem Forum inzwischen gelernt habe, daß eine Verrechnung mit den zukünftigen Abschlagszahlungen nicht zulässig ist und ich ehrlich gesagt auch nicht auf eine Erstattung hoffe, sehe ich meine einzigste Chance in der Rückgabe der Lastschrift und Überweisung der von mir errechneten Nachzahlung.

Daher nun meine Frage (an Monaco): Wie darf ich den Hinweis vom 13.08.2006 bewerten ?
"Sollte der Preiswiderspruch erst nach der Jahresrechnung erfolgen, ist auch dieses Verfahren problematisch, da der Versorger (zumindest) zum Zeitpunkt der letzten Rate noch davon ausgehen musste, dass seine Preise akzeptiert werden"

Ist das eine reine persönliche Einschätzungoder gibt es da einen juristischen Hintergrund, so das ich bei meine geplanten vorgehen Probleme bekommen könnte ? Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Danke für die Hilfe !

Gruß
Ralf

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln