Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern

Gasanstalt Kaiserslautern

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Bubi:
@ belkin

--- Zitat ---Sind Sie Tarifkunde oder Sondervertragskunde?
--- Ende Zitat ---
Gute Frage, wenn ich das so genau wüsste.  :(
Laut der Vertragsbestätigung der Gasanstalt (GA) aus dem Jahre 99 wird mir der Abschluss eines Sonderkundenvertrages bestätigt. Darin heißt es weiter, dass die allgemeinen Gasversorgungsbedingungen (AVBGasV) u. die Gaslieferbedingungen der GA in ihrer jeweils gültigen Fassung wesentliche Bestandteile dieses Vertrages seien.
In einem Schreiben der GA vom März diesen Jahres heißt es:

\"Ihr neuer Sondervertrag (Betreffzeile)
Neue gesetzl. Rahmenbedingungen. Zum 1.Mai 2007 setzen wir die neuen gesetzl. Rahmenbedingungen um: Bisher galt ergänzend zu dem mit Ihnen bestehenden Gasversorgungsvertrag die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.06.1979. Diese Verordnung ist zum 08.11.2006 außer Kraft getreten u. darf als Vertragsergänzung nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch übergangsweise verwendet werden. An ihre Stelle ist zeitgleich die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden u. die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz - GasGVV getreten. Sie ist in zahlreichen Punkten verbraucherfreundlicher als die Vorgängerregelung u. wird nach dem Willen des Gesetzgebers künftig anstelle der AVBGasV Inhalt der Gasversorgungsverträge mit Haushaltskunden sein. Die neue GasGVV macht auch eine Anpassung unserer Ergänzenden Bedingungen erforerlich.
Ihr neuer Sondervertrag
Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertragsanpassung nachzukommen, dürfen wir den mit Ihnen abgeschlossenen Erdgasliefervertrag auf Basis der AVBGasV nicht mehr über den 30. April 2007 hinaus fortführen. Selbstverständlich versorgen wir Sie aber gerne zu den neuen, vom Gesetzgeber geschaffenen Regelungen der GasGVV weiter. Die automatische Zuordnung zu dem günstigen Sondervertrag, die in der Vergangenheit durchgeführt wurde, ist unter den neuen gesetzlichen Regelungen leider nicht mehr möglich. Wir bieten Ihnen deshalb den schriftlichen Abschluss eines neuen Erdgas-Sondervertrages an, der ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh Erdgas für Sie günstig ist....\"

Diesen Abschluss habe ich nicht getätigt und werde nun \"im Rahmen der Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen versorgt.\"

Bin ich nun immer noch Sondervertragskunde ?(

Gruß
Bubi

userD0009:
@Bubi

Hier finden Sie nähere Informationen, ob Sie noch einen Sondervertrag haben.

Es hängt also davon ab, ob ein Kündigungsrecht in Ihrem bisherigen Vertrag vereinbart war, und falls dem so ist, ob es rechtmäßig ausgeübt wurde.

Bubi:
Guten Morgen,
nachdem ich die halbe Nacht alle gesammelten Unterlagen (glücklicherweise alles seit der Umstellung auf Gas aufgehoben und abgeheftet) gesichtet habe, weiß ich jetzt immer noch nicht, ob ich S- oder T-Kunde bin. Liste daher hier mal kurz die einzelnen Stationen auf, in der Hoffnung, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

1) Gasanschluss erfolgte 1999. Erste erhaltene Vertragsbestätigung der Gasanstalt (GA) bestätigte \"den Abschluss eines Sonderkundenvertrages\". Die allg. Gasversorgungsbedingungen (AVBGasV) u. die Gaslieferbedingungen der GA seien Bestandteil des Vertrages.

2) exakt eine Woche später erfolgte - ohne eine Reaktion von mir auf Punkt 1) - eine weitere Vertragsbestätigung der GA, die bestätigte \"den Abschluss eines Erdgasliefervertrages\". Die allg. Gasversorgungsbedingungen (AVBGasV) u. die Gaslieferbedingungen der GA seien Bestandteil des Vertrages.

3) 2002 beantragte ich schriftl. die Umstellung auf den - laut Preis-Prospekt der GA - günstigeren Tarif \"Sonderpreis Komfort\".

4) Einen Tag später bestätigte mir die GA (schriftl mit Unterschrift) die Umstellung auf o.g. Tarif und erstattete rückwirkend bis zum Jan. 2001 die Mehrzahlungen.

5) 2005 legte ich mit Musterschreiben Widerspruch ein und zeigte bei der GA Interesse an den individuellen Preismodellen der GA an (ohne aber in einen anderen Tarif zu wechseln). Von diesem Zeitpunkt an erhielt ich eine andere Vertragskontonummer. In den Jahresabrechnung hieß es aber immer noch: Abrechnungsschlüssel (manchmal auch Abrechnungsprodukt) sei der \"Sonderpreis Komfort\".

