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Autor Thema: e.on Thüringer Energie  (Gelesen 59610 mal)

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #16 am: 31. Juli 2006, 17:01:35 »
Wer nach Unbilligkeitseinwand geringere Abschläge zahlen möchte, um es zu keinen Überzahlungen kommen zu lassen, soll dem Unternehmen mit nachvollziehbarer Gegenrechnung mitteilen, welche Abschlagshöhe zukünftig gewünscht wird und anderweitige Verrechnungen untersagen.

E.ON passt die Abschlagshöhe dann nach Unbilligkeitseinwand an und verschickt nach Aussage des E.ON Kundencenter in Jena auch keine Sperrandrohungen, wenn die geänderte Abschlagshöhe, die von E.ON bestätigt wird, weiter gezahlt wird.

Sperrandrohungen werden dann in den Mahnschreiben automatisch ausgesteuert, so dass nur Mahnungen, jedoch keine Sperrandrohungen erfolgen.

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #17 am: 01. August 2006, 21:44:09 »
Die Kunden sollten schon längst in den Genuss sinkender Netzentgelte kommen, haben jedoch bisher nichts davon gemerkt:

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=25043

Ersichtlich wird, dass schon nur geringere Netzentgelte beantragt wurden, diese dann immer noch um bis 14 Prozent von der Bundesnetzagentur gesenkt wurden.

Das Volumen dürfte sich dabei nicht bei vier Millionen Euro erschöpfen, die bis heute - trotz aller reißerischen Versprechungen/ Verheißungen - immer noch nicht bei den Stromkunden angekommen sind (vollkommen abgesehen von der nicht nachvollziehbaren Arithmetik).

Wenn man die obige PR- Entäußerung liest, könnte man meinen, das Unternehmen sei durch die Bundesnetzagentur bisher daran gehindert worden, die Netzentgelte zu senken, für die Absenkung habe bisher die Genehmigung gefehlt.

So werden Sachverhalte verdreht und einfach auf den Kopf gestellt, eben PR im wahrsten Sinne des Wortes.

Man muss sich wohl selbst helfen:

http://www.mdr.de/umschau/1657527.html

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/TEAG/site__1438/

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #18 am: 07. August 2006, 16:03:42 »
E.ON Thüringen hat gesenkt:

http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/Grund_Ersatzversorgung.pdf

Die Preissenkung ist jedoch bisher wenig transparent und bedarf noch genauerer Betrachtung.

\"Transparent\" wie immer:

http://www.dieneueepoche.com/articles/2006/08/07/43154.html

Privatkunden sind eigentlich alle Kunden des Unternehmens, ob nun private Haushalt oder privatisierte bzw. privatwirtschaftlich gegründete Unternehmen. (Nicht dazu gehören verbliebene VEB).


Die Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH, welche ihre Kunden an ETE verkauft hat,  hat hingegen noch die alten E.ON Preise im Programm:

http://www.stadtwerke-jena.de/002c/pdf/Pb2_04.pdf

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #19 am: 08. August 2006, 13:33:55 »
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)


ENTLASTUNG
08.08.2006, 08:25 Uhr

Nach Netzentgeltsenkung: E.ON senkt rückwirkend die Strompreise

Na also, es geht doch! Wie der Energiekonzern E.ON in Thüringen mitteilte, senkt er rückwirkend zum 1. August die Strompreise. Um durchschnittlich fünf Prozent werden die Preise zunächst bis Dezember 2007 reduziert. Das entspricht 50 Euro bei einem Verbrauch von rund 4500 Kilowattstunden im Jahr.
....


http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/nach-netzentgeltsenkung-eon-senkt-rueckwirkend-die-strompreise_17689.html


Achtung aufgemerkt:


Gemäß § 4 II AVBEltV werden die neuen Tarife erst mit öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Entsprechende Zeitungsinserate wurden noch nicht gesichtet. Solche gab es nur bei Preiserhöhungen.

Ersichtlich wird, dass es der Preiserhöhung zum 01.01.2006 komplett nicht bedurfte, da diese nun vollständig zurück genommen wird.

