Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Neue Aufsätze zu §§ 307, 315 BGB bei Energiepreisen !!

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--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Nur am Rande: Auswirkungen von BGH VIII ZR 138/07 beim Tarifkunden- Urteil des AG Paderborn, Urt. v. 14.01.10
--- Ende Zitat ---

Ist das rechtskräftig?

tangocharly:
.... interessiert mich ggf. auch.

RR-E-ft:
Die Kenntnis von Berufungssumme und -frist setze ich voraus.
Von einem Rechtsmittelverzicht ist nichts bekannt geworden.
E.ON hat wohl in der örtlichen Presse bekundet, in Berufung gehen zu wollen.

Lothar Gutsche:
am 14.1.2010 hatte ich bei Cleanstate die Kritik an der Preissockel-Theorie des BGH zu § 315 BGB veröffentlicht und am 4.2.2010 die Kritik am Kartellrechts-Verständnis des VIII. Zivilsenats. Der Verein Cleanstate hat daraufhin einige Instrumente zu nutzen versucht, die unser sogenannter Rechtsstaat zur Kontrolle der Rechtsprechung vorgesehen hat. Dabei ging der Verein von der Annahme aus, dass der VIII. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz des Richters Wolfgang Ball das Recht im Sinne des § 339 StGB gebeugt hat. Als Instrumente wurden eine Strafanzeige, eine Dienstaufsichtsbeschwerde und der Aufruf zu einer Richteranklage verwendet.
 
Heute hat Cleanstate unter dem Titel „Nachgehakt - Kontrolle der Energiepreisrechtsprechung“ den gesamten Schriftwechsel zum BGH-Urteil VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 (Gaspreise der Stadtwerke Dinslaken in der Grundversorgung) online gestellt, siehe http://www.cleanstate.de/Cleanstate_Ueberblick_zu_Kontrolle_der_Energiepreisrechtsprechung.html. Dort kann nun jedermann nachvollziehen, wie Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht und Richteranklagen in Deutschland funktionieren. Ob wir jemals noch etwas vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hören werden, ist fraglich.

Von Frau Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erwarten wir auf unsere Beschwerde vom 9.6.2010 nichts mehr. Mit ihrem Schreiben vom 22.4.2010 hat sie sich fachlich völlig disqualifiziert, wie unsere Stellungnahme vom 9.6.2010 zeigt. Auch persönlich hat mich Frau Leutheusser-Schnarrenberger enttäuscht, wie sie sich dem Thema „Abhängigkeiten der deutschen Justiz“ stellt. Als einfache FDP-Bundestagsabgeordnete und Vertreterin Deutschlands befürwortete sie noch am 30.9.2009 eine Resolution des Europarates, die deutschen Richtern und Staatsanwälten mehr Unabhängigkeit verschafft. Kaum ist sie als Ministerin im Amt, verweigert sie sich den längst erforderlichen Reformen. Details sind in dem neuen Artikel auf der Homepage von Cleanstate unter http://www.cleanstate.de/Abhaengigkeiten_der_deutschen_justiz.html ebenfalls seit heute abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gutsche
E-Mail: Lothar.Gutsche@arcor.de

RR-E-ft:
Wenn man die in Art. 97 GG verfassungsrechtlich verankerte richterliche Unabhängigkeit ernst nimmt, wird man erkennen, dass es nicht Aufgabe von Dienstaufsichtsbeschwerden oder Strafanzeigen sein kann, (wissenschaftlich) umstrittene Entscheidungen zum Anlass zu nehmen, von Seiten des Staates auf die Richterschaft einzuwirken, um deren Spruchpraxis zu beeinflussen.

Rechtsbeugung wird gern behauptet, nur findet sich eben kein Anhalt für eine solche.

Wenn der Präsident des Bundesgerichtshofes - ein ausgewiesener Strafrechtler - sich für eine Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde gar die Verfahrensakten beigezogen hatte und dabei keinen Anhalt für eine Rechtsbeugung  gefunden hatte, dann kommt dem doch wohl einige Bedeutung zu. Und natürlich wäre mit der richterlichen Unabhängigkeit erst recht unvereinbar, wenn etwa die Bundesjustizministerin Einfluss auf die Entscheidungspraxis oberster Bundesgerichte nähme.

Man kann Gerichtsentescheidungen - auch oberster Bundesrichter-  für falsch halten und sie können auch falsch sein. Deshalb handelt es sich bei Gerichtsentscheidungen, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung gründen, noch lange nicht um Rechtsbeugung. Für Rechtsbeugung müssen zur fehlerhaften Rechtsanwendung besondere Elemente hinzutreten, die jedoch nicht ersichtlich sind und für die sich - bei nüchterner Betrachtung  - auch keine Anhaltspunkte finden lassen.

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