Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: e.on Thüringer Energie  (Gelesen 59283 mal)

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Offline winampdevil

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e.on Thüringer Energie
« am: 08. Februar 2006, 09:28:59 »
legt Gaspreiskalkulation offen... soll man jedenfalls glauben

Gestern flatterte, völlig unverhofft, mir und wahrscheinlich noch einigen anderen Thüringern ein Schreiben der e.on Thüringer Energie ins Haus.
Darin wurde mir folgendes mitgeteilt:

"Jena, 3.Februar 2006"    (Jena?? ich dacht immer Erfurt)
"Wir legen unsere Gaspreiskalkulation offen

Sehr geehrte Frau" <es> (Vertrag läuft über meine Frau...)

"Sie haben um die Offenlegung unserer Gaspreiskalkulation gebeten." (Hab ich das? Eigentlich wollte ich den Nachweis der Billigkeit.)
"Diesem Wunsch wollen wir mit heutigem Schreiben nachkommen.
Grundlage der dargestellten Kalkulation ist das Produkt Thüringengas. maxivat, welches die meisten unserer Haushaltskunden nutzen." (Mag sein, ich aber nicht)
"Die vom Kalenderjahr abweichende Darstellung entsteht dadurch, dass das sog. Gas-Wirtschaftsjahr jeweils am 1.10. beginnt und am 30.09. des Folgejahres endet."

Danach folgt eine Tabelle, welche ich hier Auszugsweise wiedergeben will:

Kostenbestandteile 2004 / 2005
Bezugskosten = 2,17
Netzkosten = 1,32
Vertriebskosten = 0,18
Unternehmerische Kosten gesamt = 3,67

Erdgassteuer = 0,55
Konzessionsabgabe = 0,03
Mehrwertsteuer = 0,71
Stattliche Kosten gesamt = 1,29

Vertriebsergebnis = 0,21

Gesamtsumme = 5,17
alles in ct/kWh.

"Basis unserer Kalkulation ist die Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Jahresabschluss 2003/2004 sowie dem vorr. Jahresabschluss der ehemaligen Gasversorgung Thüringen GmbH...
Wir hoffen, der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck, Energieversorger wie die E.ON Thüringer Energie würden auf Kosten ihrer Kunden die Preise immer höher schrauben, um höhere Gewinne zu erzielen, ist mit der Offenlegung unserer Kalkulation der letzen Jahre ausgeräumt Tatsächlich hat sich unser Vertriebsergebnis von 2003/2004 (0,28 ct/kWh) bis heute (0,10 ct/kWh) mehr als halbiert.
Wir gehen davon aus, dass mit der Offenlegung die Angemessenheit unserer Gaspreise nachgewiesen ist. (Angemessenheit vielleicht, aber Billigkeit? IMHO Nein.)
Wir würden uns freuen, wenn Sie auf dieser Basis Ihren Widerspruch gegen die Preiserhöhung zurücknehmen. Hierfür können Sie das beiliegende Schreiben .. faxen oder uns per Post zusenden....
Mit freundlichen Grüße
E.on Thürunger Energie AG
Kundenservice

(ohne Unterschrift)


Zu dem Schreiben gab es gleich ein Formblatt mit anzukreuzenden Kästchen "Hiermit nehme ich meinen Widerspruch...zurück"

M.E. wird hier wieder mal versucht, die Protestler zu beschwichtigen.
Das sich das Vertriebsergebnis verringert fällt eigentlich in die Kategorie "unternehmerisches Risiko".

Wie verhällt es sich bei der e.on Thüringer Energie AG eigentlich kartellrechtlich im Sinne der Gleichbehandlung? Mir sind Fälle bekannt, da wird nach wie vor die gekürzte Einzugsermächtigung akzeptiert, meine gekürzte Einzugsermächtigung z.B. wurde mir jedoch aufgrund des Hinweises "nicht verwendbar gemäß §(habs vergessen) AGB" zurückgegeben.
Kann ich auf eine Gleichbehandlung bestehen?


Beste Grüße aus Bad Sulza
Frank Thomas

Offline Monaco

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #1 am: 08. Februar 2006, 11:11:51 »
@winampdevil

Ob die angegebenen Kostenbestandteile wirklich in dieser Höhe anfallen können Sie gar nicht beurteilen. Da kann Ihnen Eon Thüringen sonst was aufschreiben.
Da anzunehmen ist, dass sich die meisten Protestler vor Ihrem Widerspruch einigermaßen Sachkundig gemacht haben, ist kaum zu erwarten, dass Eon Thüringen nunmehr mit einer Flut von Faxen rechnen kann. Vielleicht verbindet man dies ja zukünftig mit einer Preisverlosung. Es sind wohl inzwischen noch einige freie Plätze für die Besichtigung von Förderanlagen vorhanden ...

Zur gekürzten Einzugsermächtigung.
Unser Versorger möchte auch eine gekürzte Einzugsermächtigung nicht akzeptieren - obwohl dies bis Ende 2005 ohne Weiteres möglich war. Vielleicht helfen Ihnen einige Auszüge aus unserem Schreiben, welches wir vor einigen Tagen an unseren Versorger (MITGAS) übersandt haben:

Sehr geehrte ....

auch wenn die gegenseitigen Argumente nunmehr umfänglich ausgetauscht sind, veranlasst uns Ihr o.g. Schreiben zu einer nochmaligen Reaktion.

Ihren Ausführungen liegt neben einem weitestgehend nichtssagenden „Kuchendiagramm“ und einer Übersicht über Ihre aktuellen Erdgastarife auch eine „Bestätigung des Versorgungsvertrages“ bei. Im Text dieses Schreibens (Vertragsgrundlagen) beziehen Sie sich u.a. auf ein von uns unterzeichnetes Vertragsangebot (Datum 30.01.2006, Erdgas, Classic-Paket), auf dessen Basis Sie die künftige Gaslieferung durchführen möchten.

Da wir uns nicht erinnern können, je ein derartiges Vertragsangebot unterzeichnet zu haben, bitten wir Sie, uns freundlicherweise eine Kopie des von uns unterzeichneten Vertrages zu übersenden.

Bis dahin betrachten wir weiterhin die Vereinbarung vom 02.08.2004, Erdgas-Treue-Paket (2 Jahresvertrag), als bindend. Ihnen liegt hierzu eine gültige Einzugsermächtigung vor, die Sie berechtigt, fällige Beträge von unserem Konto einzuziehen. Wenn Sie diese nicht nutzen (wollen oder können), weil Ihr Abrechnungsprogramm dies nicht zulässt, dann ist dies ausschließlich Ihr Problem. Da es Ihnen im vergangenen Jahr durchaus möglich war, begrenzte Abschläge im Lastschriftverfahren einzuziehen und Sie uns unter insgesamt gleichen Voraussetzungen auch den vereinbarten Bonus überwiesen haben, ist uns Ihre derzeitige Haltung unverständlich.

Weil wir den zwischenzeitlichen Erhöhungen Ihrer Preise auf Basis §315 BGB widersprochen haben und Sie uns seither den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Gesamtpreises nicht erbracht haben, sind die Erhöhungsbeträge vorläufig unverbindlich und damit nicht fällig. Somit ist es völlig legitim, unsere Einzugermächtigung lediglich auf fällige Beträge zu begrenzen. Wie Sie darauf kommen, dass ein Anspruch auf Zurückbehaltung eines (unverbindlichen) Rechnungsteilbetrages bzw. Kürzung der Abschläge auf Grundlage §315 BGB nicht gegeben ist, bleibt wohl Ihr Geheimnis.

Nach wie vor bildet §315 BGB für Kunden eines Versorgungsunternehmens die einzige Möglichkeit, sich willkürlichen Preisbildungen zu entziehen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zur inzwischen gefestigten Rechtsprechung in dieser Angelegenheit zu informieren, legen wir Ihnen als Kopie einen Beschluss des Landgerichtes Düsseldorf bei, der sich zwar insgesamt nur auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu einer einstweiligen Verfügung bezieht, in seiner Begründung jedoch unmissverständlich auch auf das Einspruchsrecht des Kunden nach §315 BGB eingeht.

Was das durch Sie angeführte Urteil des Landgerichts Heilbronn angeht, so hat dies für unsere Kundenbeziehung, selbst im übertragenen Sinne, kaum Bedeutung. Hier galt es nämlich lediglich festzustellen, ob die jüngsten Preiserhöhungen in Heilbronn gerechtfertigt waren, oder nicht. Ob der von uns in Frage gestellte MITGAS-Gesamtpreis (also nicht nur die Erhöhungen seit Herbst 2004, sondern auch die Preisbasis bis 2004) billig war, konnte vom LG Heilbronn nicht ansatzweise behandelt werden. Im Übrigen wurde inzwischen angekündigt, das Verfahren vor dem BGH fortzusetzen.

Wie wir bereits eingangs angeführt hatten, ist für uns weiterhin der bisher nicht gekündigte Versorgungsvertrag vom 02.08.2004 bindend. Wir gehen davon aus, dass es Ihnen durchaus möglich ist, die von uns (vorbehaltlich) gebilligten Abschläge in Höhe von 130,- € im Lastschriftverfahren einzuziehen, damit den Bedingungen der Sondervereinbarung „Treue-Paket“ weiterhin entsprochen wird. Die von Ihnen geforderte Bedingung, auch nicht fällige (weil unverbindliche) Preisbestandteile einzuziehen, scheint auch rechtlich kaum haltbar. Wir werden daher an unserer Begrenzung festhalten.

Wir bitten Sie daher nochmals, eine Möglichkeit zu suchen, die bis zur grundsätzlichen Klärung der Hauptangelegenheit eine Fortführung der vereinbarten Sondervereinbarung „Treuepaket“ und dem damit verbundenen Lastschriftverfahren zulässt.

Im Übrigen erinnern wir an noch immer unbeantwortete Fragen, insbesondere aus unserem Schreiben vom 15.12.2005.  Immerhin haben wir uns die Mühe gemacht, diese Fragen konkret zu benennen und auch detailliert unsere Argumente unterlegt. Eine Aneinanderreihung vorgegebener Textbausteine, so wie Sie die Kommunikation mit ihren Kunden pflegen, scheint aus unserer Sicht hierfür ungeeignet.

Mit freundlichen Grüßen


Anlage:
Kopie des Urteils des LG Düsseldorf
12 O 544/05, verkündet am 04.01.06


Sie sehen also, Sie stehen mit Ihrem Problem nicht allein. Jetzt gilt es einfach, gespannt abzuwarten.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #2 am: 08. Februar 2006, 11:55:57 »
@Monaco

Wenn man es ganau nimmt, hat sich das LG Heilbronn mit den MITGAS- Preisen überhaupt nicht befasst....

Denn dort ging es bekanntlich nur um die Preise der HVG.


Schönes Antwortschreiben.
Gefällt mir sehr gut.



Zu Offenlegung E.on Thüringen bitte auch hier lesen:

http://www.faz.net/s/Rub560251485DC24AF181BBEF83E12CA16E/Doc~EDF5E9FD4AC514D0B9BAA3CF4BA7C8273~ATpl~Ecommon~Scontent.html

eon Thüringer Energie legt Kalkulation offen



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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e.on Thüringer Energie
« Antwort #3 am: 14. Februar 2006, 13:12:40 »
Das sagt ja wohl einiges:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2006_02_14.shtml

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400786,00.html

Sogar das Bundeskartellamt ist gegen die Preise eingeschritten:

http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/ewerk/ausgabe.php?type=info&message_id=368

Das Verfahren dürfte Auslöser gewesen sein für die heute in der Presse berichtete neue \"Wettbewerbs- Initiative\" von E.ON, für welche sich der E.ON Ruhrgas-Chef aussprach.

Nicht anders das Verfahren vor dem LG Hamburg, welches zur \"Transparenz- Offensive\" des Konzerns führte.

Eins muss man den Leuten lassen: Gute PR.

http://www.eon.com/de/presse/news-show.do;jsessionid=A9E59DD5AC5A40A886845836FA0238ED.1?id=7415&back=%2fde%2findex.jsp

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=27923

Offensichtlich arbeiten alle mit \"Sprechzetteln\", was ihnen plötzlich ganz wichtig sei. Warum es ihnen plötzlich ganz wichtig ist, bleibt verschwiegen.

Das muss man im SPIEGEL nachlesen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400732,00.html

Mit hohen Energiepreisen lässt sich eine solche PR  auch gut finanzieren, so wie die laufenden Zeitungsanzeigen.....


Eine Frage bleibt offen:

Wer sind die neuen Anbieter, wo kommen diese her?


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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e.on Thüringer Energie
« Antwort #4 am: 20. Juni 2006, 15:14:39 »

Offline winampdevil2

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #5 am: 22. Juni 2006, 11:29:23 »
Damit kommen die versprochenen Vorteile aus der Fusion endlich beim Kunden an.
Man hat jetzt einen idealen Ort für die Gründungsversammlung der Thüringer Energiepreiswiderständler.....  8)

Grüße
Frank

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« Antwort #6 am: 22. Juni 2006, 12:35:13 »
@winampdevil2

Zweifel erscheinen mir persönlich nicht mehr angebracht:

\"Abzocke\" durch Energieversorger? Wo denn?!!!


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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e.on Thüringer Energie
« Antwort #7 am: 26. Juni 2006, 13:50:28 »

Offline RR-E-ft

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« Antwort #8 am: 26. Juni 2006, 17:12:19 »
Bestnoten:

Das zeigt, dass die Homepage des Unternehmens von Kunden und allen Interessierten sehr gut angenommen, verstanden und genutzt wird. (??!)

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=30503

Offline DieAdmin

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #9 am: 26. Juni 2006, 20:23:32 »
Kann vielleicht von den vielen Backlinks aus diesem Forum kommen ;)

Offline Tomas

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #10 am: 19. Juli 2006, 11:02:12 »
Im Forum der VZ Thüringen ist folgendes zu lesen. Um was für ein Gutachten könnte es sich da handeln ?? Mir wäre wohler es würde endlich etwas unternommen und diese fruchtlosen Gespräche mit diesen Halsabschneidern beendet.


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie angekündigt, wird in diesem Forum die aktuelle Entwicklung zur Sammelklage gegen die E.ON Thüringer Energie AG veröffentlicht. Eine Mitteilung erfogt dann, wenn es eine mitteilenswerte Entwicklung gibt.

E.ON hat nunmehr Gutachter gebeten Kostenvoranschläge für die Erstellung eines Gutachtens abzugeben. Den Gutachtern wurden dafür Fragestellungen übermittelt. Der konkrete Inhalt des Gutachtens soll in einem Gespräch mit den Gutachtern abgesteckt werden. Insbesondere die Informationen, die die Gutachter für die Erstellung des Gutachtens benötigen, sollen genauer eingegerenzt werden.

Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. wird an diesem Gespräch teilnehmen.

Die Kostenvoranschläge sollen bis Ende Juni vorliegen. Die Gespräche sollen dann Mitte August stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Weinsheimer
Verbraucher-Zentrale Thüringen

Offline DieAdmin

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #11 am: 23. Juli 2006, 19:35:46 »
Hallo @all,

gestern war in meinem Briefkasten ein Werbeblatt der E.ON Thüringer Energie.

Darin werden die Preise für 1500 kwh und 4500 kwh mit den Preisen von Yello vergleichen

Zitat
E.ON Thüringer Energie bietet einen Preis für alle Thüringer!
Yello-Strom ist mit ihren vielen verschiedenen Preisen in ca. 95% der PLZ-Gebiete in Thüringen teuer. Vergleichen Sie selbst:

Und dann kommt eine schöne Tabelle. Paar Euros ist EON günstiger. Einheitlich 356,31 Euro (1500 kwh) und 909,00 Euro (4500 kwh)

Als Quelle für die Yello-Preise ist nur die Internetadresse: http://www.yellostrom.de angegeben. Für einen umfangreicheren Preisvergleich wäre doch http://www.verivox.de geeigneter ;)

Aber was werden wohl die Kooperationspartner dazusagen, dass auch deren PLZ-Bereich mit angegeben sind. Ob demnächst eine Werbebeilage der EVI kommt, die mit EON vergleicht ;)

Schöne Grüße aus dem Thüringer Wald

Offline RR-E-ft

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e.on Thüringer Energie
« Antwort #12 am: 24. Juli 2006, 09:30:56 »
Als einerzeit das Bundeskartellamt eine Missbrauchsverfügung gegen TEAG wegen missbräuchlich überhöhter Netzentgelte erließ, kündigte Yello an, die Strompreise für Thüringen zu senken....

In die Netzentgelte waren lauter Kosten eingeflossen, die da nichts zu suchen hatten, u. a.  auch Kosten des Sportsponsorings und für Zeitungsinserate.....

Die Netzentgelte sollten um 10 Prozent abgesenkt werden.

Die Missbrauchsverfügung wurde vom OLG Düsseldorf aufgehoben.
Leider ging das Bundeskartellamt dagegen nicht in Rechtsmittel vor den BGH.

Eine anderweitige Entscheidung des OLG Düsseldorf, mit der eine Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Netzentgelte gegen die Stadtwerke Mainz aufgehoben wurde, wurde vom BGH aufgehoben.....

An den Netzentgelten in Thüringen htte sich folglich nichts geändert, obschon auch der Leiter der Landeskartellbehörde diese vor einem Jahr im "Erfurter Gespräch" als prohibitiv überteuert bezeichnete.

prohibitiv = verboten



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline DieAdmin

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« Antwort #13 am: 24. Juli 2006, 11:37:46 »
Hallo Herr Fricke,

Zitat
An den Netzentgelten in Thüringen htte sich folglich nichts geändert, obschon auch der Leiter der Landeskartellbehörde diese vor einem Jahr im "Erfurter Gespräch" als prohibitiv überteuert bezeichnete.

prohibitiv = verboten

Beim Nachschlagen des Wortes "prohibitiv" hab ich die Bedeutung  "verhindernd, vorbeugend" gefunden.

Also eine mehrdeutig interpretierbare Aussage vom Leiter. Denn eine klare Aussage hätte ja auch ein Handeln als Konsequenz zur Folge.

Zitat
Als einerzeit das Bundeskartellamt eine Missbrauchsverfügung gegen TEAG wegen missbräuchlich überhöhter Netzentgelte erließ, kündigte Yello an, die Strompreise für Thüringen zu senken....

Meinen Sie dieses: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdf ?

Offline RR-E-ft

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