Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Avacon  (Gelesen 122949 mal)

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Offline Dillbert76

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E.ON Avacon
« Antwort #150 am: 30. Januar 2007, 22:19:35 »
Hallo allerseits,

ich möchte mich jetzt auch gegen die hohen Gaspreise wehren. Soweit habe ich mich schon informiert wie ich da vorgehen soll, allerdings müsste ich noch wissen, welche Preise ich jetzt nehmen soll. Natürlich die vom September 2004, das habe ich gelesen, aber wo bekomme ich die her? Eon Avacon hat ja auch verschiedene Tarife, welchen soll ich denn da nehmen? Ich habe hier zwar eine alte Abrechnung, aber mit einem sehr geringen Verbrauch und einem anderen Tarif als heute. Und welchen Grundpreis soll man nehmen?

Vielleicht kann ich dann auch gleich noch eine Frage ranhängen, die nicht so ganz hierher gehört: Funktioniert das mit den Strompreisen genauso? Welche  Preise sollen hier verwendet werden? Hat jemand die entsprechenden Daten für Eon Avacon?

Außerdem las ich, das ich nicht die Rechnungen der vergangenen Jahre aufrechnen darf. Darf ich stattdessen den Betrag einfordern?

Vielen Dank für die Infos!

Offline Cremer

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E.ON Avacon
« Antwort #151 am: 31. Januar 2007, 00:07:30 »
@Dillbert76,

fragen Sie den Vewrsorger nach alten Tarifen

Mit Strom funktioniert dies ebenso, sofern Sie beim Netzversorger sind
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fidel

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E.ON Avacon
« Antwort #152 am: 31. Januar 2007, 00:35:27 »
Moin:

Zitat von: \"Dillbert76\"

ich möchte mich jetzt auch gegen die hohen Gaspreise wehren. Soweit habe ich mich schon informiert wie ich da vorgehen soll, allerdings müsste ich noch wissen, welche Preise ich jetzt nehmen soll. Natürlich die vom September 2004, das habe ich gelesen, aber wo bekomme ich die her? Eon Avacon hat ja auch verschiedene Tarife, welchen soll ich denn da nehmen? Ich habe hier zwar eine alte Abrechnung, aber mit einem sehr geringen Verbrauch und einem anderen Tarif als heute. Und welchen Grundpreis soll man nehmen?

Vielleicht kann ich dann auch gleich noch eine Frage ranhängen, die nicht so ganz hierher gehört: Funktioniert das mit den Strompreisen genauso? Welche  Preise sollen hier verwendet werden? Hat jemand die entsprechenden Daten für Eon Avacon?



Für den "Erdgas Classic"-Tarif galten für den Zeitraum 01.01. - 30.09.2004 folgende Preise:

Grundpreis: 124,08 EUR/Jahr
Arbeitspreis: 3,43 ct/KWh (ohne Energie-Duett)
Arbeitspreis: 3,32 ct/KWh (mit Energie-Duett)
Brennwert (Lüneburg): 11,2472

Für den "Strom Alpha"-Tarif galten für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2004 folgende Preise:

Grundpreis: 41,38 EUR/Jahr
Arbeitspreis: 13,55 ct/KWh

"Energie-Duett" gilt für Kunden von E.ON Avacon, die sowohl Gas wie auch Elektrizität von diesem Versoger beziehen.

Die genannten Preise sind Nettopreise - also zuzüglich der 2004 geltenden 16% MWSt.

Die Vorgehensweise ist bei Strom die gleiche wie bei Erdgas.

Gruß
Fidel

Offline Dillbert76

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E.ON Avacon
« Antwort #153 am: 31. Januar 2007, 14:29:48 »
Hallo Fidel,

vielen dank für die schnelle Antwort. Was mich in der aktuellen Abrechnung verwirrt: hier steht als Tarf "ErdgasTarif"! Soviel zu: "Wir stufen sie automatisch in den für sie passenden Tarif ein." Dann ist die Rechnung nicht nur unbillig sondern auch noch falsch!

Lt. Aussage Eon Avacon lohnt sich Erdgas Classic ab 10.847 kWh, darunter soll nach ErdgasTarif abgerechnet werden.

In meiner Wohnung hatte ich 2004/2005 18.500 kWh und 2005  5.250 kWh (in 8 Monaten, danach Auszug wegen Hauskauf). Beide wurden mit ErdgasClassic berechnet. Dabei wäre die Rechnung 2005 mit ErdgasTarif evtl. günstiger gewesen. Oder gab es diesen Tarif zu der Zeit nicht?

Im Haus haben wir nun einen Jahresverbrauch von etwa 36.000 kWh gehabt. Dieser wird nach ErdgasTarif berechnet obwohl ErdgasClassic günstiger wäre... EnergieDuet ist immerhin jeweils berücksichtigt.

