Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern

Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer

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Bubi:
@Cremer

Hallo Herr Cremer,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Hätte noch eine kurze Rückfrage. Mein Widerspruch war in Form des Musterbriefes der Energieverbraucher. Benutzen Sie diesen auch zur \"gebetsmühlenhaften\"  Wiedeholung? Oder hat es dazu eine andere Mustervorlage?

Für Ihre Bemühungen im voraus vielen Dank und noch einen schönen Ostermontag.

Cremer:
@Bubi,

nein auch diesen nutze ich zur Widerholung \"gebetsmühlenhaft\"

Der Versorger schickt ja auch immer die gleiche Formulierung der Mahnung \"gebetsmühlenhaft\"

ktown:
Jetzt drehen die Gaswerke Kaiserslautern vollkommen ab. Da sie anscheinend bei mir nicht weiter kommen, sind sie an meinen Vermieter heran getreten und verlangen von ihm die Differenz . Hab ihn gleich mal aufgefordert nix zu zahlen.

RR-E-ft:
@ktown

Möglicherweise wendet sich die Gasanstalt wegen ihrer dringenden Preisforderung demnächst an Ihre nähere und weitere Verwandtschaft, Arbeits- und Berufskollegen, ehemalige Schulfreunde, Vereinskollegen, Bekannte im weitesten Sinne, möglicherweise den Bäcker, bei dem Sie Ihre Brötchen kaufen.

Es könnte sich um einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesezes handeln. Die Gasanstalt ist demnach nicht berechtigt, ihre Daten an irgendwen preis zu geben, auch nicht vermeintlich offene Forderungen.

http://www.jusline.de/Bu%C3%9Fgeldvorschriften_43_BDSG.html

Sie sollten deshalb auch den Datenschutzbeauftragten des Versorgungsunternehmens einschalten und sich für den Fall, dass keine Klärung erfolgt, entsprechende rechtliche Schritte vorbehalten.

Wie aufgezeigt besteht wohl eine latente Wiederholungsgefahr.

(Öffentliche Sammlungen bedürfen zudem oftmals einer ordnungsbehördlichen Genehmigung.)

Naheliegend wäre indes, sich an ein Gericht zu wenden, damit die Frage der Billigkeit der Gastarife endlich geklärt wird, vgl. nur die neu eingestellten Urteile des BGH.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

ktown:
Also jetzt verwirren die mich aber ganz.
Heute kam ein Schreib mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr ktown,

vielen Dank für ihren Schrieb vom 20. April 2006 (hier habe ich nochmal gegen die Erhöhung der Gaspreise Einspruch eingelegt, mit den üblichen Musterbriefen aus dem www).
Bezüglich der Anwendbarkeit von §315 BGB im Bereich der Gasversorgung haben beide Seiten, Sie und wir, ihre Argumente vorgetragen, ohne dass bislang eine Übereinstimmung erzielt werden konnte. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen möchten den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen.
Wir möchten Sie informieren, dass selbst in den Fällen, in denen bisher die Anwendbarkeit von §315 BGB bejaht wurde, zugleich praktisch durchweg die Billigkeit der Erhöhungen angenommen wurde, so dass in keinem uns bekannten Fall tatsächlich die Preise des Versorgers beanstandet wurden.
Wir bitten Sie, die Jahresabrechnung und die Abschalgsbeträge unter Berücksichtigung unserer geltenden Erdgaspreise zu bezahlen. Sollten Sie einen Teilbetrag unserer Rechnung einbehalten, werden wir zu gegebener zeit unsere berechtigten Forderungen in geeigneter Weise erneut geltend machen.
danach nur noch blabla...das übliche Gesülze.

Im Grunde genommen sagen sie doch: Es interessiert uns nicht ob Sie recht haben, sie müßen trotzdem zahlen.
Wie soll man da jetzt reagieren?

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