@kamaraba
Vorsicht vor voreiligen Schlüssen:
Wenn man die Kalkulation nicht gesehen hat, kann man nicht wissen, ob und wieviel Luft ggf. konkret in den Preisen ist, man kann es nur ahnen.
"Wie wir alle wissen,..." soll auch bei den Versorgern oft darüber hinwegtäuschen, dass man eigentlich gar nichts Genaues weiß.
Dass der Kunde nicht weiß, ob und wieviel Luft in den Preisen ist, ist nicht problematisch, wenn der Versorger die Billigkeit beweisen muss und bis zum Nachweis die Forderung insoweit nicht fällig ist.
Ohne dass man die Kalkulation gesehen hätte, muss doch aber wohl Luft in den Preisen sein, weil sonst ein entsprechendes Angebot schon nicht möglich wäre.
Dadurch, dass sich der Kunde längerfristig bindet, sinken schließlich nicht die Kosten der Gasversorgung. Das zu beachtende Kostendeckungsprinzip bedeutet natürlich auch, dass man keine nicht deckenden Dumpingpreise bilden darf, um die Kunden längerfristig an sich zu binden und so den Markt für potentielle Wettbewerber zu verschließen.