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NVV Mönchengladbach / EVS

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RR-E-ft:
http://www.energate.de/news/83206

Die eindeutige Begründung des Unternehmens:

http://www.nvv-ag.de/3428.php

Wen die Begründung für die Preissenkung überzeugt, der wende sich damit vertrauensvoll an seinen eigenen Versorger und frage nach, warum dessen Beschaffungskosten aufgrund der Ölpreisbindung nicht ebenso gesunken sind.


http://www.nvv-ag.de/1645.php



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Schwalmtaler:
Moin Herr Fricke,

Sie sind ja schneller informiert als die Kunden, die den NVV-Newsletter erhalten.

Darin wird aber am Ende noch eine Aussage getroffen, die den wahren Grund (ist meine Meinung!) nennt:NVV Newsletter - Erdgas
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Die Gaspreise sinken

Im zurückliegenden halben Jahr sind die Heizölpreise leicht gesunken. Dies führt ab April zu einem Rückgang unserer Beschaffungskosten. Diesen Vorteil möchten wir direkt an unsere Kunden weitergeben.
Ab 01. April 2006 führt dies daher zu einer Senkung des Arbeitspreises, des Allgemeinen Tarifs und des Sonderabkommens tektron GAS um 0,09 Ct/kWh netto bzw. 0,10 Ct/kWh brutto.

Darüber hinaus werden die Grundpreise des Kleinverbrauchstarifs und Grundpreistarifs bzw. der Mess- und Verrechnungspreis der Preisregelung tektron GAS um 0,30 EUR/Monat netto bzw. 0,35 EUR/Monat brutto gesenkt. Für den durchschnittlichen Erdgaskunden (Verbrauch: 19.000 kWh/a) ergibt sich hierdurch eine Einsparung von 24,00 EUR brutto pro Jahr.

Das Mitte Januar diesen Jahres seitens der Landeskartellbehörde NRW gegen die NVV angestrengte Vorermittlungsverfahren wegen zu hoher Gaspreise wurde eingestellt. \"

Ist doch toll, oder?

Mein Versorger (Erdgasversorgung Schwalmtal) ist eine 50% Tochter der NVV und wird wohl wie in der Vergangenheit deren Preisänderung mitmachen.

Schwalmtaler:
manchmal sollte man doch auch erst den angegebenen Link lesen.

Denn dann wäre mir aufgefallen, das die Internetinfo gleich dem Newsletter ist.

Macht nichts! Nun aber eine Frage an unsere RA:

Kann ich die angegebene Preisreduzierung jetzt auch von meinem bisher zugebilligten Preis abziehen, oder wäre das zu \"unverschämt\"?

Gruß
Schwalmtaler

RR-E-ft:
@Schwalmtaler

Viele andere Versorger berichten noch darüber, dass deren Bezugspreise zum 01.04.2006 gestiegen seien.

Was nun wohl stimmen mag?


So wollen etwa  die Stadtwerke Jena ab 01.04.2006 \"ergebnisneutral\" weitere 0,4 Cent/ kWh brutto an die Kunden weitergeben.

Sollten auch bei der NVV die Bezugskosten noch gestiegen sein, hätte man diese also wohl gezwungen, allein die Arbeitspreise um 0,5 Cent/ kWh  (0,4 Ct/ kWh weiter gestiegene Bezugskosten + 0, 1 Cent/ kWh angeblich gesunkene Bezugskosten) abzusenken.

Dann waren die Arbeitspreise wohl auch - zumindest in der Zeit zwischen 01.01.06 und dem 01.04.2006 - um diesen Betrag kartellrechtswidrig überhöht.


Unbilligkeit im Sinne von § 315 BGB geht bekanntlich noch weiter.


Wenn Sie weiter die alten Preise 09/04 zahlen, weil Sie die nachfolgenden Preiserhöhungen verweigert hatten, können Sie selbstredend demgegenüber eine Preissenkung nur vrlangen, sobald der Versorger infolge von Preissenkungen die Preise aus 09/04 unterschreitet.

Dass solch ein Fall eintritt, halte ich für unwahrscheinlich.


Möglicherweise geht es Ihnen wie den Bremer Klägern, die derzeit wohl bundesweit  unschlagbar günstige Erdgaspreise haben, wenn das Landgericht bei seiner Meinung bleibt und ein solches Urteil rechtskräftig wird.

Jedenfalls sollte dies so lange gelten, bis etwa der Versorger die Billigkeit seiner Preisbestimmungen nachgewiesen hat.

Das ist immer dann besonders schwierig, wenn die Kartellbehörden Preissenkungen oder sonstige Kompromisse durchgesetzt haben.

Noch eine kleine Anmerkung:

\"transparenter\" geht es wirklich nicht:

http://www.nvv-ag.de/1645.php




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Schwalmtaler:
Hallo Herr Fricke und all,

Na ja, ist zwar nett beschrieben, wie sie rechnen, aber die Grundvorrausetzungen sind eben falsch. Es muss kein Gas mit Ölpreisbindung gekauft werden. Außerdem sind wohl die meisten langfristigen Bezugsverträge kartell- und euröparechtswidrig.

Für mich ist dieses Schreiben nicht mehr Wert als das bedruckte Blatt Papier.

Doch es stellt sich schon die Frage, ob ich nun auch eine Kopie des Preisreduzierungsschreiben des Zulieferers erhalte oder sogar anfordern soll. Die letzte Preiserhöhung ist ja durch ein entsprechendes Schreiben von Rhein Ruhr Gas bestätigt worden. Dann sollten alle hier Ihre Versorgern, die noch steigende Bezugskosten angeben, an Rhein Ruhr Gas verweisen!!!

Gruß Schwalmtaler

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