Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG

<< < (5/5)

Fidel:
Moin:

@Christian Guhl

Hätten Sie nicht Lust, Ihre Schreiben in dieser Sache hier wiederzugeben? Dann könnten sich andere Leser des Forums ihren EVU gegenüber auch entsprechend betätigen.

Gruß
Fidel

Christian Guhl:
@Fidel
Hier der Schriftverkehr (verkürzt)
03.05. An :  Niedersächsisches Umweltminsterium - Energieaufsicht
"Durch das neue EnWG sollen die Stromrechnungen transparenter gemacht werden.Wie ich feststellen muß, lassen die Stromrechnungen von E.on-Avacon jegliche Transparenz vermissen.Ich bitte um Ihr Eingreifen."
03.05. An : E.on - Avacon
"Ihre Stromrechnung weist nicht die geforderte Transparenz nach § 42 Abs.6 EnWG auf. Bitte um Stellungnahme."
08.05. Von : Niedersächsisches Umweltministerium - Energieaufsicht -
Schreiben vom 03.05. an die Bundesnetzagentur abgegeben.
17.05. Von : E.on-Avacon
"Unsere Rechnungsstellung wurde von der BNA genehmigt."
19.05. An : E.on-Avacon
"Bitte um Vorlage eines Beleges für die behauptete Genehmigung."
19.05. An : Bundesnetzagentur
"Eon-Avacon teilte mir, die Rechnungen wären von Ihnen genehmigt.
Entspricht dies den Tatsachen ?"
23.06. - Anruf der BNA
"Bitten um Zusendung des Schreibens in dem die Genehmigung behauptet wird.Wollen Avacon zur Stellungnahme auffordern."
So war der Werdegang. Schade, das man jetzt nicht erfährt, wie es weitergeht !
Die BNA teile mir noch mit, daß die Vorschriften in § 42 Abs.6 Mindestvorschriften seien. Die von mir als Muster beigefügte Abrechnung der Stadtwerke Wittenberge würde gern als Anregung im Rahmen von regelmässigen Überprüfungen aufnehmen.[/b]

RR-E-ft:
@Christian Guhl

Wenn es sich Mindestvorschriften handelt und die BNA nun die Rechnungen der Stadtwerke Wittenberge als Referenz für Kontrollen aufgreifen möchte, wurde doch schon viel bewirkt.

Denn es ist klar geworden, dass eine weit größere Transparenz möglich ist. Diese sollten die Verbraucher von den Versorgern auch einfordern.

Hinsichtlich der Transparenz von Netzentgelten gegenüber Verbrauchern siehe auch die Ausführungen im Urteil des LG Mönchengladbach zu Gaspreisen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Christian Guhl:
Heute lag ein Schreiben von Eon-Avacon im Briefkasten. Ich dachte, daß nach langer Zeit mal wieder eine Mahnung fällig ist. Aber nein, ein Entschuldigungsschreiben ! Es wäre ein Irrtum gewesen, daß man mir mitgeteilt hat, die Stromrechungen wäre von der BNA genehmigt !
Als Entschädigung für Zeit und Porto würde man mir 10,-€ gutschreiben.
Da hat es wohl ein gewaltiges Donnerwetter der Netzagentur gegeben.

RR-E-ft:
Sog. Irrtümer haben kurze Beine oder kleine Füße.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln