Energiepreis-Protest > FairEnergie / SW Reutlingen
FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Gert Presch:
Ein paar Hinweise:
Einige Hinweise zur Kalkulation findet man unter
http://www.khd-research.net/Energie/Facts/En_Facts_1.html
Der Text des Bremer Urteils vom 24.05.06, Az 8- O-1065/05 steht unter
http://www.pro-herten.de/gas.htm
neben weiteren interessanten Informationen.
P.S.: Unsere E.R.N.A.-Gruppe wächst stetig an.
"Trotze, so bleibt dir der Sieg" (Zitat des dt. Philosophen Hebbel)
Gert Presch:
... ach ja: Bisher ist das vom Rechtsanwalt der FairEnergie gesetzte Ultimatum des 28. April verstrichen. :!:
Nur zwei von uns haben vom Anwalt danach ein Schreiben bekommen, das aber nach unserer Einschätzung ziemlich unsicher wirkt. :D
Schöfthaler:
Die FairEnergie hat eine neue Kampagne gestartet - zumindest bei Strom:
Jeder Stromkunde erhielt per Post ein Angebot, zu \"FairStromPlus\" zu wechseln.
Dieser Tarif ist tatsächlich gegenüber dem Grundversorgungs-Tarif leicht reduziert (man spart so grob 5%). Aber ich vermute, das Ganze hat nur ein Ziel: Wenn der Verbraucher sich darauf einlässt, dann kann er sich wohl nicht mehr auf §315 BGB berufen - denn er unterschreibt einen beigelegten (und mit den persönlichen Daten bereits vorausgefüllten - soll wohl schnell gehen ...) Stromliefervertrag, der sowohl die konkrete aktuelle Preisvereinbarung enthält wie auch den Passus, dass die FairEnergie jederzeit zu Preisänderungen berechtigt ist (die - wie großzügig! - rechtzeitig vorher schriftlich mitgeteilt werden).
--- Zitat ---Der Kunde erhält dann das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen.
--- Ende Zitat ---
Dann fällt man vermutlich wieder zurück in die Grundversorgung. Ohne Widerspruch gegen die angekündigte Preisanpassung gilt diese als angenommen. Der Stromliefervertrag selbst hat eine regelmäßige, sich ohne Kündigung automatisch verlängernde Laufzeit von 12 Monaten.
Stimmt meine Vermutung, dass dieser Vertrag eine spätere Berufung auf die Unbilligkeit ausschließt?
Ich selbst bin zwar ohnehin von dieser \"Wahlmöglichkeit\" nicht betroffen, da ich angesichts des hohen Kernenergieanteils der FairEnergie zu einem Ökostromanbieter gewechselt habe, aber die Frage interessiert mich dennoch - vielleicht kommt ja bald auch ein entsprechendes Angebot für die Gasversorgung?
Cremer:
@Schöfthaler
wenn die Preise in diesem Vertrag allgemeingültig sind, also, dass jeder Kunde die gleichen Preise erhalten kann, dann ist es eben kein individuelle Preis/Vertragsvereinbarung, insbesondere dann, wenn dieser Tsarif im Internet nachlesbar oder auf einem Preisblatt erhältlich ist.
Dann gibt ebenfalls § 315
Ist das Gleiche wie bei uns mit den SW KH mit dem Energieclub. Dieser ist auch eine "eigene" Vertragsvereinbarung.
Die SW haben uns Widersprüchler (vertragswidrig ohne die vereinbarten Kündigungsfristen, rückwirkend, etc) rausgeschmissen, rechne aber bei meiner Jahresrechnung so als ob ich weiterhin im Energieclub wäre.
RR-E-ft:
@Schöfthaler
Bei diesen Sonderverträgen könnte man sich auf den Anfangspreis einigen, so dass dieser Sockel dann keiner Billigkeitskontrolle mehr unterfällt. Also kann nur abgeraten werden.
@Cremer
Man sollte einfach zur Kenntnis nehmen, dass der sog. "Energieclub"- Rabatt von Anfang an europarechts- und kartellrechtswidrig und somit nichtig war.
Nach dem Einwand der Unbilligkeit gegen die Gesamtpreise muss man selbst entscheiden, was man bis auf weiteres unter Vorbehalt weiter zu zahlen bereit ist.
Töricht ist es jedoch, selbst an der Wirksamkeit eines von Anfang an unzulässigen Rabatts festzuhalten. Infolge der Rechtswidrigkeit des selben, darf der Versorger diesen seinen Kunden gar nicht einräumen.
Von einer entsprechenden Verbotsverfügung war bereits zu lesen.
Im Gegenzug müssen natürlich die regulären Tarife gesenkt werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln