Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Jahresabrechnung und errechnete Rückzahlung an mich

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Kampfzwerg:
@ Ralf

Entschuldige, ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Ich wollte damit nicht sagen, dass Du nicht mehr rückbuchen kannst, sondern habe lediglich versucht Monacos Vorbehalt zu verdeutlichen,
ich sehe das aber nicht so.

Eine Rückbuchung innerhalb der 6-Wochen-Frist ist rechtlich immer problemlos möglich.

"Kürzen geht erst ab Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft!"
sollte nur heissen: erst mitteilen, dann handeln.

BGH-Urteil zum Thema 6-Wochenfrist bei Rücklastschriften

Rückwirkender Widerspruch

Ralf:
Hallo miteinander,

vielen Dank nochmal für die Hilfe.
Ich werde die Lastschrift dann doch zurückgeben und den von mir errechneten geringeren Nachforderungsbetrag nachüberweisen. So kann ich wenigstens meine 100,- EUR retten.

Vorher werde ich das ganze der Süwag per Fax nochmal mitteilen und gleichzeitig - damit sich die Süwag ggfs. Rücklastschriftgebühren ersparen kann - nochmal eine Woche Gnadenfrist für eine eigene Rücküberweisung einräumen.
In gleichem Fax werde ich dann auch die von mir ermittelten geringeren Abschläge für die Zukunft mitteilen.

Nach einer Woche geht die Lastschrift dann kommentarlos zurück.

Gruß und schönes Restwochenende

Ralf

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