Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wie genau macht das eigentlich mit..  (Gelesen 11030 mal)

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Offline Aber Hallo!

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Wie genau macht das eigentlich mit..
« am: 11. November 2006, 20:42:07 »
..Einspruch einlegen"? Meist erfährt man ja erst mit dem Erhalt der Jahresabrechnung im Mai, daß irgendwann zuvor die Preise erhöht wurden, da ist es schwierig dagegen Einspruch einzulegen, wenns schon passiert ist.



.."Zahlen unter Vorbehalt" ?


Das hab ich jetzt schon öfter gehört, aber weiß ehrlich gesagt nicht wie man das denn anstellen soll, denn da ja Strom/Gas/Wasser automatisch von den Stadtwerken von meinem Konto einbehalten werden, gibt es ja keinen Überweisungsträger auf dem man z.B. draufschreiben könnte "Zahlung unter Vorbehalt". Mal ganz abgesehen davon, daß der Text von Zahlungsüberweisungen wahrscheinlich eh von keinen Menschen gelesen wird.


Zum Hintergrund: die letzten beiden Jahre hatte ich bei meinen Stadtwerken jeweils bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung zu leisten, die sich 2005 bei 30€ und 2006 bei knapp 100€ bewegte. Danach wurden auch die monatlichen Vorauszahlungen von den Stadtwerken höher gesetzt und nun monatlich abgebucht. Eine andere Zahlform als "Einzugsermächtigung" wird auch nicht akzeptiert.



Ich überlege nun, ob ich die monatliche Vorauszahlung  erhöhen lasse, damit ich im nächsten Mai vielleicht gar noch Geld rausbekomme und nichts draufzahlen muß.

Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich einen Sonderspar-Tarif für Gas mit meinen Stadtwerken (Karlsruhe) abschließen soll, allerdings bindet der für 2 Jahre und ich bin am Überlegen nicht vielleicht doch mal den Versorger von Gas und Strom zu wechseln, FALLS es einen Billigeren gibt und FALLS das überhaupt erlaubt und technisch machbar ist. Da wäre ja dann der 2-Jahresvertrag hinderlich. Außerdem will ich eigentlich keinen Ärger riskieren oder daß mir ein Gerichtsprozeß oder Abschalten von Gas/Wasser/Strom der Stadtwerke droht. `

Kennt sich da Jemand genauer aus und möglichst nicht in Fachchinesisch?
Habe auf den Hilfeseiten ein bissel geblättert, aber das ist alles ziemlich verklausuliert und "Böhmische Dörfer" für mich.

Offline kamaraba

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Wie genau macht das eigentlich mit..
« Antwort #1 am: 11. November 2006, 21:07:33 »
Hallo aber Hallo,

siehe hier, alles über die Stadtwerke Karlsruhe unter:

www.faire-energiepreise.de

oder via pn

Gruss aus Karlsruhe
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Offline kamaraba

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Wie genau macht das eigentlich mit..
« Antwort #2 am: 11. November 2006, 21:48:57 »
Zitat
..Einspruch einlegen"? Meist erfährt man ja erst mit dem Erhalt der Jahresabrechnung im Mai, daß irgendwann zuvor die Preise erhöht wurden, da ist es schwierig dagegen Einspruch einzulegen, wenns schon passiert ist.

Sie erhalten, wie alle anderen Karlsruher Haushalte auch den "Kurier". Hier werden im amtlichen Teil die Tarife bzw. die Erhöhungen der Stadtwerke angekündigt.

Zitat
Das hab ich jetzt schon öfter gehört, aber weiß ehrlich gesagt nicht wie man das denn anstellen soll, denn da ja Strom/Gas/Wasser automatisch von den Stadtwerken von meinem Konto einbehalten werden, gibt es ja keinen Überweisungsträger auf dem man z.B. draufschreiben könnte "Zahlung unter Vorbehalt". Mal ganz abgesehen davon, daß der Text von Zahlungsüberweisungen wahrscheinlich eh von keinen Menschen gelesen wird.


