@Schwalmtaler
Viele andere Versorger berichten noch darüber, dass deren Bezugspreise zum 01.04.2006 gestiegen seien.
Was nun wohl stimmen mag?
So wollen etwa die Stadtwerke Jena ab 01.04.2006 \"ergebnisneutral\" weitere 0,4 Cent/ kWh brutto an die Kunden weitergeben.
Sollten auch bei der NVV die Bezugskosten noch gestiegen sein, hätte man diese also wohl gezwungen, allein die Arbeitspreise um 0,5 Cent/ kWh (0,4 Ct/ kWh weiter gestiegene Bezugskosten + 0, 1 Cent/ kWh angeblich gesunkene Bezugskosten) abzusenken.
Dann waren die Arbeitspreise wohl auch - zumindest in der Zeit zwischen 01.01.06 und dem 01.04.2006 - um diesen Betrag
kartellrechtswidrig überhöht.
Unbilligkeit im Sinne von § 315 BGB geht bekanntlich noch weiter.
Wenn Sie weiter die alten Preise 09/04 zahlen, weil Sie die nachfolgenden Preiserhöhungen verweigert hatten, können Sie selbstredend demgegenüber eine Preissenkung nur vrlangen, sobald der Versorger infolge von Preissenkungen die Preise aus 09/04 unterschreitet.
Dass solch ein Fall eintritt, halte ich für unwahrscheinlich.
Möglicherweise geht es Ihnen wie den Bremer Klägern, die derzeit wohl bundesweit unschlagbar günstige Erdgaspreise haben, wenn das Landgericht bei seiner Meinung bleibt und ein solches Urteil rechtskräftig wird.
Jedenfalls sollte dies so lange gelten, bis etwa der Versorger die Billigkeit seiner Preisbestimmungen nachgewiesen hat.
Das ist immer dann besonders schwierig, wenn die Kartellbehörden Preissenkungen oder sonstige Kompromisse durchgesetzt haben.
Noch eine kleine Anmerkung:
\"
transparenter\" geht es wirklich nicht:
http://www.nvv-ag.de/1645.phpFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt