Energiepreis-Protest > EnBW
EnBW Gas GmbH
Cremer:
@Zaoral,
bitte informieren Sie sich hier auf den Threads und nutzen die Suchfunktionen.
Grundsätzlich versuchen die Versorger den Kunden neue Verträge aufzuzwingen.
es muss iene rechtsverbindlöiche kündigung zunächst des Altvertrages vorliegen.
Bei Formulierungen wie "wenn Sie nicht bis zum XY widersprochen haben, gilt der neue Vertrag" ist unwirksam.
Nichtreagieren ist keine Anerkennung von neuen Vertragsbedingungen bzw. neuen Verträgen.
Also zunächst nicht unterschreiben, denn dann akzeptieren Sie neben den neuen Bedingungen auch die neuen Preise, sofern Sie bereits Widerspruch in der Vergangenheit eingelegt hatten.
7a_klettern:
Hallo zusammen!
Bei meiner (ebenfalls schon stundenlangen) Beschäftigung mit dem Thema "Widerspruch" (bei der EnBW Strom- und Gasrechnung) bleiben immer noch Fragen offen, von denen ich hoffe, der eine oder andere könnte sie vielleicht "im Vorbeigehen" beantworten:
1.) Wie hoch waren September 2004 der Grund-, Verbrauchs-, Jahresmess- bzw. Arbeitspreis bei der EnBW? (Das soll zwar meine Berechnungsgrundlage sein, allerdings habe ich die Preise zu dem Stand nicht finden können.)
2.) Ist es richtig, dass ich mit dem Schreiben für Gas- und Strompreise gleichermaßen Widerspruch einlegen kann (denn das möchte ich)? (Bisher geht in dem Musterbriefen für mich nicht hervor, ob pauschal für die gesamte Preisforderung oder lediglich für Gas Einspruch erhoben wird.)
3.) Wie geht ihr vor, um bei der Jahresabrechnung ein Guthaben zu vermeiden? (Notiert ihr Zählerstände und vergleicht diese mit dem Vorjahr?)
Falls die Fragen bereits irgendwo beantwortet wurden, reicht mir auch ein Link. In diesem Fall bitte ich zu entschuldigen, dass meine Suche nicht intensiv genug war.
Danke im Voraus und viele Grüße!
Marcus
Cremer:
@7a_klettern,
zu 2.)
Ja, gleiches Schreiben löäßt sich verwenden
zu3)
2 Monate vor Ablauf des Jahreszeitraumes eine Berechnung vornehmen
Zähler ablesen und mit den Gradtagzahlen dann hochrechnen.
7a_klettern:
Hallo!
Vielen Dank, Herr Cremer, für die umgehende Antwort.
Dennoch habe ich weitere Nachfrage:
Ist der Wortlaut bereits darauf ausgelegt, für beides Widerspruch einzulegen und wird die dann lediglich durch die Angabe der Beträge, die zukünftig bezahlt werden, unterschieden?
Die bereits genannte Ablesekarte habe ich ausgefüllt zurück geschickt. Ist das nun ein Problem beim Einspruch?
Dann muss ich mich noch korrigieren: Es geht natürlich um die Preise von Sepemter 1994!
Gruß
Marcus
Cremer:
@7a_klettern
Preise Sept. 1994 ? :shock:
Ohne jetzt zu übertreiben sollte man max. 3 Jahre zurückgehen.
Wir haben alle Widerspruch auf die Preise vom Sept. 2004 eingelegt.
nehmen Sie den Musterbrief und ergänzen ihn max. um kundenspezifische Angaben.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln