Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Jahresabrechnung und errechnete Rückzahlung an mich

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Helge:
Hallo,

auch ich habe jetzt meine Jahresabrechnung vorliegen. Nach der Vorlage vom BdEV habe ich das Schreiben verfasst und nach den Excel-Blättern alle meine Daten / Zahlen errechnet.
Im Ergebnis nach meiner Berechnung (auf Basis der Preis von Juli 2004) müsste ESB mir etwas (wenn auch nicht viel) zurückzahlen.
Was ist (taktisch) besser:
A) sofort mit dem Abschlag verrechnen?
B) gemäß dem Musterschreiben vom BdEV die Überweisung von der ESB binnen 14 Tagen einfordern und erst später mit dem Abschlag verrechnen?
C) egal

Danke
Helge

PS: Sorry, das sollte eigentlich bei Erdgas Südbayern stehen, aber irgend was habe ich falsch gemacht und bin global gelandet. Verschieben kann ich wohl nicht.

DieAdmin:
Hallo Helge,

inwieweit Guthaben, das aus dem Preispotest zuviel an das EVU gezahlt wurde, verrechnet werden darf, gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist

Das Augenmerk bitte auf das "Aufrechnungsverbot" legen. (Ausführungen von Herr Fricke am 08.06.06)

bzw dazu gabs schon einige Threads hierzu im Forum. Die Suche nach Guthaben Verrechnen zeigt einige Threads an.

Helge:
@Zeus

Danke, hätte besser suchen können.
Vielleicht könnte der ADMIN diesen Thread an den richtigen Platz verschieben.
Ich fühle mich mit dem Beitrag hier jetzt unwohl.
Helge  :oops:

DieAdmin:

--- Zitat ---@Zeus
--- Ende Zitat ---


Mein Nick ist eigentlich Evitel2004. Zeus, das ist nur mein Hund ;)


--- Zitat ---Vielleicht könnte der ADMIN diesen Thread an den richtigen Platz verschieben
--- Ende Zitat ---

So falsch ist der Thread nicht, bloß ein vorherige Suche hätte diesen erspart

Cremer:
@Helge,

habe den Thread hinhin verschoben.

Eine Aufrechnung mit dem nächsten Abschlag ist nicht statthaft.

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