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EnBW Gas GmbH

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Einspruch23:
Hallo a315ma,

die Rechnung ist nicht fehlerhaft. Die Zonenangabe bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum, also 2160kWh gilt für 365Tage. Verlängert sich dieser Zeitraum, was bei der Jahresrechnung meistens der Fall ist, verlängern sich auch proportional dazu die Zonen.
z.B.
365Tage - 2160kWh
390Tage - 2308kWh

Gruß

Einspruch23:
Hallo Dieter,
mein erster Einspruch erfolgte Anfang 2005. Ich bezahle seitdem den Tarif vom 1.11.04. Die EnBW verhält sich mittlerweile ruhig und verweist auf die noch nicht eindeutige Rechtsprechung. Sie akzeptieren die Einsprüche und auch die von mir erstellten Jahresrechnungen mit dem alten Tarif.

Gruß


--- Zitat von: \"DS_STG\" ---Hallo,
ich gehöre auch zum Kreis der "Gaspreisgeschädigten", habe aber seit meinem Widerspruch (Erhöhung zum 01.02.06 ff.) keine Abrechnung erhalten. Da die  Abrechnung für die lfd. Periode in den nächsten Tagen ansteht, habe ich folgende Fragen:
- Wer hat Infos, wie sich die EnBW verhält, wenn von mir nur die alten Preise akzeptiert und bezahlt werden?
- Hat schon jemand ein Guthaben aus der abgelaufenen Periode mit den folgenden Abschlagszahlungen verrechnet und wurde dies von der EnBW akzeptiert?
Danke für die Infos.
Dieter aus Stuttgart
--- Ende Zitat ---

Eddie2005:
Hallo zusammen,

wegen der Preissenkung empfiehlt die EnBW das Gas zum 1.4. abzulesen bzw. mitzuteilen. Alternativ werde der Zählerstand rechnerisch ermittelt.

Nun zahle ich einerseits ja nur die Preise von 2004. Daher kümmert mich deren Preissenkung wenig.
Andererseits habe ich im Winter wenig verbraucht und ich würde vielleicht 5 Euro sparen bzw die strittige Differenz wäre entsprechend geringer.
Aber ich habe ich die Befürchtung dass man eine Teilnahme an dieser Ableseaktion vielleicht als ein Akzeptieren der Preise auslegen könnte.
Daher denke ich es wird das beste sein nicht zu reagieren.
Wie denkt man hier darüber?

Schwalmtaler:
Zählerstand für Dich notieren, aber nicht dem Versorger mitteilen, solange der alte Preis nicht unterschritten wird

Zaoral:
Die EnBW hat mir und vielen anderen Stuttgartern einen neuen Sondervertrag "Erdgas Comfort" zugesandt mit dem Hinweis, dass der alte Vertrag im Juni 07 auslaufe. Zwei Dinge stören mich dabei:
1. das Angebot wird ab 8.11.06 terminiert
2. mit der Unterschrift erkenne ich den von der EnBW geforderten Arbeitspreis von 4,77 ct/kWh an

Ich habe wegen Unbilligkeit Einspruch nach § 315 gegen die in den letzten Jahren erfolgten Preiserhöhungen erhoben und zahle deshalb nur den von mir zugestandenen Arbeitspreis. Daher habe ich nicht vor, den Sondervertrag zu unterzeichnen, bin mir aber noch nicht über die Auswirkungen im klaren.

Meine Frage an die Mitstreiter lautet:
Wer hat auch diesen neuen Sondervertrag zugesandt bekommen?
Wer hat auch Bedenken gegen die Unterzeichnung?
Wer würde sich mal mit anderen Gleichgesinnten über das weitere Vorgehen beraten wollen?

Ich warte auf eure Antworten.
Hans

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