Hätte dann vielleicht noch jemand die Daten vom ErgasTarif von 09/2004? Trotz Aufrechnungsverbot würde ich trotzdem gerne den Betrag berechnen und zumindestens die Auszahlung fordern. Das das nicht geschieht ist natürlich klar...

Danke schon mal im Voraus!

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #154 am: 01. Februar 2007, 19:18:34 »
Hallo und guten Tag,
@Dillbert76

den Tarif " Erdgas Tarif"gibt es schon länger.

Wir hatten ein ähnliches Problem mit der Abrechnung 05/06. Wir haben an die Avacon geschrieben, dass diese doch verpflichtet sein uns in den für uns günstiegeren Tarif einzustufen. Propt haben wir eine neue Abrechnung bekommen. Mit der Abrechnung für Euer Haus würde ich genauso verfahren.

Gruß

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #155 am: 03. Februar 2007, 13:06:29 »
Hallo und guten Tag

Die Avacon stellt die Gasversorgung hier( Lüchow-Dannenberg ) von LL-Gas auf H-Gas um, gleiches gilt für Teile der Landkreise Celle ( die nördl. Gemeinden ) Landkreis Uelzen ( die südl. Gemeinden ) und eine gemeinde im Landkreis Soltau-Fallingbostel. Dies geschieht mit der Begründung, dass kein LL-Gas mehr vorhanden ist. Für den Endverbraucher können laut Avacon erhebliche Kosten entstehen, die dieser allein zu tragen hätte.

Meine Frage an die Juristen, muss die Avacon nicht die Kosten für die Umstellung der Endgeräte übernehmen oder zumindest einen Teil?

Meine Frage an die betroffenen Verbraucher in den Landkreisen Celle, Uelzen und Soltau-Fallingbostel, wie haben sich bei Euch die Brennwerte in den Jahresabrechnung ab September 2004 verändert.
Gruß

Offline Cremer

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E.ON Avacon
« Antwort #156 am: 03. Februar 2007, 16:38:55 »
@AKW NEE,

es kommt auf die Endgeräte drauf an, ob sie auch das H-Gas vertragen.

Ich denke mal, gerade bei den Wandthermen für Warmwasserbereitung könnte es ggf. zu Kosten kommen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline hollmoor

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E.ON Avacon
« Antwort #157 am: 03. Februar 2007, 19:14:24 »
@AKW NEE
                                                                                                           Die Geräte müssen bei Umstellung auf H-Gas mit neuen Düsen bestückt werden.Die Bohrungen sind unterschiedlich,je nach Gasart!
In Soltau wurde letztes Jahr auf H-Gas umgestellt.
Wer die Kosten trägt,bzw.wer die Umrüstung vornimmt kann ich noch rausbekommen.
Ich meine aber der Versorger.Reiche ich nach,wenn ich mit Bekannten gesprochen habe.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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E.ON Avacon
« Antwort #158 am: 04. Februar 2007, 13:11:45 »
@hollmoor,

bist Du sicher, dass die Versorger dies zahlen :idea:

Kann ich mir nicht vorstellen. Angenommen eine Gasheizung läßt sich aufgrund des Alters nicht mehr umstellen und es wird dann ein neuer Gaskessel notwendig.
MFG
Gerd Cremer
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Offline hollmoor

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« Antwort #159 am: 04. Februar 2007, 18:04:51 »
@AKW NEE
@Cremer
Ich hab heute telefoniert mit einem Bekannten in Soltau,zwecks der Umstellung auf H-Gas.
Also:Die Kunden wurden 5 Monate vor Umstellung angeschrieben,das von L auf H Gas umgestellt wird.Zwei Monate vor Umstellung wurde den Kunden ein exakter Termin genannt,damit jemand zu Hause ist.
Den Versorgern ist ja lt.Gasanträge bekannt,welche Anlagen bei den Kunden vorhanden sind,so dass die passenden Düsen gewechselt werden konnten.Es kamen dann die Monteure der Versorger(ob eigene oder zusätzlich angeforderte,keine Ahnung),wechselten die Düsen und haben die Anlagen auch eingemessen.
UND DAS ALLES KOSTENLOS!!!!!

@Cremer

Auch für alte Anlagen gibts meist noch passsende Düsen,wenn nicht passend,wird passend gemacht! :wink:
Alles möglich!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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E.ON Avacon
« Antwort #160 am: 04. Februar 2007, 18:36:52 »
@hollmoor,

na, toll !!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #161 am: 05. Februar 2007, 12:05:31 »
@Cremer
@hollmoor
Die technischen Voraussetzung sind mir bekannt. Es geht um die Kosten!

Die Frage der Kostenübernahme ist für mich nicht klarer geworden.

