Den viel genannten Bezugskostensteigerungen, die von außerhalb der intransparenten \"Black Box\" nicht nachvollziehbar sind, stehen erhebliche Kostenreduzierungen an anderer Stelle gegenüber, welche ganz oder teilweise kompensierend wirken können.
Wenn die Kosten insgesamt nicht gestiegen sind, sind Preiserhöhungen zur Vermeidung von Gewinnschmälerungen gerade nicht notwendig.
Preiserhöhungen dürfen gerade nicht vorgenommen werden, um den Gewinnanteil an den Preisen zu erhöhen. Dies wäre unbillig.
Zu solchen Kostensenkungen vgl. etwa hier:
http://www.enbw.com/content/de/presse/pressemitteilungen/2006/03/pm_20060307_sg_01http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13735Wenn ein Konzern Beteiligungen erwirbt, handelt es sich bei den Kosten für den Erwerb nicht um solche, die mit der sicheren und preisgünstigen Energieversorgung der Kunden vor Ort im Zusammenhang stehen.
Vielmehr erhöht sich dadurch der Wert des Konzerns/ Unternehmens, schlussendlich für die Aktionäre, denen die Aktiengesellschaft gehört.
Deshalb profitieren die Aktionäre auch, wenn etwa durch Beteiligungskäufe am Ende kein Gewinn ausgewiesen und keine Dividende gezahlt wird.
Der Überschuss konnte ja auch insgesamt in entsprechende Erwerbsgeschäfte investiert werden.
Deshalb ist es ggf. auch zu kurz gegriffen, den danach noch ausgewiesenen Überschuss ins Verhältnis zum Umsatz zu setzen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt