Energiepreis-Protest > badenova

Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005

(1/5) > >>

lobos:
Hallo

Ich bin auf dieses Forum gestossen, nachdem ich mich über unsere letzte Gasrechnung ärgerte und ich im Internet nach Informationen suchte, wie der Willkür des Gasversorgers - bei uns die Badenova -  entgegengetreten werden kann. Ich habe jetzt auch mal nachgerechnet: Verglichen mit den Tarifen von Anfang 2000 ist der Tarif 2005 um schlappe 78% teurer.

Bis jetzt hatte ich noch nie einen Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt. Die werden bei uns nur in der Presse mitgeteilt und nicht individuell per Brief etc.

Folglich erfährt man in der Jahresbrechnung 2005 vom 11.1.2006, dass die Einheitspreise ab 1.9.2005 von 4.14 auf 4.69 zzgl MWSt stieg.

Kann ich gegen diese Erhöhung heute noch Einspruch einlegen?

Die Abrechnung führt dazu, dass ich eine Nachzahlung zu leisten habe. Wenn ich jetzt eine Gegerechnung aufmache mit den Tarifen von 2004, komme ich auf ca 10 EUR Überzahlung.

Um keinen Fehler zu begehen und nicht über Fristen zu stolpern, meine Frage:
Kann ich jetzt Widerspruch einlegen und mit Einreichen meiner Gegenrechnung (mit 2004er Tarif) die Nachzahlung (per Lastschrift schon eingezogen) rückbuchen lassen?

Kann ich die 10EUR Überzahlung mit den kommenden Abschlagszahlungen verrechnen?

Kann ich für die Berechnung von gerechtfertigten Abschlagzahlungen 2006 auch den Tarif von 2004 zu Grunde legen?

Ich würde mich sehr über Ihre kompetente Anwort und Hilfe freuen.


Mit freundlichen Grüssen

rlc:

--- Zitat ---Um keinen Fehler zu begehen und nicht über Fristen zu stolpern, meine Frage:
Kann ich jetzt Widerspruch einlegen und mit Einreichen meiner Gegenrechnung (mit 2004er Tarif) die Nachzahlung (per Lastschrift schon eingezogen) rückbuchen lassen?

--- Ende Zitat ---

Legen Sie Widerspruch ein, siehe Musterschreiben, und fordern Sie Ihren Versorger auf, die unberechtigte Nachzahlung in Höhe von xxx zurückzuzahlen. Andernfalls Rückbuchung Lastschrift ankündigen. Fragen Sie bei Ihrer Bank wielange zurück sie rückbuchen können.

--- Zitat ---
Kann ich die 10EUR Überzahlung mit den kommenden Abschlagszahlungen verrechnen?

--- Ende Zitat ---
Siehe Ihre AGB/AVB, nein.

--- Zitat ---
Kann ich für die Berechnung von gerechtfertigten Abschlagzahlungen 2006 auch den Tarif von 2004 zu Grunde legen?

--- Ende Zitat ---
Ja, widersprechen Sie allen bisher erfolgten Preiserhöhungen seit Ende 2004. Vorjahresverbrauch * Preise 2004 / 12 = neuer Abschlag. Teilen Sie den neuen Abschlag Ihrem Versorger mit, damit dieser Lastschrift anpasst, diese wirksam begrenzen. Evtl. wird Ihr Versorger die Lastschrifteinzugsermächtigung zurückgeben. Bei Überweisungen immer angeben, wofür sie zahlen, bsp.weise GasKonto nnnnn Abschlag Gas 02/06.

Schwalmtaler:
Hallo zusammen,

da mein Versorger bisher selbst immer mein Guthaben mit dem nächsten Abschlag verrechnet hatte, werde ich auch ´so verfahren und mein Guthaben mit dem 1. Abschlag verrechnen. Bin der Meinung, das hier schon gleiches Recht für alle gelten sollte. Hat der Versorger allerdings selbst immer Guthaben ausgezahlt und den vollen Abschlag eingezogen/eingefordert, sollte man selbst keine Verrechnung vornehmen!
Gruß Schwalmtaler

Graf Koks:
@Schwalmtaler:

Der kleine aber feine Unterschied ist, dass es die Forderung des Versorgers ist, gegen die da mit dem Guthaben aufgerechnet wird, und dass die Guthabenbeträge, mit denen Ihr Versorger verrechnet hat, unstreitig sind. Das ist bei den von Ihnen nunmehr errechneten Guthaben leider formal anders. Diese sind aus Sicht des Versorgers nicht unstreitig.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Schwalmtaler:
Hallo Graf Koks,

das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?

Wie aber schon in \"Stadt/Versorger\" unter EVS / NVV beschrieben hatte ich selbst zum Glück meine Abschläge für 2005 deutlich runtergeschraubt, so das ich anstatt der geforderten 250 € Nachzahlung nur 120 zugestanden und überwiesen habe.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln