Energiepreis-Protest > NEW
NVV Mönchengladbach / EVS
Bljohn2002:
soll man widersprechen?
Ich befürchte Nachteile. Mir scheints als ob der Kunde 2.rangig ist. Nur ein Punkt: man soll einverstanden sein mit eine Koppelung an den ständig steigenden Oelpreis! Ich nehme an wir sind alle nicht damit einverstanden.
Bljohn2002:
Danke für Artikel aus RP. Auf jeden Fall nicht vergessen zu widersprechen.
Dann bleibt man in jetztigen Tarif also evtl. teurer als neuen Vertrag , oder noch teurer als bisher ? Wenn es so ist hat man dann immer noch die Freiheit Preise und Bedingungen etc. anzufechten.
Mr. Morler:
Nochmal hallo...
bei der Diskussion im Bekanntenkreis wurden noch andere, interessante Aspekte genannt:
So wie es in den Nachrichten zu vernehmen war, soll ja das Kartellgesetz (?) dahin gehend verändert werden, dass zukünftig ein Höchstpreis für Gas und Strom genannt wird, der von den Versorgern einzuhalten ist. Wer höhere Preise verlangen will, muss diese anhand einer offengelegten Kalkulation nachweisen.
Nun könnte ich mir vorstellen, dass der neue NEWGAS-Tarif auch den Zweck haben könnte, diese Vorschrift zu umgehen, so in der Art eines Individualvertrags vielleicht...ist aber nur eine Vermutung.
Auf jeden Fall scheint mir die vertragliche Mindestlaufzeit (12 Monate) ein aus der Telekommunikationsbranche bekanntes Mittel der Kundenbindung (wer wird denn da von Knebelung sprechen;-) zu sein: sollte es demnächst tatsächlich konkurrierende Anbieter für Energie im Großraum MG geben (wie das heute schon im Raum Hamburg zu sein scheint), hat man als NEWGAS-Kunde sicherlich erst einmal die Kündigungsfrist einzuhalten und kann nicht sofort zum billigsten Anbieter wechseln.
Vielleicht wissen die NVV-ler mehr als wir und reagieren auf das, was sie kommen sehen?
Ich würde auf jeden Fall auch erst mal abwarten, was im Sommer passiert. Vielleicht werden im Herbst die Tarife des jetzigen Vertrages (Tektron Gas) sogar günstiger sein als die des NewGas-Tarifes?
Oder wir können endlich zwischen versch. Anbietern wählen?
Auf jeden Fall nimmt man sich nicht die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kürzung, wie das bei Annahme des neuen NEWGAS-Vertrages zu befürchten ist...
Beste Grüße
Frank
Mr. Morler:
Zitat Wolfgang Hüppe, NEW-Energy:
"Wer dem Vertrag widerspricht, aber keinen neuen Lieferanten vorweisen kann, wird in die gesetzliche Grundversorgung der NVV eingeordnet (hier gelten eigene Tarife)"
Das würde ich wie eine angedrohte Preiserhöhung verstehen...vermutlich meint er den "allgemeinen Tarif Gas", der teurer sein dürfte als der bisherige Tektron-Gas?
Da hilft dann wohl nur, den Preis wieder selber festzulegen und gekürzte Beträge zu zahlen?
Bljohn2002:
danke für Nachricht. Ich hatte mich auch gewundert, was mit allgem. Tarif gemeint war. Also wahrschein noch teurer !
Habe inzwischen bei der Verbraucherzentral in Rheydt um eine Meinung gebeten. Die Anfrage wird zur Zentrale weitgeleitet. Wenn geantwortet komme ich mit eine Meldung zurück. Falls bis ca. mitte Mai keine Stellungnahme erfolgt, lege ich auf jeden Fall widerspruch beim NVV schriftlich ein.
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