Wenn der Versorger, aus welchen Gründen auch immer, die Versorgungs-sicherheit mit der bisher gelieferten Gasqualität nicht mehr aufrechterhal-ten  kann. Wenn weiter der Versorger seine Versorgung auf eine andere Gasqualität dann umstellt, ist meine Frage, wer für die Folgekosten dieser Umstellung beim Endverbraucher juritisch zuständig ist.

Offline hollmoor

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E.ON Avacon
« Antwort #162 am: 05. Februar 2007, 16:58:38 »
Zitat von: \"AKW NEE\"
@Cremer
@hollmoor
Die technischen Voraussetzung sind mir bekannt. Es geht um die Kosten!

Die Frage der Kostenübernahme ist für mich nicht klarer geworden.

Wenn der Versorger, aus welchen Gründen auch immer, die Versorgungs-sicherheit mit der bisher gelieferten Gasqualität nicht mehr aufrechterhal-ten  kann. Wenn weiter der Versorger seine Versorgung auf eine andere Gasqualität dann umstellt, ist meine Frage, wer für die Folgekosten dieser Umstellung beim Endverbraucher juritisch zuständig ist.



AKW NEE


Ich verstehe die Nachfrage also nicht so recht.Was meinst du unter Folgekosten?

Wenn auf H-Gas umgestellt wird,gleich höherer Heizwert.
Die Anlagen wurden lt.meinem Bekannten von den Monteuren auf H-Gas eingestellt u.eingemessen.(Mit nötigem Düsenwechsel)
Und alle Kosten hat der Versorger übernommen,bzw.ist der Kunde überhaupt nicht damit belastet worden.(Soll eine extra von dem Versorger beauftragte Firma gemacht haben u.wurde Straßenzugweise umgestellt in kürzester Zeit.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #163 am: 06. Februar 2007, 19:46:11 »
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Also ein neuer Versuch.

Wie in der ersten mail beschrieben, soll hier die Lieferung des Erdgasses in der Qualität von LL Gas auf H Gas umgestellt werden. Im ersten Schritt wir eine Umstellung auf L Gas vorgenommen. Im zweiten Schritt soll dann von L Gas auf H Gas umgestellt werden.

Also wir haben hier LL Gas! Für dieses Gas waren in der Vergangen heit nicht alle auf dem Markt befindlichen Endgeräte geeignet!

Den Ablauf der Umstellung hat die Avacon in einem Anschreiben, genauso beschrieben, wie es anscheinend in Soltau geschehen ist. In der Lokalzeitung hat die Avacon aber dann erklärt, die Umstellung kann für den Endverbraucher mit erheblichen Kosten verbunden sein, bedingt durch die Auswechslung einzelner Baugruppen oder sogar ganzer Endgeräte. Hier ist meine Frage, wer ist hier für die Kosten zuständig, wenn die Geräte noch mit dem alten Gas laufen könnten und dürften und sie somit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen? Wir haben uns hier für Erdgas entschieden, weil uns Versorgungssicherheit garantiert wurde, nun sollen einzelnen sich diese Sicherheit teuer erkaufen.

Offline hollmoor

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E.ON Avacon
« Antwort #164 am: 07. Februar 2007, 10:12:28 »
@AKW NEE

Ich habe verstanden!

Ich kann mir nicht vorstellen,das neue Endgeräte notwendig werden könnten.Eigentlich müßte es mit einem Düsenwechsel getan sein.(Aber bei zwanzig Jahre alten Geräten sollte man sich schon mal die Frage einer Erneuerung stellen,schon allein wegen der Energieeinsparung) :wink:
Es gibt natürlich Alt-Geräte,die heute schon längst aus der Produktion raus sind und möglicherweise gibt es auch keine Ersatzteile,sprich Düsen, mehr dafür.
Habe einen alten Hasen auf dem Gebiet hier in der Familie,dem ich heute abend mal  deine Frage schildern werde.

Das nur am Rande:

Bohrungen auf Erdgas wurden Anfang der 80 er Jahre erfolgreich in der Region Lüneburger Heide durchgeführt und daraufhin viele Felder erschlossen.Sogenanntes LL Gas.Langsam gehen"Diese"aber zur Neige. u.man muß umstellen.
Es werden vereinzelt noch neue Bohrungen durchgeführt,aber wohl nicht mehr sehr erfolgreich.
Wir werden somit auch hier in dieser Region in naher Zukunft mit Gas aus dem Ausland versorgt werden müssen.
Aber immerhin liegen fast 30 Jahre mit einheimischem Gas hinter uns.

@AKW NEE

Versorgungssicherheit haben wir doch,wenn auch dann mit anderer (besserer)Gasqualität.
Fragt sich nur noch: Zu welchem Preis!!!! :wink:

Dazu vielleicht später
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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