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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt

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Schöfthaler:
@Fricke, @Cremer

Auf die neue Situation durch die "Einigung auf einen Anfangspreis" scheint die FairEnergie tatsächlich zu setzen. Derzeit wird der Tarif FairStromPlus massiv beworben (auf Litfasssäulen, Plakaten, Bussen, Zeitungsanzeigen, Kundenanschreiben, etc. - was das den Kunden alles kostet!). Nachdem Herr Jenner (Leiter des Vertriebs der FairEnergie) von meinem Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten erfuhr, drückte er in einem Schreiben sein Bedauern aus, "obwohl wir Ihnen mit unserem Produkt FairStromPlus eine Stromlieferung mit absolut wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten".

Im neuen FairEnergie-Kundenmagazin schreibt Herr Jenner:

--- Zitat ---Vor kurzem haben alle Privatkunden der FairEnergie ein individuelles Vertragsangebot für das neue Stromprodukt FairStromPlus erhalten. Wer seine Haushaltskasse entlasten möchte, muss jetzt nur noch eines tun: den Vertrag unterschrieben an FairEnergie zurücksenden.

FairStromPlus ist im Gegensatz zur Grundversorgung (FairStrom) ein Vertragsprodukt. Der Kunde hat hierbei eine zwölfmonatige Vertragslaufzeit und erhält daher einen Treuebonus.

Jeder einzelne Kunde wird rechtzeitig vor einer Preisänderung schriftlich informiert. Wenn er mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann der Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt der der Preisänderung gekündigt werden.
--- Ende Zitat ---

Aus der bewussten Wortwahl schließe ich, dass man sich als Kunde nach Eingehen auf das Angebot tatsächlich sehr schwer tun wird, sich später noch auf Unbilligkeit zu berufen. Schließlich geht man damit - anders als bei der Nutzung des Allgemeinen Tarifs - ganz bewusst und ohne Not auf ein konkretes Preisangebot ein und einigt sich auf den Preis.

Gert Presch:
   Anpassung der Erdgaspreise zum 01. Juli 2006

Die Erdgasbezugspreise der FairEnergie sinken zum 01. Juli 2006.  
 
Entsprechend dieser Entwicklung wird die FairEnergie die Arbeitspreise für die Grundversorgung um 0,05 Ct/kWh (Nettopreis, ohne Umsatzsteuer) in allen Preisstufen senken und damit den Preisvorteil an ihre Kunden weitergeben.

Die Grundpreise bleiben unverändert.
Kunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sparen durch die Senkung der Preise 11,60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Jahr.

https://www.stadtwerke-reutlingen.de/fairenergie/02presse/presse_main.htm?reload_coolmenus#meldung18



... na also, geht doch ...

... zumindest mal ein Anfang ...

 :D

hollmoor:

--- Zitat von: \"Gert Presch\" ---    Anpassung der Erdgaspreise zum 01. Juli 2006

Die Erdgasbezugspreise der FairEnergie sinken zum 01. Juli 2006.  
 
Entsprechend dieser Entwicklung wird die FairEnergie die Arbeitspreise für die Grundversorgung um 0,05 Ct/kWh (Nettopreis, ohne Umsatzsteuer) in allen Preisstufen senken und damit den Preisvorteil an ihre Kunden weitergeben.

Die Grundpreise bleiben unverändert.
Kunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sparen durch die Senkung der Preise 11,60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Jahr.


https://www.stadtwerke-reutlingen.de/fairenergie/02presse/presse_main.htm?reload_coolmenus#meldung18



... na also, geht doch ...

... zumindest mal ein Anfang ...

 :D
--- Ende Zitat ---



Habe ich im März auch gedacht,als man hier die Nachricht las:
Unser Versorger senkt die Gaspreise  zum 1.4.06.
Heute haben wir den 30.6. und die Ankündigung unseres Versorgers vom 14.6. in der Presse:Die Gaspreise müssen auf Grund gestiegener Einkaufspreise am 1.7. wieder nach oben angepasst werden.
Keine großer Zeitraum und Grund zur Freude,zumal die Senkung nur die Hälfte dessen,was jetzt wieder erhöht wird,ausmachte.
Es wird auch bei den anderen Versorgern,die jetzt eine Senkung verkünden,nicht anders sein.Ich schätze,in spätestens drei Monaten gehts wieder nach oben,dann wieder mit kräftigem Zuschlag.(bestimmt nicht mit 0,05 Ct/kwh)

Schöfthaler:
Was mache ich nun als Kunde bei einer leichten Gaspreissenkung meines Versorgers, der FairEnergie?

Ich habe bisher sowohl jeder Preiserhöhung seit Anfang 2005 als auch dem Gesamtpreis an sich mit Verweis auf §315 BGB und meinem Zweifel an der Billigkeit widersprochen. Wenn nun der Versorger den Arbeitspreis leicht senkt, sollte ich da dann auch diesem neuen Preisansatz mit der Unbilligkeitseinrede widersprechen oder genügt der Einspruch bei jeder Preiserhöhung?

Natürlich zahle ich weiterhin vorbehaltlich bis zum Nachweis der Billigkeit anderer Ansätze den Preis von 2004 (großzügig billige ich sogar eine Preissteigerung von 2% pro Jahr vorbehaltlich zu).

Cremer:
@Schöfthaler,

auch bei uns haben die SW KH die Preise zum 1.7.06 leicht gesenkt.

genau um 0,04 Cent/kWh, d.h. 0,7%.

Das sind bei 20.000kWh 8 € im Jahr Ersparnis.  Toll !! Bin hellauf begeistert.

Da ich aber nur die Preise Sep. 2004 akzeptiere, schlägt  dies nicht weiter zu Buche.

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