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Gasanstalt Kaiserslautern

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Bubi:
Die GA bestätigte schriftl. den Eingang meines Schreibens (geänderte Jahresabrechnung und gekürzte Abschläge), erklärte sich aber mit der Abschlagsreduzierung nicht einverstanden.

Nun erhielt ich eine Mahnung. Angemahnt werden der Restbetrag, den ich laut GA-Jahresabrechnung 2007 noch zu zahlen hätte, sowie den Monatsabschlag Februar (ebenfalls in der von der GA errechneten Höhe) zzgl. Mahngebühr.
Die von mir errechneten Abschläge für Jan. und Febr. wurden (entgegen meiner ursprünglichen Absicht, die Abschläge bis zur Tilgung meines errechnten Guthabens einzubehalten, aufgrund des Postings von \"ktown\") aber bereits bezahlt und auch auf dem Überweisungsträger als Abschläge für die genannten Monate deklariert.

Widerspricht man einer solchen Mahnung ? Zumal es darin heißt, ich sei meiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen - was ja nicht stimmt.

Allen ein schönes Wochenende
Bubi

userD0009:
Nur keinen unnötigen Schriftverkehr.

Wenn in der Mahnung nichts mit Sperrandrohung oder Ähnlichem steht, abheften und den eingeschlagenen Weg weiter gehen.

Grüße
belkin

Zeus:
@Belkin

Tolle Empfehlung. Ich kann nur staunen. Am 8.12 2007, Bubi schreiben, dass der vereinbarte Anfangspreis - in seinem Fall angeblich 2002 - verblindlich sei. Dies ohne das vertragliche Verhältnis wirklich zu kennen. Danach lesen, dass Bubi 2006 seine Jahresrechnung auf der Basis der gültigen Preise von September 2004 gekürzt und gezahlt habe. Und dass er für 2007 wieder seine eigene Rechnung, aber diesmal mit den im Jahre 2001 gültigen Preise aufgemacht habe und dadurch die jetzige Situation enstanden ist ( Mahnungen). Hieraus die Empfehlung ableiten \"...abheften und den eingeschlagenen Weg weiter gehen.\" ist unverantwortlich. So lässt man Leute ins offene Messer laufen.
Sie wären besser bei Ihrem Ratschlag -ebenfalls vom 8.12 2008- geblieben. Damals schrieben Sie ihm : \" Für die genaue Beurteilung Ihres Sachverhaltes sollten Sie sich an einen RA ihres Vertrauens wenden.\"

ktown:
Muß ich Zeus Recht geben. Es ist extrem gefährlich seinen Wiederstand nur auf die Tips und Aussagen hier aus diesem Forum zu stützen.
Da er nach jedem Schritt hier immer wieder anfrägt scheint es so, dass er sich selbst weniger mit der Materie auskennt.
Deshalb der dringende Rat sich hier einen Anwalt auszusuchen, damit dieser die Sachlage prüft.

userD0009:
@Zeus

Ich danke Ihnen für den Hinweis.

Sie haben mein Posting vom 8.12.07 angeführt: Dort habe ich aus dem vorgetragenen Sachverhalt einen Schluss gezogen.

Wohl wissend, dass es der Beurteilung eines jeden Einzelfalls bedarf, und dies natürlich am Besten nur durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt.

Da @Bubi in seinem Posting vom 9.12.07 davon spricht, dass er in den Prozesskostenfonds eingezahlt hat, und damit auch Mitglied des BdEV sein muss. Außerdem berichtet er im weiteren Verlauf seiner Postings immer wieder von erhaltenen Zahlungserinnerungen (=Mahnung), und hat sich mit Ihnen per PN ausgetauscht, und da auch Sie in Ihrem Posting vom 6.01.08 noch einmal die ausdrückliche Empfehlung ausgesprochen haben, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, ging ich, womöglich fälschlicherweise, davon aus, dass @Bubi in der Zwischenzeit seinen Sachverhalt hat rechtlich überprüfen lassen.


Ich bin, wie @RR-E-ft und viele andere hier im Forum, der Ansicht, dass sich jeder an einen Rechtsbeistand zur Prüfung und Beratung in seinem Einzelfall wenden sollte.

Auf der anderen Seite ist es allerdings so, dass auch jeder für sein Handeln selbst verantwortlich ist, und ob er Anregungen, wie das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes, annimmt, in seiner Entscheidung liegt.


Zum Schluss daher noch einmal die ausdrückliche Empfehlung, sich für die Beurteilung der weiteren Vorgehensweise der Dienste eines Rechtsanwaltes zu bedienen, sollte dies noch nicht erfolgt sein.

Grüße
belkin

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