Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neukunde Gas = Pech gehabt?  (Gelesen 5106 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Mr. Morler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
Neukunde Gas = Pech gehabt?
« am: 17. Juli 2006, 10:29:36 »
Hallo Mitstreiter

die Suche nach einem Diskussionsbeitrag zu meinem Fall (der eigentlich nicht so selten sein dürfte) hat mich leider nicht wirklich schlau gemacht - vermutlich habe ich ein Verständnisproblem mit den Tarifen bzw. dem Begriff "Grundversorgung"...

Ein Bekannter zieht demnächst in meine Wohnung, wo bisher schon die Unbilligkeit gegen den Gaspreis in Einrede gestellt war. Der Bekannte ist jedoch Neukunde beim Gasversorger. Dieser hat ihm per Begrüssungsschreiben den gleichen Tarif (NVV tektron Gas) mitgeteilt, den ich auch schon hatte, mit Hinweis auf die durch Entnahme zustande gekommenen Verträge nach AVBEltV und AVBGasV.

Nun ist uns nicht klar, ob und wie der Neukunde (Bekannte) einen Einspruch gegen den Gaspreis führen kann, oder ob er nur künftigen Preiserhöhungen widersprechen kann...die Anmeldung beim Versorger erfolgte telefonisch, ohne dass ein Vertrag unterschrieben wurde...

Eigentlich hatte ich erwartet, genau hierauf eine Antwort in den Grundsatzfragen zu finden, aber da fand ich nur einen Beitrag, der sich mit speziellen Tarifen befasst...oder ist "tektron Gas" evtl. genau sowas?

Mit Dank und solidarischen Grüßen
Frank

Offline agelis

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
    • http://www.agelis.de
Neukunde Gas = Pech gehabt?
« Antwort #1 am: 17. Juli 2006, 10:34:07 »
Er ist doch von vorherigen Erhöhungen gar nicht betroffen. Für ihn gelten nur die Konditionen am Tag der Anmeldung.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Neukunde Gas = Pech gehabt?
« Antwort #2 am: 17. Juli 2006, 11:48:26 »
@Mr. Morler

Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 684 ff) sind bei Allgemeinen Tarifen die Anfangspreise nicht weniger einseitig bestimmt als die Folgepreise.

Nur bei Sonderverträgen Strom ist der Anfangspreis nicht kontrollierbar.

Bei Sonderverträgen Gas unterfällt der gesamte Preis der Billigkeitskontrolle (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006).

Man kann also die Preise von Anfang an als unbillig rügen.

Im eigentlichen geht es nie um die Billigkeit von Erhöhungen, sondern um die Billigkeit der jeweils aktuell geforderten Gesamtpreise.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Mr. Morler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
Neukunde Gas = Pech gehabt?
« Antwort #3 am: 18. Juli 2006, 10:00:32 »
Zitat

Im eigentlichen geht es nie um die Billigkeit von Erhöhungen, sondern um die Billigkeit der jeweils aktuell geforderten Gesamtpreise


Das ist eine klare Aussage, die sofort verständlich macht, warum auch der Neukunde sich wehren kann. Danke!

Wie erklärt sich allerdings das Ansetzen der alten Preise von 2004? Klar, wenn man den Preis von 1970 ansetzen würde, würde jedem einleuchten, dass dies unrealistisch wäre.
Aber auf der anderen Seite war Energie noch nie so teuer wie seit 2004 - oder schliesse ich hier nur fälschlicherweise vom extrem hohen Ölpreis darauf, dass auch der Gaspreis gestiegen sein müsste?
Anders gesagt: wäre es nicht realistischer, etwa den Gaspreis von 2005 anzusetzen, etwa als eine Art "Sicherheitsmarge", um nicht zu hohe Nachforderungen innerhalb drei Jahren (Verjährung) anzusammeln?

Energische Grüße

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Neukunde Gas = Pech gehabt?
« Antwort #4 am: 18. Juli 2006, 10:38:46 »
@Mr. Morler

Wenn man die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwendet, ist bis auf weiteres nichts fällig.

Dem anderen wird nicht zugemutet, selbst ein der Billigkeit entsprechendes Entgelt zu bestimmen (BGH, Urt. v. 07.02.2006 - KZR 8/05 Tz. 21).

Bis zum Nachweis der Billigkeit ist nichts fällig (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006).

Man kann also unter Vorbehalt den Preis weiter zahlen, den man will.

Die Differenz sollte man sowieso immer sicherheitshalber beiseite tun.....


Ob man nun August 2004 oder sonst einen Preis nimmt, steht also frei.

August 2004 hat man deshalb genommen, weil am 01.09.2004 mit der EWE die Preiserhöhungswelle einsetzte.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz