Beispielhaft:
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=29027Effizienz des Netzes kann wohl gerade nicht Ursache der hohen Netzentgelte in Thüringen sein. Man lese dazu nur im Geschäftsbericht 2005 der EWE, welche trotz hohen Verkabelungsgrades nahe 100 Prozent weit geringere Strom- und Netzpreise bei der Flächenversorgung bietet. Auch hohe Preise sind nicht eben Ausdruck regionaler Verbundenheit.
Womöglich gibt die Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden nur Ziele wieder, die man vielleicht irgend wann einmal anstrebt.
Es stellt sich oft die Frage, ob die Vergabe der Konzession ordnungsgemäß ausgeschrieben und bekannt gegeben wurde, ob also Wettbewerbern lange genug bekannt sein konnte, dass die Gemeinde den Konzessionsvertrag neu vergibt oder ob die Gemeinde - aus welchen Gründen auch immer - vom alteingesessenen Konzessionsnehmer begeistert ist, vgl. § 46 Abs. 3 EnWG.
\"Man kennt sich gut.\" deutet auf Gepflogenheiten hin, die keine Rolle spielen sollten.
Konzessioniert wird übrigends der Netzbetrieb.
Der Grund- und Ersatzversorger kann vom Netzbetreiber nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen §§ 36, 38 EnWG verschieden sein, so dass der Netzbetreiber nicht zugleich auch der Versorger ist.
Dies scheint auch im o.g. Fall erklärungsbedürftig, weil E.ON Thüringen den Netzbetrieb gerade in die TEN GmbH ausgegliedert hat, wie erst jüngst zu erfahren war:
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=28924Man würde deshalb eigentlich erwarten, dass der Konzessionsvertrag mit der TEN GmbH abgeschlossen wird und die E.ON- Vertriebsaktivitäten wegen des Gleichbehandlungsprogramms ausgeklammert bleiben.
Sonst hätten womöglich zahlreiche, umfangreiche Schulungen wenig gefruchtet:
http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/Gleichbehandlungsbericht.pdfFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt