Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG

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RR-E-ft:
@Fidel

Wenden Sie sich an die Energieaufsichtsbehörde.

Hier in Thüringen dürfen die Kunden die Netzentgelte anhand undurchschaubarer Preisblätter noch selbst ermitteln.

Großzügig wird eine Möglichkeit dazu eröffnet, mit der selbst Kundige ihre Schwierigkeiten haben dürften:

http://www.thueringer-energienetze.com/Netznutzung/Netzentgelte/index.htm

Ermitteln wie Derrick und Harry Klein etwa?

Es gibt sogar einen Leifaden. Toll !

Eine wirkliche Spitzenleistung.

Und wo lässt man die Ermittlungsergebnisse sodann überprüfen?

Die Beträge sind doch in den Rechnungen längst gesondert auszuweisen!


Da ist längst nichts mehr anhand von Leitfäden zu ermitteln und mit Beispielrechnungen zu vergleichen, ob das Ergebnis im Rahmen einer Bandbreite liegt.

Garantiert wird eine faire und einheitliche Behandlung nach objektiven Kriterien......

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdf

Wir wissen ja nun:

http://www.eon.com/de/downloads/EON_GB_2005_D_BriefAktionaere_060309.pdf

Vision, Werte und Mission:

Laut Eigendarstellung E.ON Thüringen hält der Konzern lediglich 53 Prozent an dem Unternehmen:

http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/energie_thueringen.pdf

In der E.ON- Konzernübersicht Stand 02/2006 werden hingegen 76,8 Prozent ausgewiesen:

http://www.eon.com/de/downloads/EON_GB_2005_D_Inhalt_060309.pdf


Werte oder Wertschöpfung?


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Christian Guhl:
Bevor ich mit einer Beschwerde bei der Energieausicht vorstellig werde, habe ich mit den § 42 Abs.6 EnWG ersteinmal angesehen.
Dort steht : Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, in ihren Rechnungen an Letztverbraucher das Entgelt für den Netzzugang gesondert auszuweisen.
Das hat Eon-Avacon ja getan :
"Im Gesamtpreis sind Netzzugangsentgelte in Höhe von XX enthalten."
Zu mehr sind sie doch nach dem EnWG nicht verpflichtet.Es wäre wünschenswert, daß die Netznutzungsentgelte detailliert offengelegt würden
wie bei den Stadtwerken Wittenberge, aber eine Verpflichtung dazu läßt sich meiner Meinung nach nicht aus dem EnWG entnehmen.Da die Energieaufsicht in Hannover nicht gerade als verbraucherfreundlich gilt,muß ich schon handfeste Argumente haben, wenn ich mich über die Stromrechnungen von Eon-Avacon beschweren will.

RR-E-ft:
@Christian Guhl

Warum brauchen Sie mehr Argumente, als dass das neue EnWG an vielen Stellen auf Transparenz dringt, etwa § 2 EnWG und die Stadtwerke Wittenberge aufzeigen, dass mehr Transparenz möglich ist?


Möchten Sie sich erst durch die Protokolle des Bundestages/ Bundesrates zum Gesetzgebungsverfahren und die Kommentierung der Energiewirtschaft zum neuen Gesetz durcharbeiten?

Wenn Sie Zeit und Muße haben, wünsche ich dabei viel Spaß.

Sie verwechseln die Rollen, wenn Sie der Energieaufsicht nachweisen wollten, wo die Praxis eines Versorgers von den Bestimmungen des EnWG abweicht.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Christian Guhl:
Eon-Avacon hat auf meine Beschwerde bzgl. § 42 Abs.6 EnWG geantwortet :
"Unsere Rechnungserstellung ist von der Bundesnetzagentur genehmigt.
Bitte teilen Sie uns mit,welche Punkte nicht dem § 42 Abs.6 EnWG entsprechen."
Die gleichzeitige Beschwerde bei der Energieaufsicht wurde an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.Von dort bisher noch keine Antwort.
Wurde die Rechnungserstellung tatsächlich von der Bundesnetzagentur genehmigt ? Wenn dem so ist, kann man ja von dort auch keine Unterstützung erwarten.

RR-E-ft:
@Christian Guhl

Sie bekommen eine sog. all-inclusive- Stromrechnung von einem Stromlieferanten.

Dieser ist bei den E.ON- Filialen zumeist nicht mehr mit dem Netzbetrieber identisch.

Die Bundesnetzagentur befasst sich jedoch nur und ausschließlich mit Netzbetreibern, nicht jedoch mit Stromlieferanten, also Ihrem Vertragspartner.

Insbesondere genehmigt die Bundesnetzagentur keine Rechnungsstellung durch Stromlieferanten.

Sie können das Schreiben des Versorgers zugleich an die Bundesnetzagentur übermitteln mit der Frage, ob die diesbezüglich getroffene Aussage den Tatsachen entspricht.

Dann sollte es sich schon erweisen, ob man Ihnen nur zum Abwimmeln etwas getextet hat.

Sie könnten jedoch parallel auch einen Beleg für eine solche Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vom Versorger verlangen.

Schließlich beruft sich dieser auf eine solche.

Schicken Sie doch die Wittenberge- Musterrechnung mit und teilen Sie mit, dass Sie eine solche als ordnungsgemäße Rechnung betrachten und fragen Sie woran es liegen soll, dass diese Transparenz Ihrem Versorger nicht möglich sein soll.

Immerhin wollen Sie doch im eigenen Interesse nachvollziehen können, wenn die NNE abgesenkt wurden und Ihnen deshalb ggf. noch Geld zusteht.

Das können Sie indes nur bei transparenter Rechnungserstellung.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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