@cremer
ich habe an meinen Energieversorger auch diesen Musterbrief abgeschickt,
auch bei mir stellte ich eine überzahlung fest.
Eine Aufrechnung mit dem nächsten Abschlag ist nicht statthaft.
warum steht den in dem Musterbrief folgendes drin?
"Sollte Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag kürzen. "
Verstehe ich da was falsch oder ist der Musterbrief in dieser Form nicht mehr gültig?
Bei mir sieht es im moment so aus:
EVM Koblenz ist mein Gasversorger.
Einspruch zum 1. Januar und zum 1. Mai.
Einspruch mit dem Musterbrief gegen die Jahresabrechneung am 17. Juli.
in diesem Musterbrief steht ja,
*1 "Ich bitte Sie um Überweisung dieses von mir zuviel bezahlten Betrags auf mein Konto
Konto Nr. BLZ Bank innerhalb der kommenden
14 Tage.
Sollte Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag kürzen."
und dieses
*2 "Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir binnen einer Frist von
14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch mitteilen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Sie erhalten gehe ich davon aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten Abrechnung Ihrerseits in Ihrer
Schätzung entspricht. Meine Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere."
Die EVM Koblenz hat mir heute eine Empfangsbestättigung zugeschickt
mit folgender Mitteilung:
"Eine entsprechende Stellungnahme erhalten sie in der
32. Kalenderwoche.Wir werden dann unaufgefordert auf den Vorgang zurückkommen."
*1 Was mache ich jetzt?
Ziehe ich die Überzahlung vom nächsten Abschlag ab?
bedenken siehe ihren Beitrag.
*2 Kann ich die Abschlagzahlung so anpassen wie ich es errechnet habe.
Es kommt ja kein Antwort innerhalb 14 Tage.
Danke
Arno