Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin
Vattenfall-Berlin
Cremer:
@MikeV2002,
also nach Widerspruch gemäß Musterbrief, geforderten Abschläge nicht zahlen, minimieren so, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes auf der Preisbasis Sept. 2004 eine gute Nachzahlung rauskommt. Nur dann können Sie sicher sein, dem Versorger kein Geld in den Rachen geworfen zu haben :mrgreen:
Leisten Sie dann nur diese Differenz zu Ihrer erstellten Jahresrechnung.
ggf. überprüfen Sie vor Zahlung der letzten Rate die Fakten. Bei Gas bitte den Verbrauch mit den Gradtagzahlen für den letzten Monat hochrechnen
MikeV2002:
Sehr geehrter Herr Cremer,
genauso, wie Sie es beschreiben, habe ich es gemacht.
"Leisten Sie dann nur diese Differenz zu Ihrer erstellten Jahresrechnung."
Ich habe nur diese Differenz überwiesen und nach den Preisen von Sept. 2004 die Abschläge nach meinem voraussichtlichen Verbrauch ausgerechnet und diese Rechnung an Vattenfall geschickt.
Ich habe jetzt trotzdem eine Mahnung erhalten, den nach Vattenfalls Meinung offenen Betrag der erstellten Jahresrechnung zu überweisen. Darauf muß ich ja reagieren, da Vattenfall anderenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wird.
Soll ich mich einfach auf meinen 1. Brief berufen?
Übrigens, mit der GASAG hatte ich das gleiche gemacht Die haben anstandslos meine Berechnung akzeptiert.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Herzliche Grüße aus Berlin
Mike
Cremer:
@MikeV2002,
bleiben Sie hart.
Verweisen Sie auf §315 und dem Widerspruch
Die werdengarantiert nicht Mahnverfahren einleiten oder klagen, gleuben Sie mir.
Bir mir hat die SW KH dies auch nicht gemacht bei einmal 1450 € und 1400 € Aussenstände.
RR-E-ft:
@Cremer
Nur die harten kommen in den Garten.
Ich würde indes nicht garantieren, dass es keinen Mahnbescheid gibt.
Mitgas hat gerade zu einem Rundumschlag mit Mahnbescheiden ausgeholt und die VZ hat deshalb die Verbraucher informiert, wie diese sich verhalten sollen, glauben Sie mir.
Nur sind Sie eben kein Mitgas- Kunde.
Man sollte sich schon darauf einstellen, dass es auch zu einer aufwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann.
Das sollte man also schon dazu sagen und wird ja auch dazu gesagt.
Und dass bei manchem Amtsrichter noch Unsicherheit herrscht, ist auch bekannt und wird auch dazu gesagt.
Wer sonst noch solche Garantien gibt und was diese im Fall der Fälle nützen, ist nicht ersichtlich.
Es gibt jedoch den Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher, an dem sich Mitglieder beteiligen können.
Gäbe es Garantien, bräuchte man natürlich diesen Fond schon nicht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, stellte sich auch die Frage nach dem zeitlichen Aufwand und da weist man dann besser darauf hin, dass es auch schon Klage- Schriftsätze mit 60 Seiten Umfang zu lesen gab, was ja auch Zeit erfordern kann.
Es ist nicht so, dass noch niemand verklagt worden wäre, glauben Sie mir.
Nur sollte man es ggf. um der Sache willen in Kauf nehmen.
Die Entscheidung muss man für sich selbst treffen.
Vattenfall kann man schlecht mit den Stadtwerken KH vergleichen.
Die Proportionen sind etwas anders.
Aber darauf kommt es am Ende nicht an.
Also bitte weiter sachlich am Thema bleiben.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
MikeV2002:
\"Vattenfall kann man schlecht mit den Stadtwerken KH vergleichen\"
Hat denn jemand hier im Forum schon Erfahrungen mit Vattenfall gemacht?
Zur GASAG kann ich nur sagen ich kann jedem raten, der noch unsicher ist, Widerspruch einzulegen. Die haben meine Preise anstandslos akzeptiert.
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