Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG

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Christian Guhl:
Nachdem ich mich bei Eon-Avacon über die nicht transparente Stromrechnung beschwert hatte und gleichzeitig die Energieaufsicht eingeschaltet hatte, habe ich nun Antworten bekommen:
Eon-Avacon : "Bitte teilen Sie uns mit gegen welchen Paragraphen des EnWG
unsere Rechnungen verstoßen sollen ?"
Bundesnetzagentur: "Wir vermögen keinen Verstoß gegen § 42 EnWG zu erkennen.Wir stimmen zu, daß die Abrechnung der Stadtwerke Wittenberge
ein höheres Maß an Transparenz aufweist."
Das war´s. Alles bleibt bleibt beim alten.Transparenz ist nicht gewünscht
(von den Versorgern)und kann vom Kunden auch nach dem EnWG nicht eingefordert werden.

RR-E-ft:
@Christian Guhl

Wer wird denn zu früh resignieren?

Die Bundesnetzagentur ist m.E. nicht zuständig.

Man sollte sich an die Energieaufsichtsbehörde beim Landeswirtschaftsministerium wenden.

Der Verbraucher muss anhand der Verbrauchsabrechnung und der genehmigten und veröffentlichten Stromnetzentgelte die reale Möglichkeit haben, einzuschätzen, um wieviel die Strompreise bei sinkenden Netzentgelten zu senken sind, welche Überzahklungen in der Vergangenheit resultieren.

Das geht nur über die notwendige Transparenz der Rechnung.

Das Thema dürfte auch für die Wirtschaftsministerkonferenz immer wieder aktuell sein:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15032


Ursache für die seit Jahren steigenden Preise, unter denen Privathaushalte und Unternehmen gleichermaßen leiden, sei der fehlende Wettbewerb, sagte Jurk. Er appellierte an die Verbraucher, die Netzentgelte genau mit den genehmigten Preisen zu vergleichen. "Es muss mehr Transparenz geben. Was im Telekommarkt an Wettbewerb möglich ist, muss es auch im Strommarkt geben", sagte Jurk.


Die Verbraucherverbände sollte sich deshalb gemeinsam an die Wirtschaftsministerkonferenz wenden, um für eine weitere Klärung zu sorgen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Christian Guhl:
@RR-E-ft
An die Energieaufsicht in Hannover hatte ich mich zunächst gewandt.
Von dort wurde mir mitgeteilt, daß meine Beschwerde zuständigkeitshalber
an die Bundesnetzagentur weitergeleitet wurde.

Christian Guhl:
Heute Anruf von der Bundesnetzagentur :
Ich möchte das Schreiben , in dem Eon-Avacon behauptet, die Rechnung wäre von der BNA genehmigt, ihnen einmal zufaxen.Man möchte Eon-Avacon zu einer Stellungnahme auffordern, warum solch falschen Aussagen gemacht werden.

RR-E-ft:
@Christian Guhl


Da wird sich E.ON Avacon aber über die entsprechende Post freuen. :shock:

Man muss sich eben nicht (mehr) mit irgendwelchen Erklärungen abspeisen lassen. :D  

Es muss ein Ende haben, dass Versorger so tun, ihre oft krude Argumentation sei amtlich bestätigt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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