Hallo Mitstreiter
die Suche nach einem Diskussionsbeitrag zu meinem Fall (der eigentlich nicht so selten sein dürfte) hat mich leider nicht wirklich schlau gemacht - vermutlich habe ich ein Verständnisproblem mit den Tarifen bzw. dem Begriff "Grundversorgung"...
Ein Bekannter zieht demnächst in meine Wohnung, wo bisher schon die Unbilligkeit gegen den Gaspreis in Einrede gestellt war. Der Bekannte ist jedoch Neukunde beim Gasversorger. Dieser hat ihm per Begrüssungsschreiben den gleichen Tarif (NVV tektron Gas) mitgeteilt, den ich auch schon hatte, mit Hinweis auf die durch Entnahme zustande gekommenen Verträge nach AVBEltV und AVBGasV.
Nun ist uns nicht klar, ob und wie der Neukunde (Bekannte) einen Einspruch gegen den Gaspreis führen kann, oder ob er nur künftigen Preiserhöhungen widersprechen kann...die Anmeldung beim Versorger erfolgte telefonisch, ohne dass ein Vertrag unterschrieben wurde...
Eigentlich hatte ich erwartet, genau hierauf eine Antwort in den Grundsatzfragen zu finden, aber da fand ich nur einen Beitrag, der sich mit speziellen Tarifen befasst...oder ist "tektron Gas" evtl. genau sowas?
Mit Dank und solidarischen Grüßen
Frank