Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin
Vattenfall-Berlin
up:
@MikeV2002
Mich würde interessieren, wie Ihre Sache weitergegangen ist.
Mit Vattenfall mache ich gerade Erfahrungen. Nach Billigkeitseinwand gegen den Strompreis und Zahlung eines von mir für angemessen gehaltenen Preises nach der Jahresabrechnung kamen Mahnungen auf den Differenzbetrag zur Strompreisforderung. In der zweiten Mahnung wurde eine Sperre angedroht.
Eine Fristsetzung, die Sperrandrohung zurückzunehmen, hat Vattenfall verstreichen lassen. Die Schutzschrift habe ich beim Amtsgericht hinterlegt, übrigens nicht ohne ziemliches Stirnrunzeln der Angestellten, die sie entgegennahm.
Aufschlußreich war ein Gespräch mit der Berliner Kartellbehörde, dessen nüchternes Fazit lautet:
1. Seit der Öffnung des Stromversorgermarktes sei sie nicht mehr zuständig, sondern allenfalls das Bundeskartellamt
2. Vattenfall (früher Bewag) und Gasag hätten einst zugesagt, keine Sperren vorzunehmen, allerdings nur in dem Fall, dass sich auf § 315 berufende Verbraucher selbst eine Klage eingereicht haben, um den Strompreis gerichtlich feststellen zu lassen
3. Solche Klagen von Verbrauchern vor dem Landgericht hätten nach heutiger Lage der Dinge keine Aussicht auf Erfolg
4. Wer sich auf § 315 und die Unverbindlichkeit des Strompreises beruft, ohne dagegen selbst zu klagen, müsse mit einer zu Recht erfolgenden Sperre rechnen
Ich gebe nur das Fazit des Gesprächs wieder und kommentiere es nicht weiter.
Und zuletzt: von den beiden Anwälten, die vom BdE für Berlin angegeben sind, schließt einer die Befassung mit Strompreis-Sachen von vornherein aus. Die zweite Antwort steht noch aus.
Gruß up
RR-E-ft:
@up
Ganz schöner Unfug.
Selbstredend muss man nicht selbst klagen, da ja schließlich die Gegenseite nach der Unbilligkeitseinrede gegen einen einseitig festgesetzten Preis und Kürzung der Zahlungen etwas was will, bis zum Billigkeitsnachweis jedoch über keine fällige Forderung verfügt (BGH NJW 2003, 3131; Kammergericht Berlin, WuM 2005, 257).
Zum Glück sind für die Beurteilung der Rechtsfragen nicht solche Schiefnasen aus einer Behörde berufen, sondern unabhängige Richter.
Auch besteht schon Berliner Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Stromtarifpreisen (LG Berlin, NJW-RR 2002, 992; BGH NJW 2003, 1449 - BEWAG).
up:
@RR-E-ft
D\'accord. Aber man sollte besser wissen, mit welchen Antworten aus einer Behörde zu rechnen ist.
Außerdem: wenn die Gegenseite trotz nicht-fälliger Forderung etwas wollen sollte, nämlich gerichtlich, empfiehlt sich anwaltliche Vertretung. Sie unterschätzen das Problem.
RR-E-ft:
@up
Nach meiner festen Überzeugung:
Nie ohne Anwalt vor Gericht.
Nun wird aber niemand behaupten wollen, es gäbe gerade in Berlin zu wenig Anwälte. Es sind sicher mehr, als auf der Liste des Bundes der Energieverbraucher genannt sind.
Ist Liebling Kreuzberg schon im Ruhestand? :wink:
daniela:
@up
von der Kartellbehörde habe ich eine ähnliche Antwort erhalten.
Von Vattenfall bekam ich einen netten Brief (ich hatte, anders als im Forum geschrieben, den strittigen Betrag noch nicht überwiesen):
"wir danken für Ihre oben genannte e-mail und teilen Ihnen mit, daß wir hinsichtlich des derzeit offen stehenden Betrags eine Sperrung der Stromzufuhr nicht vornehmen werden."
Es ging dann noch mit freundlichem Geschwafel weiter und sie haben mir frohe Weihnachten gewünscht.
Ich habe den strittigen Betrag bisher nicht überwiesen, erhalte keine Mahungen mehr und zahle den vom mir vorgeschlagenen Abschlag.
Also, ich kann mich nicht beklagen.
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