Energiepreis-Protest > NEW
NVV Mönchengladbach / EVS
Mr. Morler:
Eine Antwort von der Verbraucherzentrale wäre bestimmt hilfreich. Aber selbst ohne diese werde ich wohl den neuen Tarif nicht annehmen, allein schon, um mich nicht ein Jahr zu binden.
Sollte die dann gültige "gesetzliche Grundversorgung" über dem bisherigen Preis liegen, müsste ein Einspruch mit Kürzung nach §315 doch möglich sein?
Gruß
Frank
Bljohn2002:
Ja ich finde das richtig. Ich melde mich sobald eine Nachricht vorliegt.
Guellepumpe62:
Jetzt muß ich aber nochmal blöd fragen, nur um es nochmal genau zu verstehen:
Der alte "PrivatGas"-Tarif stirbt also auf jeden Fall, oder?
Wenn ich jetzt nichts tue, also weder unterschreiben, noch widersprechen wird mein Gas ab Jahresmitte trotzdem zu den neuen "NewGas"-Tarifen abgerechnet, ich bewahre mir weiterhin aber die Möglichkeit, die Billigkeit des Gaspreises zu hinterfragen? Das Einzige, was mir entgehen würde, wären die 20 Euro "Lockprämie".
Habe ich das so korrekt verstanden?
Danke und Grüße,
Helmut
lettermaker:
--- Zitat von: \"Guellepumpe62\" ---Jetzt muß ich aber nochmal blöd fragen, nur um es nochmal genau zu verstehen:
Der alte "PrivatGas"-Tarif stirbt also auf jeden Fall, oder?
Wenn ich jetzt nichts tue, also weder unterschreiben, noch widersprechen wird mein Gas ab Jahresmitte trotzdem zu den neuen "NewGas"-Tarifen abgerechnet, ich bewahre mir weiterhin aber die Möglichkeit, die Billigkeit des Gaspreises zu hinterfragen? Das Einzige, was mir entgehen würde, wären die 20 Euro "Lockprämie".
Habe ich das so korrekt verstanden?
Danke und Grüße,
Helmut
--- Ende Zitat ---
So, ich bin auch Betroffener und möchte mich auchmal beteiligen.
So wie ich das verstanden habe, wird man, wenn man nichts tut, in den neuen NEWGas - Tarif umgestellt. Wiederspricht man, wird man in den Grundversorgungstarif eingestuft. Dieser hat lt. der West (Mein Anbieter, der aber irgendwie mit der NEW und NVV zusammengehört - was das alles soll, versteht sowieso kein Mensch):
0 - 3000 kwh pro Jahr
Arbeitspreis: 7,25 ct/kwh 8,63 ct/kwh
mtl. Grundpreis 3,00 EUR 3,57 EUR
3001 - 300.000 kwh pro Jahr
Arbeitspreis: 5,25 ct/kwh 6,25 ct/kwh
mtl. Grundpreis 8,00 EUR 9,52 EUR
Ich denke, der Preis über 300.000 wird für die meisten uninterssant sein.
Es scheint daher wohl besser zu sein, in den neuen Tarif zu wechseln und sich die 20 EUR einzu"sacken". Aber mit der jährlichen Bindung muss man nun wohl aufpassen.....
Cremer:
@lettermaker,
hierzu mit den neuen Tarifen bzw. Tarifumstellungen ist schon umfassend im Forum geschrieben und diskutiert worden.
Im Wesentlichen kommt es auf die vorhandene Vertragsgestaltung und das Begehren eines neuen Vertrages/Vertragsumstellung drauf an.
Sollte nämlich das neue Vertragsangebot einen Festpreis beinhalten oder nur für einen festen, bestimmten Zeitraum gelten, dann ist der Preis ausgehandelt und unterliegt nicht § 315.
Dann sind Sie auch dem Versorger auf den Leim gegangen und haben sich mit 20 € "einfangen" lassen. :wink:
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