Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
RR-E-ft:
--- Zitat von: \"taxman\" ---
Herr Fricke,
ich wollte mit meiner Frage SIE nicht langweilen. Es war Ihnen unbenommen darauf antworten zu müssen.
--- Ende Zitat ---
Habe ich nicht wirklich verstanden. :wink:
Cremer:
@taxman,
m.E. ergibt sich das aus der Vertragsgestaltung
Bei uns heißt es "Erdgas-Sondervertrag A" mit enstpr. "Bestimmungen zum Gas-Sondervertrag A"
damit ist klar, kein Sonderpreis sondern Sondertarif
Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. darauf kommt es an.
RR-E-ft:
@Cremer
--- Zitat von: \"Cremer\" ---@taxman,
m.E. ergibt sich das aus der Vertragsgestaltung
Bei uns heißt es "Erdgas-Sondervertrag A" mit enstpr. "Bestimmungen zum Gas-Sondervertrag A"
damit ist klar, kein Sonderpreis sondern Sondertarif
:roll:
Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. darauf kommt es an.
--- Ende Zitat ---
Auf die Bezeichnung an sich kommt es nicht an.
Falsa demonstratio non nocet.
Es gibt nur Tarifkunden im direkten Anwendungsbereich der § 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 1 Abs. 2 AVBGasV und davon eindeutig zu unterscheidende Sondervertragskundkunden, auf deren Verträge die AVBGasV weder unmittelbar noch analog Anwendung fand, bei denen also nur AGB des Versorgers vereinbart sind, wobei die AGB auch darin bestehen können, dass die Bestimmungen der AVBGasV "abgepinselt" wurden.
Insbesondere sog. (Norm-) Sondervertragskunden sind keine Tarifkunden (vgl. nur Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff.).
taxman:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. Darauf kommt es an.
--- Ende Zitat ---
Ist mir klar.
Lt. den bisherigen Befragungen haben lediglich 2 jemals eine Unterschrift geleistet. Soweit eben die Erinnerungen zurück reichen. Bei diesen beiden wurde der Antrag bzgl. des Hausanschlusses unterschrieben.
Da es um Sondervertragskunde werden zu können überhaupt einer Unterschrift bedarf, kann ich diesen Kundenstatus für uns verneinen.
Ansonsten wurden, aufgrund der Befragungen, bisher keine weiteren Unterschriften geleistet.
Insoweit gehe ich nach wie vor davon aus, dass wir alle Tarifkunden sind.
Wieso der BdE hierzu dann schreibt das wir alle Sondervertragskunden sein sollen verstehe ich einfach nicht! :oops:
Danke an Alle, auch an Herrn Fricke! :wink:
taxman
DieAdmin:
--- Zitat von: \"taxman\" ---
Wieso der BdE hierzu dann schreibt das wir alle Sondervertragskunden sein sollen verstehe ich einfach nicht! :oops:
--- Ende Zitat ---
@taxman,
wenn ich mich mal in einen fremden Versorger-Thread einmischen darf:
Ähnlich durcheinander war ich auch, bezüglich des ehem. "Sonderabkommens" bei EVI.
Ich selbst hab damals lediglich eine Mitteilung bei Anmeldung bekommen, das ein Versorgungsvertrag zustande gekommen ist. Abgerechnet wurde ich mit dem "Sonderabkommen". Hab auch nie ne Unterschrift geleistet und keine AGB bekommen.
Also sehe ich mich als Tarifkunde, zumindest, dass der Preis einseitig festgesetzt wurde.
Bei der Infoveranstaltung im Oktober letzten Jahres (an dieser Stelle mal schöne Grüße an Herrn RA Weeg)
kam dann zur Sprache, war völlig überrascht als das "Sonderabkommen" als Sondervertrag galt. Und es stellte sich bei späteren Nachfragen heraus, dass die Haus- und Grundstückseigentümer damals eine Unterschrift geleistet haben.
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