Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Neue Aufsätze zu §§ 307, 315 BGB bei Energiepreisen !!

<< < (10/12) > >>

RR-E-ft:
Nur am Rande: Gegen BGH VIII ZR 36/06 wurde Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erhoben, welche ohne nähere Begründung abgewiesen wurde. Bei BGH VIII ZR 138/07 handelt es sich um eine Zurückverweisungs- Sache, so dass deshalb keine Beschwer verspüren konnte, etwaig das BVerfG anzurufen. Auswertung BGH VIII ZR 138/07 der anderen Art.

bolli:
@Black
Sie verkennen wie auch schon andere vor Ihnen mal wieder, dass Herr Gutsche nicht den BGH an sich kritisiert sondern ganz speziell den VIII. Senat mit seinem Vorsitzenden Ball. Oder hat Ihr Verhalten vielleicht System ?  ;)

Er führt in dem Zusammenhang einige Dinge an, die durchaus zu denken geben (können). Ob dieses jeder will, ist mal noch eine zweite Sache. Wenn man aber eine Reihe von Sachverhalten in einem solchen Artikel präsentiert bekommt, ist dieses eine andere Sache als wenn man sich diese Fakten erst mühsam selbst zusammentragen muss. Dieses ist vielleicht weniger für Sie interessant, da Sie solche Dinge für Ihre Verfahren eh brauchen, aber für politische Mandatsträger oder andere Personen, die zwar für die Thematik entscheidungsrelevant sind, aber nicht die Zeit oder \"den Nerv\" haben, sich diese Fakten selbst zusammen zu suchen, erscheint die Zusammenstellung doch zumindest mal ein Ansatz, auf den man Aufbauen kann.

Die rechtlichen Schlussfolgerungen, die Herr Gutsche daraus gezogen bzw. unterstellt hat, sehe ich persönlich zwar auch nicht als beweisfähig an, zumal bei einem solchen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit schon ein 100% Beweis von mißbräulich gefällten Urteilen notwendig wäre, da ansonsten die Richterkollegen mit Sicherheit heulend \"dem Armen\" besipringen würden, selbst wenn sie seine Entscheidungen bisher möglicherweise nicht immer gebilligt haben. Aber man kann nicht immer alles haben.

Daher gilt Herrn Gutsche durchaus ein Dank. Übrigens kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass auch der Status eines Juristen nicht automatisch dazu führt, dass entsprechende Artikel \"anerkannt\" werden. Wenn\'s nicht in die eigene Linie passt, lässt man das zitieren eben sein.

RR-E-ft:
Nur am Rande: Auswirkungen von BGH VIII ZR 138/07 beim Tarifkunden- Urteil des AG Paderborn, Urt. v. 14.01.10

uwes:

--- Zitat ---Original von bolli
@Black
Sie verkennen wie auch schon andere vor Ihnen mal wieder, dass Herr Gutsche nicht den BGH an sich kritisiert sondern ganz speziell den VIII. Senat mit seinem Vorsitzenden Ball. Oder hat Ihr Verhalten vielleicht System ?  ;)
--- Ende Zitat ---

@alle

Es ist müßig und wenig zielführend, sich jetzt untereinander über die geäußerte Kritik an der Ausarbeitung von Herrn Gutsche zu zerreiben.

Ich denke, das ewige nein-doch-nein-doch - Spiel könnte man ansonsten lange durchhalten.
Vielleicht einigt man sich auf folgende Kommentierung:

Das Zusammentragen der Fakten und Rechtsprechung im Beitrag ist - gemessen an der Tatsache, dass sie von einem Nichtjuristen erstellt wurde - ordentlich, die Wahl der Worte in der PM unglücklich.

@RR-E-ft
Gut (re)agiert.

tangocharly:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Nur am Rande: Auswirkungen von BGH VIII ZR 138/07 beim Tarifkunden- Urteil des AG Paderborn, Urt. v. 14.01.10
--- Ende Zitat ---

Mir fällt auf (- und das Paderborner Urteil ist hier wieder eine lobenswerte Ausnahme -), dass die erstinstanzlichen Richter wie die Bluthunde auf die These vom \"Sockel\" stürzen, wenn es dagegen geht.
Wenn der Versorger schlicht vorträgt, dass er angeblich um 1 ct/kWh höhere Bezugskosten \"im Betrachtungszeitraum\" hatte und dagegen Abgabepreise nur um 0,9 ct/kWh im gleichen Zeitraum erhöht habe, dann wird nicht auf die Entscheidungen des VIII. Senats geguggt, ob diese nichtssagenden Behauptungen einen schlüssigen Billigkeitsvortrag darstellen.

Fazit: Niemand will gerne in Zahlen ersaufen

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