Energiepreis-Protest > badenova

Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005

<< < (5/5)

Pinguin:
Vielen Dank für die Hilfe.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich nerve, aber ich verstehe das nicht wirklich.

Ich hatte nach der letzten JVA 05 den Abschlag so niedrig gesetzt, dass während des Verrechnungszeitraums bis zur JVA 06 das von mir berechnete Guthaben aufgebraucht wird. Zum Zeitpunkt der JVA 06 werde ich also dieses Guthaben bereits indirekt bekommen haben. Dann reicht es doch, wenn ich nur darauf achte, dass kein neues Guthaben entsteht. Oder bin ich jetzt voll daneben?

hollmoor:
Genau,bin ihrer Meinung,so meine ich es auch.

lobos:
Hallo zusammen

Vielen Dank für die vielen Infos und Tips. Man ist ja schon etwas unsicher mit dieser Sache.

Gibt es eigentlich Fristen (30 Tage nach Zugang oder so) innerhalb derer der Widerspruch auf die Jahresabrechnung erfolgen muss? Oder kann das jederzeit gemacht werden?

MfG

hollmoor:
@lobos

Bitte immer so schnell wie möglich.Nichts in dieser Sache auf die lange Bank schieben!

Kampfzwerg:

--- Zitat von: \"lobos\" --- Gibt es eigentlich Fristen (30 Tage nach Zugang oder so) innerhalb derer der Widerspruch auf die Jahresabrechnung erfolgen muss? Oder kann das jederzeit gemacht werden?

--- Ende Zitat ---


Ich würde vermuten, dass davon auszugehen ist den Widerspruch innerhalb der vom Versorger gesetzten Zahlungsfrist einzulegen.
Nach den 30 Tagen sind Sie ja rechtlich gesehen automatisch im Verzug.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln