Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Neue Aufsätze zu §§ 307, 315 BGB bei Energiepreisen !!
Lothar Gutsche:
@ enerveto
Der politische Einfluss auf Richter und der Einfluss der Wirtschaft auf Richter bedeutet für mich eine neue Qualität. Dass sich Politiker und Gesetze kaufen lassen, war mir bekannt, sie auch Seite 101 in der Dokumentation des Wiesbadener Vereins Netzwerk Recherche e. V. mit dem Titel „Dunkelfeld Korruption“ unter http://www.netzwerkrecherche.de/dokumente/nr_doku_dunkelfeld_korruption.pdf vom April 2006. Dort publizierte der Journalist Götz Hamann einen Artikel unter der Überschrift „Rot-Grün zwischen Lobby und Korruption“. Der Artikel von Hamann zeigt, in welchem Ausmaß Lobbyisten der Energiekonzerne das derzeit gültige Energiewirtschaftsgesetz beeinflusst haben.
Dass sich Staatsanwälte wegen ihrer Weisungsgebundenheit von Landespolitikern steuern lassen, durfte ich in den letzten Jahren mehrfach erfahren, u. a. in der VW-Affäre und auch in der Würzburger Provinz. Dass sich aber Richter so offen vom Gesetz entfernen, wie es der VIII. Zivilsenat des BGH oder auch der Amtsrichter aus Würzburg tut, der meinen Prozess leitete, das hätte ich nicht erwartet. Die Argumentation mit der \"Intention des Gesetzgebers\" aus dem BGH-Urteil VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 wird Gegenstand meines nächsten großen Artikels. Der VIII. Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Ball wird dieses Urteil noch bedauern. Gegen den Amtsrichter aus Würzburg läuft schon am OLG Bamberg ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO wegen Rechtsbeugung in meinem Urteil.
In meinem persönlichen Rechtsstreit mit den Stadtwerken Würzburg wird das Verschieben von Kosten zwischen unterschiedlichen Kostenträgern schwierig, da ich mit den Stadtwerken um die Preise von Strom, Erdgas und Trinkwasser streite. Ich behaupte übrigens nicht nur die Unbilligkeit der Preise, sondern gehe von deren Kartellrechtswidrigkeit aus. Damit möchte ich über § 87 GWB vor allem die Stadtmauern Würzburgs verlassen und zum sachlich zuständigen Kartellgericht nach Nürnberg-Fürth gelangen, denn in Würzburg regiert offenbar eine Art Vetternwirtschaft die Stadt, im Rheinland spricht man vom \"Kölschen Klüngel\". Das Landgericht Würzburg, zumindest die Kammer, die meinen Fall unter Aktenzeichen 42 S 1337/09 leitet, kann noch nicht einmal zwischen einer \"Monopolstellung\" und einer \"marktbeherrschenden Stellung\" unterscheiden, wie einer Verfügung des Gerichts vom 10.12.2009 zu entnehmen ist. Noch weniger kennt das Landgericht die Beweislastverteilung aus § 19 Abs. 4 Nr. 3 und Nr. 4 GWB.
Sobald mein Zivilprozess in Würzburg einen Stand erreicht hat, über den es sich zu berichten lohnt, werde ich das ausführlich tun. Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass ein normaler Tarifkunde offenbar der Willkür der Richter und sogenannter Sachverständiger ausgesetzt ist.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
tangocharly:
@Lothar Gutsche
--- Zitat ---Dass sich aber Richter so offen vom Gesetz entfernen, wie es der VIII. Zivilsenat des BGH oder auch der Amtsrichter aus Würzburg tut, der meinen Prozess leitete, das hätte ich nicht erwartet. Die Argumentation mit der \"Intention des Gesetzgebers\" aus dem BGH-Urteil VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 wird Gegenstand meines nächsten großen Artikels. Der VIII. Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Ball wird dieses Urteil noch bedauern.
--- Ende Zitat ---
Hut ab vor Ihrem Engagement. Aber Ihre Zielrichtung, was den Ball und seine Bällchen anlangt, haben Sie sich da nicht ein bißchen zuviel vorgenommen ?
Wenn Sie dem Ball die Entfernung vom Gesetz vorwerfen, dann ist er ja fast ein wenig unschuldig. Denn er stützt sich ja mit seiner Urteilsbegründung auf den Gesetzgeber. Sozusagen Schulterschluß (\"Der Gesetzgeber hat/habe schon mehrfach eine Preiskontrolle durch die Gerichte abgelehnt\").
Allerdings, und das ist eben die andere Seite der Medaille, ist der Gute halt nicht nur dem Gesetz, sondern auch dem Recht unterworfen.