Zum Hintergrund: die letzten beiden Jahre hatte ich bei meinen Stadtwerken jeweils bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung zu leisten, die sich 2005 bei 30€ und 2006 bei knapp 100€ bewegte. Danach wurden auch die monatlichen Vorauszahlungen von den Stadtwerken höher gesetzt und nun monatlich abgebucht. Eine andere Zahlform als "Einzugsermächtigung" wird auch nicht akzeptiert.


Sie können die Einzugsermächtigung gegenüber den Stadtwerken begrenzen. Die Stadtwerke können damit sehr wohl umgehen und akzeptieren diese auch.

Zitat
Ich überlege nun, ob ich die monatliche Vorauszahlung erhöhen lasse, damit ich im nächsten Mai vielleicht gar noch Geld rausbekomme und nichts draufzahlen muß.

Wenn Sie Geld zu verschenken haben, können Sie dies tun. Die Stadtwerke Karlsruhe sind keine Bank, somit gewähren Sie Kredit, der Ihnen nicht verzinst wird.
Zitat
Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich einen Sonderspar-Tarif für Gas mit meinen Stadtwerken (Karlsruhe) abschließen soll, allerdings bindet der für 2 Jahre und ich bin am Überlegen nicht vielleicht doch mal den Versorger von Gas und Strom zu wechseln, FALLS es einen Billigeren gibt und FALLS das überhaupt erlaubt und technisch machbar ist. Da wäre ja dann der 2-Jahresvertrag hinderlich. Außerdem will ich eigentlich keinen Ärger riskieren oder daß mir ein Gerichtsprozeß oder Abschalten von Gas/Wasser/Strom der Stadtwerke droht. `

Der "Sonderspartarif" der Stadtwerke ist ein "besonders teuer Tarif".
Sie bezahlen einen Preisaufschlag, Sie verzichten auf Ihr Widerspruchsrecht nach § 315 BGB, Sie profitieren nicht von fallenden Gaspreisen (sieh Ölpreis) und auch nicht auf die Möglichkeit den Gasanbieter zu wechsen.

Ansonsten hier $ 315 BGB für Einsteiger
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664

Stadtwerke Karlsruhe
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2610&highlight=stadtwerke+karlsruhe

Gruss aus Karlsruhe

www.faire-energiepreise.de
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Offline Aber Hallo!

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Wie genau macht das eigentlich mit..
« Antwort #3 am: 12. November 2006, 16:22:04 »
Zitat von: \"kamaraba\"
Zitat
..Einspruch einlegen"? Meist erfährt man ja erst mit dem Erhalt der Jahresabrechnung im Mai, daß irgendwann zuvor die Preise erhöht wurden, da ist es schwierig dagegen Einspruch einzulegen, wenns schon passiert ist.

Sie erhalten, wie alle anderen Karlsruher Haushalte auch den "Kurier". Hier werden im amtlichen Teil die Tarife bzw. die Erhöhungen der Stadtwerke angekündigt.
Der "Kurier"?? Das ist doch ein Werbeblättle, des fliegt bei uns immer ungelesen in den Mülleimer.

Normal müßte ja ein Anbieter mir direkt schreiben, wenn er Preise erhöht,
schließlich findet er mich ja auch wenns um Abbuchen vom Konto geht.

Zitat von: \"kamaraba\"
Zitat
Das hab ich jetzt schon öfter gehört, aber weiß ehrlich gesagt nicht wie man das denn anstellen soll, denn da ja Strom/Gas/Wasser automatisch von den Stadtwerken von meinem Konto einbehalten werden, gibt es ja keinen Überweisungsträger auf dem man z.B. draufschreiben könnte "Zahlung unter Vorbehalt". Mal ganz abgesehen davon, daß der Text von Zahlungsüberweisungen wahrscheinlich eh von keinen Menschen gelesen wird.


Zum Hintergrund: die letzten beiden Jahre hatte ich bei meinen Stadtwerken jeweils bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung zu leisten, die sich 2005 bei 30€ und 2006 bei knapp 100€ bewegte. Danach wurden auch die monatlichen Vorauszahlungen von den Stadtwerken höher gesetzt und nun monatlich abgebucht. Eine andere Zahlform als "Einzugsermächtigung" wird auch nicht akzeptiert.


