Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern
Gasanstalt Kaiserslautern
eislud:
@Bubi
--- Zitat ---Ob diese Unterlagen 3 Tage später kamen, oder dem Schreiben direkt beilagen, vermag ich heute nicht mehr zu sagen. Egal - die Unterlagen liegen mir vor und es steht so geschrieben.
--- Ende Zitat ---
Ob es so geschrieben steht ist nicht maßgebend und es ist auch nicht egal. Die Gasanschlußbedingungen und die AVBGasV wurden zu 1) und 2) nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vor der Unterschrift bekannt waren oder vielleicht auch dann wenn man sie explizit im Vertrag anerkannt hat, ansonsten eben nicht.
Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass es sich bei 3) und 4) um einen neuen Vertrag handelt. Ich bin mir jetzt aber nicht mehr so sicher wegen des Bezugs auf eine \"Vertragsänderung\" in 4). Du hattest es zwar vorher schon geschrieben, ich hatte es aber überlesen. Vielleicht hat hier @belkin noch eine Idee.
Unabhängig davon, ob es sich bei 3) und 4) um einen neuen Vertrag oder nur um eine Vertragsänderung handelt, gilt meines Erachtens folgendes:
- Du befindest Dich in einem Sondervertrag und bist Sondervertragskunde. Eine Umsiedlung in den Grundversorgungstarif (einseitige Vertragsänderung) ist nicht möglich.
- Du zahlst mit Deinen Abschlägen und der Jahresrechnung den vereinbarten Anfangspreis vom Januar 2001, weil eine Preisanpassungsklausel regelmäßig unwirksam ist.
- Du widersprichst den Preiserhöhungen mit Musterschreiben. Im Musterschreiben sind die notwendigen Aspekte, unwirksame Preisanpassungsklausel und Billigkeit, enthalten. Die Frage, ob Du Dich weiter auf den § 315 berufen sollst, stellt sich also nicht. Ich bin der Meinung, dass es bei einem Sondervertrag ausreicht, wenn Du einmal im Jahr mit der selbsterstellten Abschlußrechnung den Preiserhöhungen widersprichst.
- Zahlungsaufforderungen und andere Schreiben des Versorgers heftest Du ab. Bloß keine Brieffreundschaft mit dem Versorger beginnen, in dem Du womöglich noch auf die unwirksame Preisanpassungsklausel hinweist. Sowas kann dann schnell zur ordentlichen Kündigung durch den Versorger führen, falls ein solches Recht besteht, und das wollen wir ja nicht.
Handelt es sich bei 3) und 4) um einen neuen Vertrag, dann gilt meines Erachtens zusätzlich folgendes:
Die Gasanschlußbedingungen und die AVBGasV sind mit Sicherheit nicht Vertragsbestandteil geworden. Eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung besteht somit für die Zukunft nicht. In diesem Fall könnte man dann auch eine Brieffreundschaft mit dem Versorger beginnen. =)
Gruss eislud
userD0009:
Das Thema hat sich ja einiges weiterentwickelt. Zum Teil hat sich der Sachverhalt an entscheidenden Punkten verändert.
@Bubi
Um weitere Überlegungen anstellen zu können, nochmals die Rückfrage, ob nun die folgende zeitliche Abfolge und die jeweiligen Ereignisse stimmen?
1) Sie haben bei Ihrem Energieversorger zwecks Gaslieferungsvertrag angefragt?
2) Ihnen wurden die Gasanschlußbedingungen und die AVBGasV und ein Vertragsformular zugesandt. Dieses Formular haben Sie unterzeichnet und anschließend an den Versorger zurück gesandt?
In diesem Vertragsformular haben Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt, dass Sie die oben genannten Unterlagen erhalten haben und mit der Einbeziehung einverstanden sind?
Das oben Ausgeführte bezieht sich auf den Vertragsschluss 1999.
Grüße
belkin
Bubi:
@belkin
Korrekt, wie von Ihnen unter 1) + 2) geschildert.
Als ich danach die erste schriftl. Vertragsbestätigung der GA erhielt, die mir \"den Abschluss eines Sonderkundenvertrages\" bestätigte, lag (oder kam 3 Tage später - das weiß ich nicht mehr), außer der AVBGasV, auch ein Faltblatt \"Gaslieferbedingungen für Sonderkunden gültig ab 1.April 1999\" bei. Darin hieß es im Kapitel: Allgemeine Gaslieferbedingungen im Abschnitt 2. Abrechnung:
\"... Der Kunde, der mit Gas heizt, entscheidet selbst, ob er Gas zu Tarif- oder Sondervertragsbedingungen beziehen möchte. ....\"
(Die Hervorhebung durch Fettschrift ist auch so dem Prospekt zu entnehmen!)
Tja - was wähle ich denn da??
Und wie ja bereits weiter oben erwähnt, kam exakt eine Woche später eine weitere Vertragsbestätigung der GA, die bestätigte \"den Abschluss eines Erdgasliefervertrages\".
Ich glaube die (GA) wissen selbst nicht so recht was sie, wem wann und wie bestätigen und zusenden.
Schönen Tag noch
Bubi
userD0009:
@Bubi
Mir ist die zeitliche Abfolge noch nicht 1000%ig klar.
Sie schreiben, dass Sie danach die schriftliche Vertragsbestätigung und die AVBGasV und die \"Gaslieferbedingungen für Sonderkunden ... \" von der GA erhielten.
Ich habe in meiner zeitlichen Abfolge 1) und 2) zuerst den Erhalt der Bedingungen geschrieben. Und anschließend Ihre Unterschrift.
Haben Sie, wie ich bereits oben erwähnte, die Bedingungen zur Hand gehabt, als Sie der GA einen unterschriebenen Vertrag zurück sandten, oder haben sie zuerst den Vertrag zurückgesandt und dann die Bedingungen erhalten?
Sollten Sie die Bedingungen (AVBGasV und die \"Gaslieferbedingungen für Sonderkunden\") bei Ihrer Vertragsunterzeichnung zur Hand gehabt haben, dann sind sie (wenn man mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt, dass man die genannten Bedingungen erhalten hat und mit der Einbeziehung einverstanden ist) auch Vertragsbestandteil geworden.
Daraus ergibt sich dann weiter die Problematik, der AGB rechtlichen Einbeziehung und Behandlung der §§ der AVBGasV.
Grüße
belkin
Bubi:
Bitte um Entschuldigung für die stark zeitversetzte Rückmeldung - habe die Unterlagen nicht immer parad.
@belkin
Zu aller erst, nochmals herzlichsten Dank für Ihre freundliche Unterstützung.
--- Zitat ---Haben Sie, wie ich bereits oben erwähnte, die Bedingungen zur Hand gehabt, als Sie der GA einen unterschriebenen Vertrag zurück sandten, oder haben sie zuerst den Vertrag zurückgesandt und dann die Bedingungen erhalten?
--- Ende Zitat ---
Sowohl, als auch.
Bei den Vertragsunterlagen \"Auftrag zur Herstellung bzw. Änderung eines Gas-Hausanschlusses (nach §10 AVBGasV)\" - in meinem Fall war es die Herstellung eines Anschlusses - waren beigefügt:
- die Gasanschlußbedingungen gültig ab 1.April 1998
- und die gelbe \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.Juni 1979\".
Den Vertrag habe ich unterzeichnet u. zurück gesendet.
14 Tage später kam eine schriftl. Auftragsbestätigung zur Herstellung eines Gas-Hausanschlusses. Mit Begrüßung als neuen Kunden der GA.
5 Monate später kam die erste - bereits oben erwähnte - schriftl. Vertragsbestätigung zum \"Abschluß eines Sonderkundenvertrages\". Hierin heißt es weiter:
\"... Die allg. Gasvers.beding. (AVBGasV) u. die Gaslieferbedingungen der GA in ihrer jeweils gültigen Fassung sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die derzeit geltenden Regelungen haben wir hier beigefügt.\"
Nach meinen Unterlagen lagen bei:
- die Gaslieferbedingungen für Sonderkunden gültig ab 1.April 1999
- und wiederum die gelbe \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.Juni 1979.
1 Woche später kam die zweite - ebenfalls oben erwähnte - schriftl. Vertragsbestätigung zum \"Abschluß eines Erdgasliefervertrages\". Gleicher Schlusssatz wie zuvor. Jedoch lagen hier keine weiteren Unterlagen mehr bei.
Gut 2 Jahre später beantragte ich schriftl. die Umstellung auf den - laut Preis-Prospekt der GA - günstigeren Tarif \"Sonderpreis Komfort\".
Einen Tag später bestätigte mir die GA (schriftl mit handschriftl. Unterschrift beider Vorstände) die Umstellung auf den Tarif \"Sonderpreis Komfort\" und erstattete rückwirkend bis zum Jan. 2001 die Mehrzahlungen. Auch hier lagen keine weiteren Unterlagen mehr bei.
Weiteren Verlauf siehe ab Punkt 5) in meinem Beitrag vom 28.11.2007 09:07.
Wünsche noch einen schönen Abend
Bubi
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