Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern
Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
RR-E-ft:
@ktown
Die Gasanstalt resigniert scheinbar.
Die Forderung in geeigneter Weise erneut geltend machen, entbehrt nicht der Komik:
Meint man die Erstellung einer nochmaligen Rechnung, was unzulässig wäre, oder eine gerichtliche Geltendmachung. welche indes bisher nicht erfolgte?
Sie können den Schriftverkehr nach Belieben fortsetzen oder es lassen. In der Sache wird sich nichts mehr bewegen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
ktown:
Heißt also, wenn ich jetzt im Mai meine Jahresabrechnung bekomme müßte nach den "alten" Tarifen abgerechnet sein. Wenn nicht müßte ich dann über ein Gericht die Differenz zurück holen falls es ein Guthaben gegeben hätte bzw. falls ich nachzahlen müßte ( wir hatten ja diesmal einen recht langen Winter) diese Nachzahlung auf den "alten" Tarif kürzen.
RR-E-ft:
Bitte hier lesen:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1707&
Cremer:
@ktown,
nein,
erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung und übermitteln diese dem Versorger.
Lohnt sich nur, wenn danach noch eine Nachzahlung zu den geleisteten Abschlägen übrig bleibt.
Rate deshalb sofort den Zähler ablesen, eine Hochrechnung machen und dann ggf. den letzten Abschlag aussetzen.
Guthaben erstattet der Versorger auf Widersprüche nicht.
Bubi:
@ktown
Habe auch exakt gleichlautenden Brief erhalten, nachdem ich auf die neuen Preiserhöhungen erneut widersprach.
Würde für das weitere Vorgehen vorschlagen: Harren wir der Dinge die da kommen mögen.
Frage: Im Forum "Stadt/Versorger" konnte ich die Gasanstalt Kaiserslautern nicht finden. Evtl. Tomaten auf den Augen - wenn nicht, sollten wir dies nicht eröffnen? Vielleicht finden sich so noch weitere Mitstreiter. Ich denke, dass ein neues Mitglied - und da spreche ich von mir - ja zuerst mal danach sucht, ob schon Informationen zu seinem Energieversorger im Forum gepostet wurden.
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