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EVM Koblenz

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hermi:
Hallo zusammen,

gibt es in der Eifel weitere "Rebellen", die die Gaspreiserhöhungen auch nicht länger mitmachen?
Bin aus Daun und bei der EVM Koblenz Kunde.
Bitte melden, damit man sich evtl. untereinander mal verständigen kann.
Gerne auch als private Nachricht, wenn sich jemand nicht hier im Forum öffentlich austauschen möchte.

Gruß,

Herbert

Achim:
Hallo Herbert,

ich bin seit 2004 rebellisch und habe schon eine dicke EVM-Akte.

Volker:
Hallo Mitstreiter,

habe das Musterschreiben zum Widerspruch an meinen Versorger, die EVM abgeschickt. Nun haben die geantwortet. Das Schreiben war sehr freundlich im Ton und eine \"Kundeninformation zur Erdgas-Preisentwicklung\" lag anbei.

Tenor des Schreibens ist, dass ich ab sofort meinen alten Abschlag weiter zahlen darf. ABER:

1. Der \"ausstehende Gesamtbetrag wird dann mit der Jahresverbrauchsrechnung fällig\".
2. Das Landeskartelamt habe die Tarife der EVM zum 1.1.2006 geprüft und nicht beanstandet.
3. In der Anlage \"Kundeninforamtion...\" wurde ausgeführt, dass nach dem Amtsgericht Goslar (Urteil vom 20.12.2005) \"Eine einseitige Preiserhöhung kann dann als billig im Sinne des §315 BGB anzusehen sein, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird. Weiter heißt es in dem Urteil, dass bei der Billigkeitskontrolle anlässlich einer Preiserhöhung nicht der Preis an sich zu überprüfen sei, sondern lediglich die Preiserhöhung. AUS DIESEM GRUND KÖNNE DER VERSORGER AUCH NICHT VERPFLICHTET WERDEN, SEINE GESAMTE KALKULATION OFFEN ZU LEGEN. Zur Darlegung der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen genüge der Nachweis des Gasversorgers über eine entsprechende Steigerung seiner Beschaffungskosten. Diesen Nachweis hat die EVM zum Beispiel vor dem Amtsgericht Koblenz erbracht. Das Gericht hat diesen Beweis in einem Urteil auch entsprechend gewürdigt. \"

Was nun?

Die Ausführungen der EVM zum Thema Offenlegung der Kalkulation steht im Widerspruch zu den Ausführungen auf www.energiepreise-runter.de . Wer hat Recht?

Ich hoffe auf eine kompetente Rückmeldung eines Mitstreiters, Administrators oder Verantwortlichen von www.gaspreise-runter.de

Beste Grüße und Danke im Voraus.

Volker Risse
53489 Sinzig (25Km nördl. von Koblenz am Rhein)
0172/65 39 555
info@volkerrisse.de

Cremer:
@Volker,

Zu 1.) sehr gut da geht der Versorger auf die kunden zu

zu 2.) Das Landeskartellamt hat eine mögliche max. Preiserhöhung festgesetzt (2,5%). Die Versorger könne brauchen aber nicht erhöhen und wenn sie erhöhen, dann max. 2,5%

Das Kartellamt prüft nicht die Preise auf Billigkeit. Das gaukeln die Versorger immer mit ihrem Einheitsspruch vor.

zu3) Kennen Sie das gesamte Urteil? Bezog es sich auf leitungsgebundene Energie? Wie lauten das Aktenzeichen?

Sehen Sie, da wird vom Versorger was aus dem Zusammenhang herausgerissen, wie man es gerade benötigt.
H. Fricke kann dazu bestimmt mehr sagen

RR-E-ft:
@Volker

Wie sollte etwas fällig werden, wo es doch nach dem Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB gerade unverbindlich und deshalb nicht fällig ist.


Wer recht hat, bekommt in unserem Land regelmäßig vor Gericht recht, manchmal jedoch erst nach einem Instanzenzug.

Entsprechende Gerichtsentscheidungen zuhauf finden Sie auf der Seite sowie hier im Forum regelmäßig besprochen.

Sie müssen sich Ihr eigenes Bild machen.
Ich empfehle Ihnen, sich in das Thema etwas zu vertiefen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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