Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH

<< < (12/14) > >>

Cremer:
@Fricke,

ich denke es ist schon ein Unterschied ob Sonderpreis oder Sondertarif.

Und Sie bestätigen dies:


--- Zitat ---davon eindeutig zu unterscheidende Sondervertragskundkunden
--- Ende Zitat ---


im Gegensatz zu Sonderpreis.

Ein Sonderpreis kann z.B. einem Tarifkunden oder einem Sondertarifkunden angeboten werden.

RR-E-ft:
@Cremer

Was sollte am Sondertarif denn bitte so besonderes sein, wenn es sich etwa um einen Allgemeinen Tarif gem. § 10 Abs. 1 EnWG 1998 handelte, auf welchen die Bestimmungen der AVBGasV unmittelbar zur Anwendung kommen sollten?

Entweder es handelt sich um einen Allgemeinen , Tarif also gerade nichts Besonderes oder um einen an besondere Voraussetzungen geknüpften besonderen Preis, der dann aber kein Allgemeiner Tarif sein kann, zu dem ein Vertrag allein durch Gasentnahme aus dem Netz zustande kommen konnte.

Aber ehrlich gesagt, steigen die Leute vom Gaswerk wohl selbst nicht mehr dahinter, was sie eigentlich anbieten wollten, vielleicht etwas ganz allgemein Besonderes. :roll:

Schwalmtaler:
Jetzt muss ich aber auch nochmal nachhaken, Herr Fricke.

Warum soll es nicht in der allgemeinen Grundversorgung verschiedene Preisstufen (Sonderpreise) geben?
Bei der EVS z.B. steht ganz eindeutig:

a) Allg. Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung

Erdgas Mini und Erdgas Midi (hier ist der Grundpreis höher, der Arbeitspreis niedriger als im Mini)

b) Sonderpreis für die Versorgung mit Erdgas für Sonderkunden

Erdgas Maxi (nochmals höherer Grundpreis aber geringerer Arbeitspreis als im Midi-Tarif)

Ist es denn nicht richtig, das ich innerhalb der Grundversorgung automatisch Tarifkunde bin? Außerdem hätte doch der Versorger den Einspruch nach §315 BGB abgeschmettert, wenn ich Sondervertragskunde wäre, oder nicht?

Je länger man diskutiert bzw. mitliest, desto unsicherer wird man!

taxman:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Entweder es handelt sich um einen Allgemeinen , Tarif also gerade nichts Besonderes oder um einen an besondere Voraussetzungen geknüpften besonderen Preis, der dann aber kein Allgemeiner Tarif sein kann, zu dem ein Vertrag allein durch Gasentnahme aus dem Netz zustande kommen konnte.
--- Ende Zitat ---


Aus der hp des Versorgers kopiert:

A. Allgemeine ERDGAS-Preise
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) in der Fassung der Verordnung vom 21.06.1979 und der Bundestarifordnung Gas stehen dem Kunden für Haushalt und Gewerbe unabhängig vom Verwendungszweck des Gases folgende allgemeine ERDGAS-Preise zur Einstufung nach Bestabrechnung an:

B. ERDGAS-Sonderpreis-Tarife
Kunden, deren Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der Nennwärmeleistung (NWL) der Verbrauchseinrichtungen vergleichsweise groß ist (insbesondere Heizgasverbraucher), werden in folgenden Sonderpreisen nach Bestabrechnung eingestuft:

Jetzt kommt taxman:

Versorgt werden Tarifkunden! Abgestellt wird immer auf den Verbrauch! Nur auf den Verbrauch hin wird eine Bestabrechnung ermittelt!

Unterschriftsleistungen sind nur in zwei Fällen bekannt bei über 60 bekannten Fällen insgesamt. Es handelt sich dabei um Unterschriften für die Bestellung des Gasanschlusses. Meinem Verständnis nach wurde hierbei kein Sondervertrag abgeschlossen.

Alle uns bekannten Kunden werden nach den ERDGAS-Sonderpreis-Tarifen abgerechnet, da eben der Verbrauch entsprechend ist.

Die Bezeichnung ERDGAS-Sonderpreis-Tarif hat die maximale Verunsicherung bei unseren Mitgliedern herbeigeführt. Das der BdE hier auch gleich auf diesen Verunsicherungszug aufspringt dachte ich nicht! :oops:

Danke für Eure Mühe!
taxman

Cremer:
@taxman,

wir haben zum Vertrag die sogenannten  "Besondere Bedingungen für den Erdgas-Sondervertrag A"

Dort wird aber in § 1 im 1. Satz hingewiesen, dass die AVBGasV gilt.

Dies war sowohl bei den alten, als auch bei den neuen Verträgen
 
Wohlgemerkt, neue Verträge ab dem 1.1.2007

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