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Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005

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lobos:
Hallo

Danke für die Infos und Tips. Ich habe den Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005 nun basierend auf dem Musterbrief und Euren Tips zusammengestellt.

Gibt es übrigens eine Frist für den Widerspruch zur Jahresabrechnung?


Mal schauen, was passiert.

lobos:
Hallo

Ich wollte mich nochmal melden; bin etwas unsicher:

Kann ich die Rückbuchung der Nachforderung aus der Jahresabrechnung 2005 (eingezogen per Lastschrift am 1.2.06) durchführen, obwohl ich den Preiserhöhungen in der Vergangenheit nie widersprach und ich das jetzt erst mit meinem Widerspruch zur Jahresabrechnung vom 4.2.06 mache?

Kann der Versorger nicht behaupten, die Preiserhöhungen in der Vergangenheit wurden von mir stillschweigend akzeptiert und somit ist der Bertrag der Jahresabrechnung nicht fraglich und strittig??

hollmoor:
Sie können natürlich rückbuchen.Sie haben ja erst anhand der Jahresrechnung 2005 bemerkt,das Preiserhöhungen waren!
Sie sind nicht verpflichtet,eine Zeitung zu abbonieren um über evt.Veröffentlichungen ihres Versorgers,betr.Preiserhöhung,informiert zu werden.Genaussowenig kann man von Ihnen verlangen,sich auf deren Homepage über Preisaktualitäten zu informieren.
Rückbuchen sie,stellen sie ihre Rechnung ,basierend auf den alten Preis vor der Erhöhung und lassen es ihrem Versorger zukommen.
Bei Nachzahlung zahlen sie nur nach altem Preis und die Abschläge errechnen sie auch nach altem Preis und überweisen selbst.
Aber immer den Verwendungszweck angeben.

lobos:
Hallo hollmoor

Wenn ich die Rechnung mit den Preisen von 9/2004 mache, dann widerspreche ich auch der Preiserhöhung in 10/2004. Diese Erhöhung wurde mir aber schon mit der Jahresabrechnung 2004 im Januar 2005 bekannt; und gegen diese Abrechnung legte ich keinen Widerspruch ein.
Bedeutet das letzlich, dass ich die Erhöhung zum 10/2004 stillschweigend akzeptierte und ich jetzt bei meiner Berechnung nur die 2005er und 2006er Erhöhungen rausrechnen kann????

Oder muss der Widerspruch gar nicht an den Preiserhöhungen festgemacht werden, sondern an der Höhe der Preise überhaupt???

Monaco:
@Lobos

Prinzipiell können Sie im Gasbereich noch 3 Jahre rückwirkend widersprechen. Das Problem ist nur, einmal gezahltes und abgerechnetes (Jahresrechnung) Geld ist zunächst einmal weg und müsste zurückgeklagt werden. Dies ist aber wenig Erfolg versprechend. Damit ist die Abrechnungsperiode 2004 für Sie gewissermaßen erledigt.
Bei Ihrer \"Gegenrechnung\" für 2005 können Sie jedoch die Preise vom Herbst 2004 ansetzen. Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen nach Abbuchung des Jahresrechnungsbetrages nur noch eine Rückbuchung des Rechnungsbetrages und eine Überweisung des errechneten Betrages nach alten Preisen (Teilrückbuchung ist nicht möglich).
Da Sie für Ihre Rückbuchung noch einige Tage Zeit haben, wenden Sie sich zuvor noch einmal an Ihren Versorger und schicken diesem Ihre Gegenrechnung und erbitten eine Erstattung des Differenzbertrages. Setzen Sie dafür eine Frist (z. B. 28.02.2006). Sollte er die Erstattung ablehnen, können Sie noch bis etwa Mitte März (6 Wochen nach Abbuchung) eine Rücklastschrift beauftragen. Besprechen Sie ruhig mit Ihrer Bank die Problematik. Diese wird Ihnen den möglichen letzten Zeitpunkt für eine Lastschriftrückgabe sicher gern mitteilen.
Dann brauchen Sie sich auch nicht den Vorwurf machen zu lassen, Ihren Versorger uninformiert vor vollendete Tatsachen zu setzen und Ihm eine Rücklastgebühr zu verursachen. Schließlich hat er nun ja genügend Zeit zum reagieren ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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