Dieser Gesetzgeber, den Ball da ständig zitiert, war/ist ja den europäischen Richtlinien unterworfen. Dieser Gesetzgeber hat, mit Mühe und Not, ein neues EnWG sich aus den Rippen geschwitzt. Wenn man den Gesetzestext auf den Prüfstand des Europäischen Rechts stellt, dann hat -genau genommen- der Bundesgesetzgeber die Umsetzung der Richtlinien nicht erreicht.
Und wenn der Bundesgesetzgeber mit seiner Schlafmützigkeit dem Treiben der Konzerne zusieht, ja müssen dann Ball und Bällchen dies auch tun ?
Übrigens schreiben Sie in ihrem Artikel, dass die anderen BGH-Senate dem Ball-Haus-Treiben (nur) zuschauen (oder so ähnlich). Das ist nicht der Fall. Hierzu möchte ich Sie zur Lektüre der Entscheidung des II.Senats vom 02.09.2009, Az.: II ZB 35/07 ermuntern, insbesondere Tz. 5 u. 6.
bolli:
Ich frage mich nur, warum es den Großen Senat überhaupt gibt, wenn sich diejenigen Senate, die sich dann doch trauen, dem VIII. Senat was entgegen zu setzen, diese Fälle nicht vor den Großen Senat für eine endgültige Richtungsentscheidung zu bringen und immer nur eine Kurve suchen, wie sie mit ihrem Einzelfall am VIII. Senat vorbei kommen.
Der Kartellsenat hat dieses ja auch schon so praktiziert.
Geht das nur darum, dass \'der einen Krähe keine andere ein Auge aushackt\' oder hat der Ball soviel in der Hinterhand, dass sich da niemand ran traut ?
darkstar:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Rechtsanwalt Oliver Mogwitz und Ref. jur. Alexander Wagner, Koblenz
Die gerichtliche Überprüfung von Energiepreisen
RdE, Heft 4-5, 2008, 118 ff.
--- Ende Zitat ---
Ist das noch aktuell oder wo finde ich im Forum den letzten Stand?
(Direktlink aufs Posting bitte)
Leider wurden aus den meisten Sticky-Threads Diskussionen nicht ausgelagert, dauert Wochen sich da durchzuarbeiten.
Lothar Gutsche:
@ tangocharly
--- Zitat ---Wenn Sie dem Ball die Entfernung vom Gesetz vorwerfen, dann ist er ja fast ein wenig unschuldig. Denn er stützt sich ja mit seiner Urteilsbegründung auf den Gesetzgeber. Sozusagen Schulterschluß (\"Der Gesetzgeber hat/habe schon mehrfach eine Preiskontrolle durch die Gerichte abgelehnt\").
--- Ende Zitat ---
Das, was so harmlos und für Sie geradezu \"unschuldig\" klingt, werde ich in Kürze in einem umfangreichen 2. Artikel beleuchten, der sich mit dem Kartellrechts-Verständnis des VIII. Zivilsenats am BGH beschäftigt. Dort wird dargelegt, dass sich der VIII. Zivilsenat überhaupt nicht um die Gewaltenteilung kümmert. Der Senat unter Vorsitz von Wolfgang Ball kürt sich selbst zum Gesetzgeber, indem er den Willen des Gesetzgebers nachweislich in sein Gegenteil verkehrt. Von Seiten cleanstate werden wir daraus einen handfesten Justiz- und Polit-Skandal erzeugen, wie ihn sich Wolfgang Ball und die Energiekonzerne nicht träumen ließen. Mehr berichte ich dazu, sobald mein neuer Artikel vom Verein zur Publikation freigegeben ist.
--- Zitat ---Übrigens schreiben Sie in ihrem Artikel, dass die anderen BGH-Senate dem Ball-Haus-Treiben (nur) zuschauen (oder so ähnlich).
--- Ende Zitat ---
Mit dem \"Zuschauen\" meine ich die Passivität der verantwortlichen Stellen, die Mitglieder des VIII. Senats persönlich zur Rechenschaft zu ziehen und die Fehlurteile direkt zu korrigieren. Im Falle von Rechtsbeugung und Richterbestechung ist das z. B. im Rahmen der Dienstaufsicht möglich, die dem BGH-Präsidenten obliegt. \"Zufällig\" ist der amtierende BGH-Präsident Klaus Tolksdorf ein exzellenter Strafrechtler und Vorsitzender des Kartellsenats. Der Politik steht das Instrument des Artikel 98 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Verfügung. Die Energiepreise haben in jedem Fall eine politische Dimension erreicht, so wie das verfassungswidrige Treiben des VIII. Zivilsenates. Ich akzeptiere es jedenfalls nicht, wenn sich Richter des höchsten Zivilgerichtes nicht mehr an die Verfassung halten.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln