Sie können natürlich rückbuchen.Sie haben ja erst anhand der Jahresrechnung 2005 bemerkt,das Preiserhöhungen waren!
Sie sind nicht verpflichtet,eine Zeitung zu abbonieren um über evt.Veröffentlichungen ihres Versorgers,betr.Preiserhöhung,informiert zu werden.Genaussowenig kann man von Ihnen verlangen,sich auf deren Homepage über Preisaktualitäten zu informieren.
Rückbuchen sie,stellen sie ihre Rechnung ,basierend auf den alten Preis vor der Erhöhung und lassen es ihrem Versorger zukommen.
Bei Nachzahlung zahlen sie nur nach altem Preis und die Abschläge errechnen sie auch nach altem Preis und überweisen selbst.
Aber immer den Verwendungszweck angeben.