6) Im März 2007 verkündete die GA eine Preissenkung und die o.g. \"neue gesetzl. Rahmenbedingungen\", wonach der mit mir abgeschlossenen Erdgasliefervertrag auf Basis der AVBGasV nicht mehr über den 30. April 2007 hinaus fortgeführt werden könne. Statt dessen wurde mir ein Vorschlag für einen neuen Sondervertrag namens \"Sonderpreis Komfort\" (seltsam: heißt genauso wie der Alte) gemacht. Diesen hätte ich schriftlich beantragen müssen - was ich nicht tat.  Daher werde ich laut GA (siehe oben) seit Mai 2007 zu den allgemeinen Preisen beliefert.

M.E. nach war ich also
von 1) - 3) T-Kunde
von 4) - 6) S-Kunde
und seit 6) wieder T-Kunde.

Gehe ich da richtig? Oder bin ich evtl. immer noch S-Kunde, da der Vertrag einseitig gekündigt wurde (siehe 6))?

Vorab schon mal vielen Dank für die Unterstützung und noch

einen schönen Tag

eislud:
@Bubi
Ein Vertrag wird in der Regel einseitig gekündigt. Das ist in der Regel auch das Einzige was einseitig gemacht werden kann. Es bedarf hier nicht der Zustimmung der anderen Vertragspartei - das ist auch logisch.
 

Mit 3) und 4) bist Du wohl Sondervertragskunde im Tarif Komfort. Vermutlich sogar rückwirkend ab 01.2001. Hier haben sich die Vertragsparteien auf einen neuen Vertrag geeinigt. Alles Vorangegangene kann man also vergessen.

Entscheidend ist nun zuerst mal, ob bei diesem neuen Vertragsabschluß ein Recht zur Kündigung vereinbart wurde. Wurden bei 4) keine weiteren Vertragsbestandteile benannt wie beispielsweise in 1), dann kann schon gar kein Kündigungsrecht vereinbart sein. Eine ordentliche Kündigung ist deshalb dann schon gar nicht möglich.
Nochmal genau nachschauen, was bei 4) denn noch so geschrieben wurde.


Wurde in 4) wirklich nichts anderes geschrieben, würde ich der Kündigung aus Deinem vorangegangenen Posting widersprechen. Vorsorglich würde ich zusätzlich auch die Billigkeit der Grundversorgungspreise rügen.
Wie ein solches Schreiben aussehen könnte, siehe beispielsweise hier und folgender Beitrag.


Wie bei einem Sondervertrag zu kürzen ist, solltest Du vielleicht noch mal beispielsweise hier nachlesen.
   
Bei seinem Widerspruch gegen die Preise sollte man beispielsweise das Musterschreiben des Bund der Energieverbraucher verwenden und nicht selbst rumwerkeln.
In diesem Musterschreiben sind dann auch alle Aspekte eines Widerspruchs enthalten, sowohl für Sondervertragskunden wie auch für Kunden in der Grundversorgung.

Gruss eislud

Bubi:
@eislud
Vorab nochmals vielen Dank für die freundliche Unterstützung.


--- Zitat ---Nochmal genau nachschauen, was bei 4) denn noch so geschrieben wurde.
--- Ende Zitat ---

Da steht:

\"Sehr geehrter Herr ...,
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom ...
Ihre Jahresrechnung haben wir, wie von Ihnen gewünscht, neu erstellt u. diesem Schreiben beigelegt. Wir bestätigen Ihnen hiermit auch rückwirkend zum Jan. 2001 die Vertragsänderung zum Sonderpreis Komfort.
Das Guthaben .... wurde zwischenzeitlich ... überwiesen.

mfg
GA \"
(handschriftl. unterzeichnet von beiden Vorständen) Mehr stand da nicht. Auch lagen, bis auf die geänderte Jahresabrechnung, keine Anlagen bei.


--- Zitat ---würde ich der Kündigung aus Deinem vorangegangenen Posting widersprechen
--- Ende Zitat ---

War es wirklich eine Kündigung? Ich habe das im Posting wohl so genannt. Das Schreiben der GA hatte im Betreff lediglich stehen:

Preissenkung zum 1. Mai 2007,
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen,
Ihr neuer Sondervertrag
Vertr.nr.
Verbrauchsstelle

Auf der 2. Seite hieß es dann, wenn Sie den neuen Sondervertrag nicht unterschreiben, werden Sie zu den Allgemeinen Preisen ab 15. Mai 2007 versorgt.
Und den neuen Sondervertrag habe ich nicht unterzeichnet.

Hat ein Widerspruch 8 Monate (das Schreiben kam im März 2007) danach noch Zweck?
Bin ich jetzt immer noch S-Kunde?
Wenn ja, dürfte ich dann alle Jahresabrechnungen rückwirkend bis einschl. 2001 neu berechnen, mit dem Tarif aus 2001? Auch wenn fast jedes Jahr ein neuer Preisprospekt der GA mit neuen Tarifpreisen kam?
Wie reagiere ich jetzt auf die Rückzahlungforderung der GA?

Gruß und eine angenehme Nachtruhe
Bubi

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