Sie können die Einzugsermächtigung gegenüber den Stadtwerken begrenzen. Die Stadtwerke können damit sehr wohl umgehen und akzeptieren diese auch.
Wie meinen Sie das.."begrenzen"? Die Einzugsermächtigung ist doch nicht auf bestimmten Betrag ausgestellt sondern generell. Und wer einmal eine Einzugsermächtigung hat, kann theoretisch ja soviel abbuchen wie er will - zunächst einmal, es sei denn es sei ein vertragsbrüchiger Vertrag, wenn also wasweißich die Telekom anstatt laut Rechnung 59€ plötzlich 590€ abbuchte.

Aber eine ganz normale Preisanhebung wie bei den Stadtwerken ist ja normal was anderes, oder?

GENERELL GEFRAGT:

Schließlich wird ja alles teuerer, wenn Kelloggs morgen anstatt 5€ dann 10€ für die Großpackung will, muß ich das ja auch bezahlen oder wenn mein "Hörzu"-Abo plötzlich 10€ teurer würde müßte ich das ja auch bezahlen und könnte nicht sagen ich widerspreche, bucht nur den alten Preis ab. Warum also sollte das bei den Stadtwerken Karlsruhe anders laufen? Die erhöhen doch nur ganz normal die Preise, was also sollte ich als Nutzer da für ein Mitspracherecht haben? Was der Energieversorger mit dem eingenommen Geld macht, geht mich als Endverbraucher doch eigentlich genausowenig was an, daß ich hiervon Rechte ableiten könnte, als was Kelloggs oder die "Hörzu" mit ihren eingenommen Gewinnen macht, wenn ich diese nutzen, lesen, essen will, muß ich halt dafür zahlen, oder?


Zitat
Ich überlege nun, ob ich die monatliche Vorauszahlung erhöhen lasse, damit ich im nächsten Mai vielleicht gar noch Geld rausbekomme und nichts draufzahlen muß.

Wenn Sie Geld zu verschenken haben, können Sie dies tun. Die Stadtwerke Karlsruhe sind keine Bank, somit gewähren Sie Kredit, der Ihnen nicht verzinst wird.[/QUOTE]

Wieso "Geld zu verschenken"? Ich verschenke doch kein Geld, wenn ich jetzt meine Vorauszahlung erhöhe, damit ich im Mai nächsten Jahres Geld zurückbekomme oder zumindest nichts oder wenig nachzahlen muß, sondern minimiere nur vorauseilend ein großes klaffendes Geldloch im nächsten Mai - was ist daran "Geld verschenken"?


Zitat von: \"kamaraba\"
Zitat
Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich einen Sonderspar-Tarif für Gas mit meinen Stadtwerken (Karlsruhe) abschließen soll, allerdings bindet der für 2 Jahre und ich bin am Überlegen nicht vielleicht doch mal den Versorger von Gas und Strom zu wechseln, FALLS es einen Billigeren gibt und FALLS das überhaupt erlaubt und technisch machbar ist. Da wäre ja dann der 2-Jahresvertrag hinderlich. Außerdem will ich eigentlich keinen Ärger riskieren oder daß mir ein Gerichtsprozeß oder Abschalten von Gas/Wasser/Strom der Stadtwerke droht. `

Der "Sonderspartarif" der Stadtwerke ist ein "besonders teuer Tarif".
Sie bezahlen einen Preisaufschlag, Sie verzichten auf Ihr Widerspruchsrecht nach § 315 BGB, Sie profitieren nicht von fallenden Gaspreisen (sieh Ölpreis) und auch nicht auf die Möglichkeit den Gasanbieter zu wechsen.
Wie meinen Sie das? Aufschlag? Besonders teuer? Ich dachte der Heizgas-Sondertarif sei günstiger als der normale Gas-Tarif, solange die Kesselleistung glaube 15kw nicht übersteigt? Außerdem rechnen ja die Stadwerke, sagen sie, immer zum jeweils günstigsten Tarif für den Kunden.


Zitat von: \"kamaraba\"

Ansonsten hier $ 315 BGB für Einsteiger
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Das ist aber alles sehr kompliziert zu lesen und fast unmöglich zu kapieren.

