Energiepreis-Protest > EVM Koblenz

EVM Koblenz

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superhaase:
@Cremer:

... ebenso die SW München ...

blackened2502:
Hallo zusammen,

ich habe lange, vielleicht zu lange still gehalten und aus Bequemlichkeit
und Zeitmangel bisher nichts gegen diese grenzenlose Abzocke unter-nommen.  Aber jetzt reicht\'s !!!! Nachdem die letzte Erhöhung von unserer
geliebten EVM ins Haus geflattert kam, war der Tropfen da, der das Fass
zum überlaufen bringt. Ich habe dann erstmal gerechnet und mit Ensetzen
festgestellt, dass die EVM den Arbeitspreis in mehreren Runden von
3,17ct netto/pro Kwh (30.11.2004) auf jetzt 4,98 ct netto/pro Kwh (15.10.2006) erhöht hat. Das entspricht einer Steigerung von [/b]57,09%
in nicht mal zwei Jahren !!! Und dann erzählen die einem immer noch,
dass sie mit ihren Preisen noch unter dem Bundesdurchschnitt liegen
würden. Bei www.verivox.de belegen sie mit ihrem Tarif EVM-Komfort1
unter allen anderen Versorgern in Deutschland den unterdurchschnittlichen
294. Platz. Tolle Leistung, wenn man bedenkt, dass die neueste Erhöhung
bei verivox noch gar nicht erfasst wurde.

Zwei Fragen nun an die Fachleute hier im Forum :

1. kann man nachträglich zum 01.12.2004 die stattgefunden Preis-
erhöhungen mit Berufung auf §315 von der kommenden Abrechnung
in Abzug bringen, oder nur die letzte Erhöhung ?

2. gibt es hier Mitstreiter, die sich schon länger mit der EVM rumstreiten
und an entsprechendem Erfahrungsaustausch interessiert sind ?

Ich werde auf jeden Fall in den nächsten Tagen, die EVM darüber in
Kenntnis setzen, dass ich bei ihrer Abzocke nicht mehr mitmache.
Meine Erfahrungen werde ich dann hier berichten.

Gruß von blackened2502, der nun auch zum Gaspreisrebell geworden ist.

wulfus:
Willkommen im Club, blackened 2502!
Bist spät erwacht und hast nun erst mal \'ne Menge hier im Forum und auf der BdEV-Site zu lesen.
Ob Du jetzt noch den bisher hingenommenen und abgerechneten Preisen widersprechen kannst, glaube ich nicht; aber es wird Dir sicher bald ein juristisch vorbelasteter antworten.
Da die Preistreiberei aber weitergeht, empfiehlt sich immer, sofort Widerspruch einzulegen (suche Musterschreiben!). Heute Nachmittag im ARD-Ratgeber-Recht kam noch einmal die ermunternde Aufforderung an alle Ängstlichen, Zweifler und Zögerlinge, den § 315 zu nutzen. Na ja, viele kriegen vielleicht gar nicht mit, dass dies möglich ist, weil es viel zu selten im TV propagiert worden war oder eben nicht im Internet präsent sind.

Zu Mitstreitern: ein paar sind in diesem Thread; für weitere gehe in der Kopfleiste in die Mitgliederliste und suche sie nach Postleitzahl.

superhaase:

--- Zitat von: \"blackened2502\" ---1. kann man nachträglich zum 01.12.2004 die stattgefunden Preis-
erhöhungen mit Berufung auf §315 von der kommenden Abrechnung
in Abzug bringen, oder nur die letzte Erhöhung ?
--- Ende Zitat ---

Hallo,
Du solltest den gesamten Gaspreis als unbillig anzweifeln, nicht nur die Erhöhungen, und in Zukunft den Preis Ende 2004 (weil das der niedrigste in den letzten drei Jahren war, schau mal die alten Rechnungen durch) ansetzen und nur noch diesen bezahlen (Abschläge entsprechend reduzieren).
Frühere Rechnungen, die Du schon bezahlt hast, kannst Du nicht von zukünftigen Abschlägen oder Rechnungen abziehen.
Das mal als Aufhänger - den Rest lies Dir bitte hier im Forum zusammen (Musterbriefe etc., da musste ich auch durch :))
gruß,
sh

wulfus:
Na klar, Cremer, macht ja keinen Unterschied zu den verspäteten schriftlichen Mitteilungen; immerhin schickt man uns noch welche.

Übrigens erhielt ich in der \'Kenntnisnahme-Antwort\' auf meinen Wiederholungswiderspruch diesen rätselhaften Hinweis:
"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf den Erdgaspreiserhöhungen in der Ihnen bekannten Form und Höhe
sowie auf unseren daraus resultierenden Forderungen in vollem Umfang bestehen."

Meinen sie etwa die ihnen selbst auferlegten Preiserhöhungen? Das Wort \'Ergaspreisanpassungen\' kommt übrigens nicht mehr vor.
Ich möchte gerne mal von irgendeinem Versorger lesen, dass er (wenn auch vergeblich) selbst Widerspruch eingelegt hat. Klar, frommer Wunsch!

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