Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern

Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer

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ktown:
Also ich hab so gemacht wie hier oftmals empfohlen. Gebetsmühlenartig werde ich immer wieder den Brief wiederholen.

Der Witz ist ja, dass sie sich ja noch nicht einmal die Mühe machen irgendwelche Aktenzeichen dazu zu schreiben.

Bezüglich des Ansprechens meines Vermieters, hab ich nun vom Vermieter noch folgende Info bekommen. Mein Vermieter will eventuell das Haus an das Fernwärmenetz anschließen lassen. In diesem Zusammenhang hatte er gespräche mit den Gaswerken. Dies meinten er könne erst wechseln wenn alle Mieter ihr Rückstände gezahlt hätten. Wobei hier im Haus niemand Rückstände hat, außer die aus den Widersprüchen.

hollmoor:

--- Zitat von: \"ktown\" ---

Bezüglich des Ansprechens meines Vermieters, hab ich nun vom Vermieter noch folgende Info bekommen. Mein Vermieter will eventuell das Haus an das Fernwärmenetz anschließen lassen. In diesem Zusammenhang hatte er gespräche mit den Gaswerken. Dies meinten er könne erst wechseln wenn alle Mieter ihr Rückstände gezahlt hätten. Wobei hier im Haus niemand Rückstände hat, außer die aus den Widersprüchen.
--- Ende Zitat ---

Welches sind die Gründe?
Steht vielleicht eine Sanierung der Kesselanlage an und euer Vermieter möchte darin nicht investieren?
Ich glaube nicht,daß ihr euch bei Anschluß an das Fernwärmenetz besser steht!
Nun hat euer Versorger den Trumpf in der Hand.Frage:Wäre das rechtmäßig?
Aber wenn ihr eisern bei eurem Widerspruch bleibt,wars das erstmal mit Fernwärme.

ktown:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@ktown,

nein,

erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung und übermitteln diese dem Versorger.

Lohnt sich nur, wenn danach noch eine Nachzahlung zu den geleisteten Abschlägen übrig bleibt.

Rate deshalb sofort den Zähler ablesen, eine Hochrechnung machen und dann ggf. den letzten Abschlag aussetzen.

Guthaben erstattet der Versorger auf Widersprüche nicht.
--- Ende Zitat ---


Also bisher bekam ich immer so um die 20EUR raus. hab jetzt mal den Zähler abgelesen und ich bin jetzt schon über dem letztjährigen Verbrauch. Von daher muß ich wohl dieses jahr nachzahlen und das setzt mich in die Lage genau überprüfen zu können.....grins

ktown:

--- Zitat von: \"hollmoor\" ---
--- Zitat von: \"ktown\" ---

Bezüglich des Ansprechens meines Vermieters, hab ich nun vom Vermieter noch folgende Info bekommen. Mein Vermieter will eventuell das Haus an das Fernwärmenetz anschließen lassen. In diesem Zusammenhang hatte er gespräche mit den Gaswerken. Dies meinten er könne erst wechseln wenn alle Mieter ihr Rückstände gezahlt hätten. Wobei hier im Haus niemand Rückstände hat, außer die aus den Widersprüchen.
--- Ende Zitat ---

Welches sind die Gründe?
Steht vielleicht eine Sanierung der Kesselanlage an und euer Vermieter möchte darin nicht investieren?
Ich glaube nicht,daß ihr euch bei Anschluß an das Fernwärmenetz besser steht!
Nun hat euer Versorger den Trumpf in der Hand.Frage:Wäre das rechtmäßig?
Aber wenn ihr eisern bei eurem Widerspruch bleibt,wars das erstmal mit Fernwärme.
--- Ende Zitat ---


Verstehe ich das richtig. Wenn wir als Mieter bei unserem Widerspruch bleiben, kann der Vermieter nicht auf Fernwärme wechseln?

hollmoor:
@ktown

So lese ich es aus deinem Beitrag.Die wollen ja erst anschließen,wenn die
sogenannten"Rückstände"bezahlt sind.
Und wenn ihr nicht zahlt,dann wollen sie nicht anschließen u.euer Vermieter kann da nix machen.Er kann euch ja nicht zwingen zu bezahlen,nur weil er ans Fernwärmenetz möchte.
Es sei denn,ich nenn es hier mal" Drohung" des Versorgers wäre gesetzlich nicht rechtens.Aber da wissen die Herren RA,s hier vielleicht besser Bescheid und äußern sich dazu.

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