Offline DieAdmin

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Wie genau macht das eigentlich mit..
« Antwort #4 am: 12. November 2006, 16:44:14 »
@AberHallo!,

bisschen Eigeninitiative müssten Sie schon selbst entwickeln:

Basiswissen aneignen (nicht nur einfach drüberlesen, sondern die Materie setzen lassen)

Als ich damals von der Aktion: Gaspreise-runter.de hörte, hat das bei mir auch ne Weile gedauert, eh für mich definitiv die Entscheidung fiel: Ich mach mit!

Dazu kam nämlich auch noch, mich durch meine Rechnung zu wühlen.

Zitat
GENERELL GEFRAGT:

Schließlich wird ja alles teuerer, wenn Kelloggs morgen anstatt 5€ dann 10€ für die Großpackung will, muß ich das ja auch bezahlen oder wenn mein "Hörzu"-Abo plötzlich 10€ teurer würde müßte ich das ja auch bezahlen und könnte nicht sagen ich widerspreche, bucht nur den alten Preis ab. Warum also sollte das bei den Stadtwerken Karlsruhe anders laufen? Die erhöhen doch nur ganz normal die Preise, was also sollte ich als Nutzer da für ein Mitspracherecht haben? Was der Energieversorger mit dem eingenommen Geld macht, geht mich als Endverbraucher doch eigentlich genausowenig was an, daß ich hiervon Rechte ableiten könnte, als was Kelloggs oder die "Hörzu" mit ihren eingenommen Gewinnen macht, wenn ich diese nutzen, lesen, essen will, muß ich halt dafür zahlen, oder?


Und weil Sie den Gasbezug mit dem Einkauf von Kelloggs und Hörzu vergleichen. Wenn Ihnen der Preis für das Frühstücksmahl und die Fernsehzeitung zu teuer sind, dann kaufen Sie doch eine andere Fernsehzeitung oder Kelloggs (wenns denn unbedingt Marke sein muss) in einen anderen Laden.
Wenn sich Ihr Abo erhöht, können Sie nämlich kündigen.

Die Wahl haben Sie bei Energie nicht. Und warum das so ist? Und wenn Sie nicht lesen wollen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4652

Es gab schon viele Sendungen dazu.

Und sollten Sie dann immer noch der Meinung sein, das der Energieversorger nur ein armes Würschtchen ist, der den bösen Vorlieferanten ausgeliefert ist, dann zahlen Sie den Preis den er fordert. Schließlich ist der Preisprotest keine Pflicht.

Und mit welcher Berechtigung dürfen die EVU\'s immer Gewinne einfahren? Wenn im Gegenzug immer mehr Verbraucher schon diese nicht mehr bezahlen können. Und hier sind nicht nur Privatleute betroffen, auch Unternehmen, die in einen echten Wettbewerb stehen.

Offline RR-E-ft

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Wie genau macht das eigentlich mit..
« Antwort #5 am: 12. November 2006, 17:46:52 »
Aber Hallo!

Man könnte ebenso gut kleine Geldpakete im Garten verstecken und sich im nächsten Frühjahr zu Ostern auf die Suche nach diesen machen.

Wenn man sie findet, ist man überrascht und hat großen Grund zur Freude über den unerwarteten Geldsegen.

Das läuft wirtschaftlich auf das Gleiche hinaus, wie das Ansinnen, die Vorauszahlungen selbst zu erhöhen. :roll:

Übrigends:

Wenn man die monatlichen Abschläge um 20.000 EUR erhöht, könnte man ggf. eine unglaubliche Rückerstattung in Höhe von über 100.000 EUR erhoffen.   Das wäre dann erst  eine freudige Überraschung und sicher einen Bericht in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben wert. :D

Wer kein Glück im Lotto hat, verschafft sich einfach eine hohe Rückerstattung von den Stadtwerken und freut sich dann über das "zusätzliche" Geld.  :D

Je nachdem, wieviel Geld man gewinnen möchte, erhöht man einfach die Abschläge (ganz legal).

Es könnte sich natürlich die Frage stellen, wo das Geld zwischenzeitlich besser Zinsen erbracht hätte (Zinsen= wenn Mäuse Junge kriegen).

Also:

Wer klug genug ist, erhöht einfach seine Abschläge entsprechend und braucht nicht mehr zu Herrn Jauch, der wo im Fernsehen immer die schweren Fragen hat, in die Sendung, um für einen Geldsegen erst noch schwierige Fragen zu beantworten. :D

Passt schon.

