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Autor Thema: E.ON Thüringen - Quiz  (Gelesen 8415 mal)

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E.ON Thüringen - Quiz
« am: 21. März 2006, 16:14:52 »
Was ist hier veraltet:

http://www.thueringer-energienetze.com/Netznutzung/Netzentgelte/index.htm



a) der Schalter

b) die Grundlage der Entgeltkalkulation

c) beides

d) weiß nicht, aber Folgendes erscheint mir immer noch aktuell:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdf

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E.ON Thüringen - Quiz
« Antwort #1 am: 22. März 2006, 09:09:22 »
Also wenn die Kalkulation nach dem Grundsätzen von 1999 durchgeführt wird, also heut noch, und das Bundeskartellamt 2003 festgestellt hat, das die falsch ist, hoffe ich doch, dass die Verantwortlichen diese \"Fortbildung\" wahrgenommen haben und ihre Grundsätze überarbeiten werden.

Offline RR-E-ft

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E.ON Thüringen - Quiz
« Antwort #2 am: 23. März 2006, 12:13:19 »
@Evitel2004

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Netznutzung_Strom/index.htm

Fraglich ist doch schon, ob die bei der BNA beantragten Netzentgelte überhaupt mit den veröffentlichten übereinstimmen.

Die Genehmigung der BNA wird eine Höchstpreisgenehmigung sein, ähnlich der Tarifgenehmigung nach § 12 BTOElt.

Die genehmigten Netzentgelte werden jedoch ganz sicher nicht höher liegen als die beantragten.


Wurden also geringere Netzentgelte, welche nicht nach der sog. Verbändevereinbarung, sondern nach der nunmehr geltenden Rechtsverordnung kalkuliert wurden, beantragt, müssten die Netzentgelte wohl heute schon geringer sein.  

Ein entsprechendes Indiz:

http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=11800

Dann könnte jedoch auch der Strom längst billiger sein.

Denn es gibt keine Rechtfertigung, etwa weiter Netzentgelte zu verlangen bzw. in die Strompreise einzurechnen, welche auch schon aus Sicht des Unternehmens nicht genehmigungsfähig wären.

Die entsprechende Sicht des Unternehmens über die Genehmigungsfähigkeit ergibt sich aus dessen Antragsunterlagen.


Bei den sog. Verbändevereinbarungen soll es sich nach einer Auffassung in Literatur und Rechtsprechung um verbotene Preiskartelle gehandelt haben. Es sprechen sehr gute Argumente dafür, dass dies auch die VVII Strom betraf:

http://www.pontepress.de/pdf/5%20LG%20Berlin%20U%20060303.pdf

http://www.econopress.de/?a=show&n=11780&sid=werbung

Das OLG Düsseldorf hatte die Missbrauchsverfügung gegen TEAG aufgehoben. Die vom OLG Düsseldorf dabei vertretene Rechtsauffassung wurde vom BGH als untzutreffend charakterisiert, wie folgende Entscheidung in den Gründen unter B. II. 1 deutlich aufzeigt, wo auf die TEAG- Entscheidung Bezug genommen wird:

http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo108150.htm


Die Netzentgelte sollen 60 Prozent am Strompreis ausmachen und haben so entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Strompreise insgesamt:

http://de.biz.yahoo.com/08032006/336/reinholz-rechnet-dauerhaft-hohen-strompreisen.html


Fazit:

Wären die Netzentgelte tatsächlich um 10 Prozent überhöht und machen diese tatsächlich- wie vom Thüringer Wirtschaftsministerium genannt - ca. 60 Prozent der Strompreise aus, hätte dies wohl zur Folge, dass das Strompreisniveau in Thüringen tatsächlich dadurch bedingt um sechs Prozent zu hoch wäre.



Dies gilt für alle Stromhändler einschließlich Stadtwerke, weil diese alle die geforderten Netzentgelte für das \"teuerste Stromnetz Deutschlands\" (TA) zu zahlen haben.

Die Netzentgelte waren von Anbeginn an der Hebel, Wettbewerber fern zu halten:

http://www.stromtabelle.de/archiv/Capital1418.html

Zur Beachtung:

http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/Fristen_Stromhaendlerwechsel.pdf



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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E.ON Thüringen - Quiz
« Antwort #3 am: 24. März 2006, 16:43:42 »
Über 42 Prozent Preisunterschied bei den Strompreisen:

NRW veröffentlicht Stromtarife aller 126 Versorger

Und dieser Preisunterschied muss alein durch das Netz bedingt sein.

Man darf getrost feststellen, dass die Stadtwerke in Steinheim weit leistungsfähiger sind als E.ON Thüringen.

Wohl noch leistungsfähigere Stromversorger gibt es in Niedersachsen.

Man mag also keine Zeitungsinserate mit Imagewerbung über angebliche E.ON - Leistung mehr sehen, sondern eine tatsächliche Leistung, die darin besteht, günstig mit Strom zu versorgen.

Das sollte der eigentliche Unternehmenszweck des Energiedienstleisters sein.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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E.ON Thüringen - Quiz
« Antwort #5 am: 03. April 2006, 18:52:04 »
Ausgliederung des Netzbetriebes.

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=28924

Keinesfalls Vorreiter, eher spät dran, wie man etwa hier auf Seite 26 erfahren kann:

http://www.eon.com/de/downloads/BZP_VEBA_de.pdf

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E.ON Thüringen - Quiz
« Antwort #6 am: 03. April 2006, 19:49:58 »
Hallo Herr Fricke,

Zitat
Ausgliederung des Netzbetriebes.

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14187


da könnte man ja EON zur Geburt der neuen Tochter gratulieren.

Gut, da das Gesetz das vorschreibt, wirds wohl auch seinen Sinn haben, dafür eine Tochter zu gründen.
Inwieweit sieht eigentlich das Gesetz vor, dass in der Geschäftsleitung EON-Unabhängige mitbestimmen? Da würde die Netzwelt doch etwas bunter werden.

Schöne Grüße aus Friedrichroda

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E.ON Thüringen - Quiz
« Antwort #7 am: 28. April 2006, 22:34:07 »
Hier in Thüringen dürfen die Kunden die Netzentgelte anhand undurchschaubarer Preisblätter noch selbst  ermitteln.

Großzügig wird eine Möglichkeit dazu eröffnet, mit der selbst Kundige ihre Schwierigkeiten haben dürften:

http://www.thueringer-energienetze.com/Netznutzung/Netzentgelte/index.htm

Ermitteln wie Derrick und Harry Klein etwa?

Es gibt sogar einen Leifaden. Toll !

Eine wirkliche Spitzenleistung.

Und wo lässt man die Ermittlungsergebnisse sodann überprüfen?

Die Beträge sind doch in den Rechnungen  gem. § 42 Abs. 6 EnWG längst gesondert auszuweisen.


Da ist längst nichts mehr anhand von Leitfäden zu ermitteln und mit Beispielrechnungen zu vergleichen, ob das Ergebnis im Rahmen einer Bandbreite liegt.

Garantiert wird eine faire und einheitliche Behandlung nach objektiven Kriterien......

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdf

Wir wissen ja nun:

http://www.eon.com/de/downloads/EON_GB_2005_D_BriefAktionaere_060309.pdf

Mit der Vision und Werten zur Mission.

Laut Eigendarstellung E.ON Thüringen hält der Konzern lediglich 53 Prozent an dem Unternehmen:

http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/energie_thueringen.pdf

In der E.ON- Konzernübersicht Stand 02/2006 werden hingegen 76,8 Prozent ausgewiesen:

http://www.eon.com/de/downloads/EON_GB_2005_D_Inhalt_060309.pdf


Werte oder Wertschöpfung?


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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E.ON Thüringen - Quiz
« Antwort #8 am: 06. Mai 2006, 09:10:05 »
Hallo Herr Fricke,

vielleicht lässt sich die Differenz der beiden Beteiligungszahlen damit erklären, dass inzwischen mehr Gewinne eingefahren wurde, deren Gesamtsumme als Basiswert für die Prozentrechnung benutzt wurde.

Und eigentlich könnte man sagen, sind doch nur Peanuts, wenn man sich auf der Seite 4 der E.ON- Konzernübersicht umschaut. Nicht nur Osteuropa steht wieder unter der Roten Fahne.

Tja, EON arbeitet daran, Europa zu einen und dann gibts vielleicht auch einen Preis in Deutschland der dem europäischen angeglichen ist, aber allesamt nach oben  :shock:

Und wir deutschen Verbraucher helfen wieder mal bei den Expansionsplänen.

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E.ON Thüringen - Quiz
« Antwort #9 am: 06. Mai 2006, 16:40:42 »
@Evitel2004

Die Mission hat ein wohl klares Programm:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14530

Die behaupteten 40 Prozent Staatsanteil sind seit Jahren eine Mär.

Wer einmal nachrechnet, kann das klar erkennen.
So hoch ist der Anteil noch nicht einmal an den Arbeitspreisen, obschon allein auf diese Konzessionabgaben und Stromsteuer sowie  EEG- und KWK- Umlage entfallen.

Die KWK- Umlage kassieren die Stromversorger selbst für KWK- Anlagen.
Niemand zwingt sie, diese in Anspruch zu nehmen...

Auch in Thüringen gibt es solche Heizkraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung. Wer diese wohl betreibt?

E.ON betreibt wohl selbst Wasserkraft- und Windkraftanlagen, die dem EEG unterfallen und wird auch nicht gezwungen, dafür erhöhte Einspeisevergütungen zu berechnen.

Der entsprechende Staatsanteil landet keinesfalls beim Staat. Es handelt sich bei den EEG- und KWK- Umlagen schon nicht um Steuern und Abgaben, wie der BGH bereits  in einm Urteil vom Dezember 2003 entschied.


Die Großhandelspreise für Strom sinken gerade enorm:

http://www.energate.de

Bundeswirtschaftsminister Glos will darin ein Zeichen gesehen haben, dass der Srommarkt funktioniert. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn die sinkenden ebenso wie die steigenden Preise auch die Verbraucher erreichen.


Gab es also schon Post vom "Energiedienstleister Nr. 1" ?


Ausweislich des auf den Rechnungen angegebenen Energieträgermix stammen 80 % aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, wohl billiger Braunkohlestrom von Vattenfall Europe:

Vattenfall Europe

Wegen der Netzentgelte siehe auch hier:

Streit Netzbetreiber mit Bundesnetzagentur bedeutsam!

2004 wurden höhere Strompreise mit gestiegenen NNE des ÜNB Vattenfall Europe Transmission begründet. Solche wurden zwar angekündigt, bliben dann jedoch weit hinter den Ankündigungen zurück. Der VDN hat nun Zahlen veröffentlicht, wonach die NNE nicht getiegen, sondern teilweise gesunken sind. Die Preise bleiben aber erhöht, weil ja die Genehmigung schon erteilt war.

2005 wurden Preiserhöhungen mit gestiegenen Preisen an der EEX begründet, auf die man kein Einfluss hat. Nun sinken die Preise an der EEX aber die Strompreise sinken wieder nicht, weil die Genehmigung ja schon erteilt sei.

Der Clou ist dabei wohl, dass die Preiserhöhung in 2006 auf den schon nicht begründeten Preissockel des Vorjahres aufsetzt.

Und nun das Gezerre um die Netzentgelte:

Streit Netzbetreiber mit Bundesnetzagentur bedeutsam!

Diese wurden vom Bundeskartellamt schon 2003 als prohibitiv  missbräuchlich überhöht festgestellt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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