Es besteht kein Grund, für die sieben Monate erst die überhöhten Preise zu zahlen.



http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15681

Blick zurück:

http://www.mittelstand-sm.de/sites/aktuell/brief.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/TEAG

http://de.wikipedia.org/wiki/E.ON_Th%C3%BCringer_Energie

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #20 am: 14. August 2006, 19:10:30 »
Kaum sind die Preise gesenkt (ohne Info an die Kunden oder entsprechende Inserate, so dass wohl keiner recht weiß, um wieviel sein Preis sinkt), will man die Preise zügig wieder erhöhen:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15743

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #21 am: 15. August 2006, 17:50:09 »
http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/13/0,3672,3967693,00.html

E.ON Thüringen im Bild:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/23/0,4070,3967639-5,00.html

Weiter geht´s, immer schneller:

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3314363.html

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3313776.html

Der Grund:

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm

Die weiterhin bequeme \"Wettbewerbssituation\" in Thüringen:

http://www.stromvonuns.de/seite1.htm

Der Wettbewerb geht darum, wer als erster seinen Antrag auf Strompreiserhöhung beim Ministerium einreicht.....

Der Vorlieferant E.ON erhöht die Preise.
Da kann man nichts machen, leider, leider - man kann sich ja nicht abkoppeln.

Schöne Versprechungen:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/24/0,3672,3965016,00.html

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=25043

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3311168.html

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #25 am: 31. August 2006, 12:59:43 »

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #28 am: 03. November 2006, 07:40:45 »
@RR-E-ft

Sie schrieben:
Es muss indes heißen "Ich berufe mich auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB"

Die Musterschreiben bezogen sich nur auf §315 - ohne Untersetzung. Ich hoffe, daß dies kein Problem ist?

Ich bin also eindeutig Kunde von Sonderabkommen Thüringengas. Heute heißt der Tarif maxivat.

Zum Widerspruch habe ich das Musterschreiben mit dem ersten Satz wie in
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576&postdays=0&postorder=asc&start=60
beschieben genutzt. Ich möchte eigentlich nur wissen, ob ich den ganzen Sachverhalt berichtigen muß und nun nach §307 widersprechen soll oder ob die ursprünglichen Musterschreiben (z.B. Verbraucherzentrale oder Escher) ausreichen.

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #29 am: 09. November 2006, 16:22:22 »
Mit Abstand wichtigster Erdgasvorlieferant von E.ON Thüringen soll nach wie vor die EVG sein.

Diese musste nun ihre Netzentgelte senken:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a3bffc613c6726f213465f7cf8f12ef8,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#Gas-_und_Stromnetzentgelte

Dies sollte eigentlich auch Auswirkungen auf die Lieferpreise und somit auf die Endverbraucherpreise haben.

Auf der Seite der EVG kann man unter Kennzahlen zudem erfahren, dass die Umsatzerlöse 2005 gegenüber 2004 bei gleicher Absatzmenge deutlich stärker gestiegen waren als der Materialaufwand.....

http://www.evg-thueringen.de/

   2005 2004
Umsatzerlöse Mio. € 620,1 490,8
Materialaufwand Mio. € 568,0 460,9
Personalaufwand Mio. € 2,4 2,3
Abschreibungen Mio. € 7,4 7,7
Jahresergebnis 1)  Mio. € 27,8 16,3
Investitionen in Sachanlagen Mio. € 0,5 0,7
Brutto-Sachanlagevermögen Mio. € 431,7 431,3
Finanzanlagen Mio. € 8,3 8,1
Gezeichnetes Kapital  Mio. € 32,0 32,0
Analytisches Eigenkapital Mio. € 87,2 63,6
Rückstellungen Mio. € 31,5 21,6
Verbindlichkeiten Mio. € 52,9 63,9
Bilanzsumme Mio. € 172,0 149,6
Gasabsatz Mrd. kWh 23,1 23,0
Mitarbeiter zum 31.12.
(einschließlich Auszubildende) Anzahl 29 29
Leitungsnetz zum 31.12. km 1.196 1.196


Offensichtlich hatte die EVG gegenüber ihren eigenen Kunden nicht lediglich gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben, sondern ihren Gewinn erheblich erhöht. Dies hätte wohl mit Unbilligkeitseinrede verhindert werden können.

 

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