Energiepreis-Protest > badenova
Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
R-Gas-Kunde:
--- Zitat von: \"Monaco\" ---
Bei Ihrer \"Gegenrechnung\" für 2005 können Sie jedoch die Preise vom Herbst 2004 ansetzen.
--- Ende Zitat ---
@Monaco
Meinen Sie damit die Preise vor oder nach der Erhöhung im Herbst 2004?
Ich stehe vor dem gleichen Problem. 2004 ist abgerechnet, für die Heizperiode 2005 (bei mir Juli 05 bis Juni 06) wie auch für 2004 habe ich Widerspruch eingelegt.
Das heißt, die letzten drei Erhöhungen (Herbst 04, Herbst 05 und Januar 06) habe ich beanstandet.
Kann ich nun die Rechnung für die aktuelle Heizperiode mit den Preisen, die vor der Erhöhung im Herbst 2004 galten, aufmachen oder nur mit den Preisen, mit denen die Heizperiode 2005 begann?
Gruß
Dirk
hollmoor:
Mit den Preisen\"vor\"der Erhöhung im Herbst 2004!
R-Gas-Kunde:
Danke
Graf Koks:
--- Zitat von: \"Schwalmtaler\" ---Hallo Graf Koks,
das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?
Wie aber schon in \"Stadt/Versorger\" unter EVS / NVV beschrieben hatte ich selbst zum Glück meine Abschläge für 2005 deutlich runtergeschraubt, so das ich anstatt der geforderten 250 € Nachzahlung nur 120 zugestanden und überwiesen habe.
--- Ende Zitat ---
@Schwaltaler:
Nochmal: Sie müssen es bei einem Aufrechnungsverbot immer aus Sicht dessen sehen, gegen den aufgerechnet wird; das sind nun mal die Versorger. Und aus deren Sicht ist unstreitig nur der Guthabenbetrag, der sich unter Berücksichtigung ihrer Preiserhöhung ergibt. Sonst bräuchte es die Klausel ja gar nicht. Dass die Preiserhöhung umstritten ist interessiert doch den Versorger nicht.
Das ist der Grund, warum wir hier im Forum sehr dringend die Überprüfung der Abschlagszahlungen nahe legen.
M.f.G.
der Graf
Monaco:
@ R-Gas-Kunde
Wie hollmoor bereits ausführte, die Preise vor der Erhöhung im Herbst 2004. Sie könnten rein theoretisch auch eine andere Preisbasis benutzen, aber um als Protestler in einem gewissen Gleichschritt zu maschieren ist die Basis 09/2004 empfehlenswert. Davor gab es meines Erachtens eine längere Periode stabiler Preise (in denen diese insgesamt sogar hätten abgesenkt werden müssen). Daher den Widerspruch auch immer auf den Gesamtpreis beziehen. Selbst wenn einzelne Versoger nämlich nachweisen können, dass die letzten Preissteigerungen angemessen waren, so können die Preise insgesamt wegen einer Überhöhten Basis im Herbst 2004 noch zu hoch sein.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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