Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
Long-Rider:
Hallo alle zusammen,
ich habe auch dieses Schreiben erhalten und hab im Moment auch keine Ahnung was ich machen soll, hier sind wohl unsere Spezialisten gefragt.....
Gruß
Long-Rider
jonas93:
Hallo alle zusammen,
ich habe auch dieses Schreiben erhalten und befürchte in einem Sondervertrag zu landen, der mir die Möglichkeit einer Preiskürzung dann nicht mehr bietet. Habe bislang die Preise gekürz, so dass ich auf dem Niveau von Oktober 2004 meine Rechnungen begleiche.
Habe die gleichen Fragen wie gas.
Danke für den Expertenrat.
Jonas
taxman:
--- Zitat von: \"gas\" ---Soll man diesen Sondervetrag annehmen?
--- Ende Zitat ---
Nein !!!!
--- Zitat von: \"gas\" ---Was passiert wenn man diesen Sondervetrag nicht annimmt?
--- Ende Zitat ---
Man bleibt weiterhin Tarifkunde.
--- Zitat von: \"gas\" ---Kann man weiterhin den niedrigen Gaspreis bezahlen?
--- Ende Zitat ---
Wenn man Tarifkunde bleibt, ja! Wenn man das Sondervertragsangebot annimmt, Nein!
--- Zitat von: \"gas\" ---Was bezweckt die ESW damit?
--- Ende Zitat ---
Noch mehr Geld zu verdienen, denn das ist der Zweck eines jeden Unternehmens!
Symbadisch, rebellische Grüße
taxman
taxman:
Auch ich habe das Angebot der Erdgas-Südwest-GmbH erhalten und dieses dann auch gleich meinem Papierkorb vermacht. Es handelt sich um ein Angebot welches zustimmungsbedürftig ist.
Im vorletzten Absatz des (überall gleichen) Begleitschreibens wird auch ausdrücklich darum gebeten ein gegengezeichnetes Exemplar bitte an ESW zurück zu senden, damit der Vertrag auch zustande kommt.
Mit der Angebotsannnahme wird die Wirkung des Widerspruches (Unbilligkeitseinwandes) für die Zukunft ausgehoben. Man erklärt sich mit diesem angebotenen Preis, für die Zeit eines Jahres, einverstanden. Ein erneuter Widerspruch verpufft wirkungslos.
Die Preiskürzungen der Vergangenheit bleiben grundsätzlich bestehen. Die nichtgezahlten Preiserhöhungen, verwirken wahrscheinlich nach ein paar Jahren.
Symbadisch rebellische Grüße
taxman
ESG-Rebell:
Anscheinend haben alle Widerständler dieses Angebot erhalten.
Noch bevor man eine Zeile desselben gelesen hat, kann man von folgenden Grundsätzen ausgehen:
1) Die ESW wird ihre vertragliche Situation nicht freiwillig verschlechtern.
2) Das Angebot bzw. Anschreiben wird Behauptungen enthalten, die durch ihre Formulierung bzw. Auslassungen absichtlich irreführend sind und den Kunden dadurch zum Unterzeichnen bewegen sollen.
Zu 1)
Beigefügt ist das Preisblatt ab 1. Mai 2007. Ich kann daraus nicht erkennen, dass es zukünftig zwei "PG1"-Tarife - einen für Normalkunden und einen für Widerständler geben soll. Somit gelten die Tarife für alle Kunden in den jeweiligen Tarifgruppen; auch für diejenigen, die keinen neuen Vertrag unterschreiben :!:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die ESW in entsprechender Anwendung des §5 Abs. 2 GasGVV zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der Ergänzenden Bedingungen der ESW zur GasGVV berechtigt ist. ... Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ... zu kündigen."
"Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen, werden dem Kunden 6 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ... zu kündigen. Kündigt er nicht, gelten die Änderungen ab dem genannten Zeitpunkt."
In diesem Vertrag beansprucht die ESG ausdrücklich ein einseitiges Preisanpassungsrecht; unterliegt daher wohl unstrittig einer Billigkeitskontrolle nach §315 BGB. Art und Umfang der Preis- und bedingungsanpassungen sind jedoch vollkommen unabsehbar, verstoßen also recht deutlich gegen §307 BGB.
Dies war aber auch schon bisher so. Der Knackpunkt ist jedoch, dass die derzeitigen Preise durch die Erteilung eines neuen Auftrags (so ist das Angebot der ESW bezeichnet!) der derzeitig gültige Preis als vereinbart gilt und nachträglich wahrscheinlich nicht angefochten werden kann.
Zu 2) "... diese Verordnung stellt Sie als Gaskunden ... besser als im Rahmen der AVBGasV".
Stimmt. Wer jedoch jetzt einen neuen Lieferauftrag erteilt, erkennt den derzeitigen Preis - im zweifelsfall für alle Zeiten - ausdrücklich an.
"Der Gesetzgeber sieht vor, das bisherige Sondervertragsverhältnis ... an die neue Rechtslage anzupassen."
Vorsehen heisst nicht Erzwingen. Alte Verträge, sofern nicht gekündigt, bestehen unverändert weiter fort.
"Der von Ihnen erhobene Widerspruch ... wird dadurch nicht berührt."
"Die Anpassung hat - mit Ausnahme der o.g. Preissenkung - keine preislichen Auswirkungen für Sie."
FALSCH - Mit der Unterschrift wird der aktuelle Preis fällig und Billigkeitseinwände gegen diesen und geringere Preise zukünftig nahezu aussichtslos. Im Forum "Grundsatzfragen" wurde bereits erörtert, dass eine Vertragsannahme mit sofortigem Widerspruch problematisch ist.
"Der Vertrag kommt nach Übersendung ... zustande".
Die einzig gute und nicht irreführende Behauptung.
Wer nichts unternimmt, für den bleibt alles beim Alten.
Gruss,
ESG-Rebell
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