..Einspruch einlegen"? Meist erfährt man ja erst mit dem Erhalt der Jahresabrechnung im Mai, daß irgendwann zuvor die Preise erhöht wurden, da ist es schwierig dagegen Einspruch einzulegen, wenns schon passiert ist.
Sie erhalten, wie alle anderen Karlsruher Haushalte auch den "Kurier". Hier werden im amtlichen Teil die Tarife bzw. die Erhöhungen der Stadtwerke angekündigt.
Der "Kurier"?? Das ist doch ein Werbeblättle, des fliegt bei uns immer ungelesen in den Mülleimer.
Normal müßte ja ein Anbieter mir direkt schreiben, wenn er Preise erhöht,
schließlich findet er mich ja auch wenns um Abbuchen vom Konto geht.
Das hab ich jetzt schon öfter gehört, aber weiß ehrlich gesagt nicht wie man das denn anstellen soll, denn da ja Strom/Gas/Wasser automatisch von den Stadtwerken von meinem Konto einbehalten werden, gibt es ja keinen Überweisungsträger auf dem man z.B. draufschreiben könnte "Zahlung unter Vorbehalt". Mal ganz abgesehen davon, daß der Text von Zahlungsüberweisungen wahrscheinlich eh von keinen Menschen gelesen wird.
Zum Hintergrund: die letzten beiden Jahre hatte ich bei meinen Stadtwerken jeweils bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung zu leisten, die sich 2005 bei 30€ und 2006 bei knapp 100€ bewegte. Danach wurden auch die monatlichen Vorauszahlungen von den Stadtwerken höher gesetzt und nun monatlich abgebucht. Eine andere Zahlform als "Einzugsermächtigung" wird auch nicht akzeptiert.
Sie können die Einzugsermächtigung gegenüber den Stadtwerken begrenzen. Die Stadtwerke können damit sehr wohl umgehen und akzeptieren diese auch.
Wie meinen Sie das.."begrenzen"? Die Einzugsermächtigung ist doch nicht auf bestimmten Betrag ausgestellt sondern generell. Und wer einmal eine Einzugsermächtigung hat, kann theoretisch ja soviel abbuchen wie er will - zunächst einmal, es sei denn es sei ein vertragsbrüchiger Vertrag, wenn also wasweißich die Telekom anstatt laut Rechnung 59€ plötzlich 590€ abbuchte.
Aber eine ganz normale Preisanhebung wie bei den Stadtwerken ist ja normal was anderes, oder?
GENERELL GEFRAGT:
Schließlich wird ja alles teuerer, wenn Kelloggs morgen anstatt 5€ dann 10€ für die Großpackung will, muß ich das ja auch bezahlen oder wenn mein "Hörzu"-Abo plötzlich 10€ teurer würde müßte ich das ja auch bezahlen und könnte nicht sagen ich widerspreche, bucht nur den alten Preis ab. Warum also sollte das bei den Stadtwerken Karlsruhe anders laufen? Die erhöhen doch nur ganz normal die Preise, was also sollte ich als Nutzer da für ein Mitspracherecht haben? Was der Energieversorger mit dem eingenommen Geld macht, geht mich als Endverbraucher doch eigentlich genausowenig was an, daß ich hiervon Rechte ableiten könnte, als was Kelloggs oder die "Hörzu" mit ihren eingenommen Gewinnen macht, wenn ich diese nutzen, lesen, essen will, muß ich halt dafür zahlen, oder?Ich überlege nun, ob ich die monatliche Vorauszahlung erhöhen lasse, damit ich im nächsten Mai vielleicht gar noch Geld rausbekomme und nichts draufzahlen muß.
Wenn Sie Geld zu verschenken haben, können Sie dies tun. Die Stadtwerke Karlsruhe sind keine Bank, somit gewähren Sie Kredit, der Ihnen nicht verzinst wird.[/QUOTE]
Wieso "Geld zu verschenken"? Ich verschenke doch kein Geld, wenn ich jetzt meine Vorauszahlung erhöhe, damit ich im Mai nächsten Jahres Geld zurückbekomme oder zumindest nichts oder wenig nachzahlen muß, sondern minimiere nur vorauseilend ein großes klaffendes Geldloch im nächsten Mai - was ist daran "Geld verschenken"?
Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich einen Sonderspar-Tarif für Gas mit meinen Stadtwerken (Karlsruhe) abschließen soll, allerdings bindet der für 2 Jahre und ich bin am Überlegen nicht vielleicht doch mal den Versorger von Gas und Strom zu wechseln, FALLS es einen Billigeren gibt und FALLS das überhaupt erlaubt und technisch machbar ist. Da wäre ja dann der 2-Jahresvertrag hinderlich. Außerdem will ich eigentlich keinen Ärger riskieren oder daß mir ein Gerichtsprozeß oder Abschalten von Gas/Wasser/Strom der Stadtwerke droht. `
Der "Sonderspartarif" der Stadtwerke ist ein "besonders teuer Tarif".
Sie bezahlen einen Preisaufschlag, Sie verzichten auf Ihr Widerspruchsrecht nach § 315 BGB, Sie profitieren nicht von fallenden Gaspreisen (sieh Ölpreis) und auch nicht auf die Möglichkeit den Gasanbieter zu wechsen.
Wie meinen Sie das? Aufschlag? Besonders teuer? Ich dachte der Heizgas-Sondertarif sei günstiger als der normale Gas-Tarif, solange die Kesselleistung glaube 15kw nicht übersteigt? Außerdem rechnen ja die Stadwerke, sagen sie, immer zum jeweils günstigsten Tarif für den Kunden.
Ansonsten hier $ 315 BGB für Einsteiger
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
Stadtwerke Karlsruhe
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2610&highlight=stadtwerke+karlsruhe
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Das ist aber alles sehr kompliziert zu lesen und fast unmöglich zu kapieren.