Offline Aber Hallo!

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Wie genau macht das eigentlich mit..
« Antwort #6 am: 12. November 2006, 20:14:03 »
Zitat von: \"Evitel2004\"
@AberHallo!,

bisschen Eigeninitiative müssten Sie schon selbst entwickeln:
Hab ich ja, sonst hätte ich dies Forum hier gar nicht gefunden.
Zitat von: \"Evitel2004\"

Basiswissen aneignen (nicht nur einfach drüberlesen, sondern die Materie setzen lassen)
Ja aber dazu müßte man dieses ganze Fachchinesisch auch verstehen, aber das sind Böhmische Dörfer. Also was bringts mir wenn ich meine Stadtwerke verärgere und die Kalkulation offenlegen lasse? Dann schicken die mir Fachchinesisch und haben ihre Pflich getan. Ob das dann stimmt oder nicht, kann ich eh nicht überprüfen. Und wenn ich die Preiserhöhung nicht mitmache und die mich nicht vor den Kadi zitieren und ich verknackt werde, dann spätestens mit der Jahresabrechnung wird mir der nicht gezahlte Differenzbetrag abgebucht, die holen sich irgendwann ihr Geld. Und DANN ist es ne richtig große Summe.

Zitat von: \"Evitel2004\"
Dazu kam nämlich auch noch, mich durch meine Rechnung zu wühlen.
Kein Mensch blickt normal so eine Abrechnung, ich kenne zumindest Keinen. Abgesehen davon wäre das schwierig mich durch die Rechnung zu wühlen, weil ich die glaube gar nicht mehr habe sondern wie die vorigen wenns bezahlt ist, weggeschmissen haben dürfte.

Zitat von: Evitel2004

Und weil Sie den Gasbezug mit dem Einkauf von Kelloggs und Hörzu vergleichen. Wenn Ihnen der Preis für das Frühstücksmahl und die Fernsehzeitung zu teuer sind, dann kaufen Sie doch eine andere Fernsehzeitung oder Kelloggs (wenns denn unbedingt Marke sein muss) in einen anderen Laden.
Wenn sich Ihr Abo erhöht, können Sie nämlich kündigen. Wenn ich mein Kelloggs weiteressen und meine Hörzu weiterlesen will, muß ich eben den neuen teueren Preis bezahlen. Wenn ich Bahnfahren will, muß ich eben die teueren Preise bezahlen. Wenn ich Gas und Strom bezahlen will, muß ich notgedrungen die teueren Preise bezahlen. Wenn ich als Verbraucher vom Anbieter etwas will, dann muß ich den Preis bezahlen, den der Anbieter von mir haben will, so läufts normal überall.

Die Wahl haben Sie bei Energie nicht. Und warum das so ist? Und wenn Sie nicht lesen wollen:

Zitat von: \"Evitel2004\"

Und mit welcher Berechtigung dürfen die EVU\'s immer Gewinne einfahren?
Mit genau der gleichen wie alle anderen Unternehmen auch Gewinne einfahren dürfen, schätze ich. Wo ist da der Unterschied?

Offline Aber Hallo!

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« Antwort #7 am: 12. November 2006, 20:18:12 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Aber Hallo!

Man könnte ebenso gut kleine Geldpakete im Garten verstecken und sich im nächsten Frühjahr zu Ostern auf die Suche nach diesen machen.

Wenn man sie findet, ist man überrascht und hat großen Grund zur Freude über den unerwarteten Geldsegen.

Das läuft wirtschaftlich auf das Gleiche hinaus, wie das Ansinnen, die Vorauszahlungen selbst zu erhöhen. :roll:
Mal abgesehen davon, daß sie hier eine vernünftige Handlungsweise ins Lächerliche ziehen..hat das nix miteinander zu tun. Alle Welt rät dem Energiekunden bei Preiserhöhungen seine Vorauszahlungen zu erhöhen um bei der Jahresabrechnung nicht aus allen Wolken zu fallen. Die Medien, die Presse, die Energieversorger, überall wird das so gesagt, weil es eben vernünftig ist.


Zitat von: \"RR-E-ft\"

Es könnte sich natürlich die Frage stellen, wo das Geld zwischenzeitlich besser Zinsen erbracht hätte (Zinsen= wenn Mäuse Junge kriegen).
Sie reden hier von einem Sparbuch, das hat nix mit Strom und Gas zu tun. Wer sich das leisten kann, hat ein Sparbuch. Ich kanns mir nicht leisten, das Geld was reinkommt, geht auch wieder raus.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #8 am: 12. November 2006, 20:24:22 »
Aber Hallo!

Wenn man keinen Grund sieht, Rechnungen zu kürzen, dann muss man diese eben pünktlich und vollständig zahlen.

Wenn man selbst also keinen Grund sieht und hat, die Preisforderungen zu bezweifeln, dann hat man  diese zu zahlen. Niemandem ist es verboten, die Abschläge auf jeden beliebigen Betrag über den geforderten hinaus zu erhöhen, um sich eine stattliche Rückzahlung zu sichern. Höhenbeschränkungen gibt es dabei grundsätzlich nicht, so dass theoretisch niemand gehindert ist, durch Rückerstattungen plötzlich (wieder) Millionär zu werden.

So einfach ist das.

Dafür bedarf man keiner dringenden Hilfe, oder? Aber Hallo!

Wer alle Welt sein soll, der solch unsinnigen Rat abgibt, weiß ich nicht. Vernünftig ist es, das Geld beiseite zu legen, so dass man es hat, falls man es wirklich brauchen sollte. Zinsen gibt es nicht nur auf einem Sparbuch. Das ist hier aber nicht unser Thema. Vernünftig ist das allein für die Energieversorger, weil die nämlich in der Zwischenzeit mit dem Geld der Kunden reichlich Zinsen verdienen und diese dann für sich behalten. Es gibt noch nicht einmal ein Schreiben: Danke, dass Sie uns so reichlich beschenkt haben.

Medien informieren anders:

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2006102106.html
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576

Offline kamaraba

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« Antwort #9 am: 12. November 2006, 20:54:28 »
Kann da nix mehr hinzufügen  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:
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Offline RuRo

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« Antwort #10 am: 13. November 2006, 12:26:13 »
Mir fallen dazu nur zwei Lebensweisheiten ein:

Manche Fragen sind so gut, die sollte man durch Antworten nicht entstellen.

Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst, man darf sie nur nicht dabei stören.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Fidel

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« Antwort #11 am: 13. November 2006, 13:12:33 »
Moin:

@Aber Hallo!

Zitat
Kein Mensch blickt normal so eine Abrechnung, ich kenne zumindest Keinen.


Sollten Sie ihre Wege einmal nach Lüneburg führen, dann dürfen Sie mich gerne in ein Speiserestaurant meiner Wahl einladen. Auf diese Weise hätten Sie dann schon einmal einen Menschen kennengelernt, der eine Energieabrechnung versteht. ;-)

Gruß
Fidel

P.S. Sollten Sie gewillt sein, einen kleinen Umweg über Hamburg zu machen, dann könnten Sie doch auch gleich Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt abholen und mitbringen. Der sagte auch einmal - ist jedoch schon einige Jahre her - dass er seine Stromrechnung nicht verstehe.

Offline Randy

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Wie genau macht das eigentlich mit..
« Antwort #12 am: 13. November 2006, 18:28:14 »
@Fidel

N\'Abend:

Meine Energieabrechnung kann ich nachrechnen. Und eine eigene mit Preisen von Dez. 2004 erstellen. Das ist ein Formalismus. Aber verstehen tue ich die Abrechnung deshalb noch lange nicht.

Übrigens hat es den Anschein, daß mein EVU die eigene Abrechnung auch nicht versteht. Dies kann man zumindest aus den Antworten zu den vielfältigen Unklarheiten (EEG-, KWKG-Abgaben, Spitzabrechnung, Strommix, Stromsteuer etc.) schließen.

Voraussetzung zur Verständlichkeit wäre Transparenz. Und diese ist in vielfältiger Hinsicht nicht gegeben.

In diesem Sinne hatte ich auch Helmut Schmidt verstanden. Und muß ihm recht geben.

Bei Ihnen scheinen ja gänzlich andere Voraussetzungen vorzuliegen. Meinen Glückwunsch!

 

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