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Autor Thema: ( Herr Cremer) monatl. Zahlungen einfach kürzen???  (Gelesen 5287 mal)

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Offline scotti26

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( Herr Cremer) monatl. Zahlungen einfach kürzen???
« am: 26. November 2006, 17:13:51 »
Hallo,

ich habe meinem Gaspreis  im letzten Jahr wiedersprochen und meine Jahresrechnung auf die alten Preise angeglichen. Habe meine eigene Musterrechnung aufgestellt und überweise seit daher meine reduzierten Beträge. Nun habe ich teilweise auf alternative energien umgestellt, sodass es bei meinem  bisher schon reduzierter Beitrag zur nächsten Jahresrechnung zu einer deutlichen Überzahlung kommen würde. Dieses Geld würde ich ja niemals wieder sehen, da die ESB dies sofort mit ihren aktuell gültigen Beitragssätzen verrechnen würde.
Kann ich also die verbleibenden 8 monate bis zur nächsten Abrechnung meine monatl. Überweisungen nochmals stark reduzieren, sodass ich mittels meiner letzten Musterrechnung mit den alten Preisen auf ca. plus-minus Null rauskomme?
Muss dies die ESB akzeptieren?

Danke
Gruß
Scotti26

Offline RuRo

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( Herr Cremer) monatl. Zahlungen einfach kürzen???
« Antwort #1 am: 26. November 2006, 19:30:39 »
@scotti26
Unbilligkeitseinwand gegen Gesamthöhe des Verbrauchspreises wurde geführt?! - wenn ja, keine Frage, dass geht, denn rechtlich gesehen muss danach erstmal  Null komma Null Nix gezahlt werden.

Wer dem Versorger doch noch einen geldwerten Vorteil gewährt, zahlt nur noch nach tatsächlichem monatlichen Verbrauch - handhaben wir genauso.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline superhaase

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( Herr Cremer) monatl. Zahlungen einfach kürzen???
« Antwort #2 am: 26. November 2006, 19:36:19 »
Zitat von: \"scotti26\"
Muss dies die ESB akzeptieren?

Akzeptieren muss das der Versorger nicht.
Wird er auch nicht.
Allerdings müsste er seinen Anspruch gegen Dich vor Gericht durchsetzen und dabei seine Kalkulation offenlegen.
Immer mehr Gerichtsurteile bestätigen das jetzt.
Und wenn Dein Verbrauch stark zurückgeht, kannst Du jederzeit eine Anpassung Deiner Abschlagszahlungen vornehmen. Einfach dem Versorger mitteilen, dass Du die Abschläge herabsetzt und z.B. mit Zählerablesung begründen.
Wenn er es nicht akzeptiert, ists auch wurscht, wie oben gesagt.

Cool bleiben, Du sitzt derzeit am längeren Hebel!  8)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Monaco

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( Herr Cremer) monatl. Zahlungen einfach kürzen???
« Antwort #3 am: 26. November 2006, 21:50:56 »
@RuRo

Bei einem Sondervertrag geht kürzen auf 0 nicht! Dort hatte man sich ja mal irgendwann auf einen Preis geeinigt. Zumindest dieser müsste schon bezahlt werden.
Bezahlen nach tatsächlichem Verbrauch ist rechtlich wohl auch nicht ganz in Ordnung.

@scotti26

Wenn man seinem Versorger nachweist, dass man fortan weniger verbraucht, sollte dieser gegen eine Abschlagsreduzierung nichts haben. Schließlich muss dieser das Verbrauchsverhalten angemessen berücksichtigen. Und da es beim Verbrauch zunächst einmal nicht um den Preis geht, sollte dieser einer begründeten Abschlagsreduzierung zustimmen. Z.B. könnte man nach einem halben Jahr eine Zwischenablesung machen und mittels Gradtagzahlen auf ein Jahr hochrechnen. Diese Rechnung sollte auch einen neuen Abschlag ergeben, der unter Berücksichtigung der bisherigen Abschläge ermittelt wird.
Das müsste auch dem Versorger relativ einleuchtend sein. Wenn er es dennoch nicht akzeptiert, dann wohl nur aus Willkür. Letztlich legt er sich damit nur ein weiteres Problem ins eigene Nest ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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