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Stadtwerke Emsdetten

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Willy:
Hallo,

die Stadtwerke Emsdetten haben Klage gegen einen Mitstreiter der
Interessengemeinschaft Gaskunden der Stadtwerke Emsdetten beim
Landgericht Dortmund eingereicht!

Der Streitwert beträgt 400 Euro.

Frage an den Rechtsanwalt: Wegen des Betrages von 400 Euro verstehen
wir nicht, warum das Landgericht Dortmund zuständig sein soll. Warum
nicht ein Amtsgericht? Wer legt die Zuständigkeit fest?

Bisher ist nur ein einziger Emsdettener Fall bekannt. Die Stadtwerke
Emsdetten werden durch den Justiziar Dietmar Hempel vertreten.

Willy Sellin

RR-E-ft:
@Willy

Kollege Hempel ist Justiziar bei den Stadtwerken Wuppertal, im Übrigen zugelassener Rechtsanwalt.

Als Justiziar eines Unternehmens darf man dieses nicht als Rechtsanwalt vetreten, weil es an der Unabhängigkeit und Freiheit mangelt, die einen Rechtsanwalt auszeichnet.

Man wird beim Kartellgericht klagen, so wie im Falle E.ON Westfalen Weser. Für Kartellsachen ist erstinstanzlich in NRW das LG Dortmund zuständig.

Der Zahlungsanspruch kann sich indes nur aus § 433 BGB ergeben.

Es gibt keine kartellrechtlichen Vorschriften, die einen Zahlungsanspruch oder auch nur ein Preiserhöhungsrecht begründen können, urteilte unlängst das Landgericht Dresden.

Deshalb handelt es sich nach der Rechtsprechung des LG Dreden auch schon nicht um eine Kartellsache, so dass das Kartellgericht unzuständig ist.

Man sollte das Urteil des OLG Karlsruhe und die Entscheidung des BGH vom 13.12.2005 - KVR 13/05

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005-12-13&nr=36447&pos=13&anz=26

sowie des OLG Düsseldorf vom 23.11.2005, ZNER 2006, 47, [50] dahernehmen und dazu noch den Ausdruck hiervon beifügen:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_7_13_2.pdf

(sofort ausdrucken, weil es morgen schon weg sein kann!!!!)

und schon sollte die Sache klar sein.

Anwalt nehmen, Verweisung an das zuständige Gericht und Klageabweisung beantragen und hierauf verweisen:

http://www.fern-nahwaermetechnik.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf

Höchst vorsorglich in der Klageerwiderung nochmals die Unbilligkeit gegen den gesamten Preis einwenden.

Und dann getrost abwarten, ob die Klage nicht noch wieder zurück genommen wird, weil die Stadtwerke offensichtlich mit dem Schinken nach der Wurst werfen.

Erfahrungen mit Dr. Hempel vor dem Landgericht Dortmund hat unser Kollege Reinhard Weeg.

Bitte nicht irgend einen Anwalt wählen, sondern einen vom Netzwerk des Bundes der Energieverbraucher!

Diesem alle Unterlagen sehr schnell zur Verfügung stellen und Vollmacht erteilen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Willy:
Herr Fricke

vielen Dank für die prompte Antwort.

Der Betroffene sich einen Osnabrücker Anwalt aus der Rechtsanwaltsliste
des Bundes der Energieverbraucher gewählt.

Ihre Informationen habe ich weitergeleitet.

Willy Sellin

RR-E-ft:
@Willy

Wenn Spezialisten wie Dr. Hempel oder Freshfields Bruckhaus Deringer usw. die Gegenseite vetreten, dann sollte man in der Anwaltsliste auf die Anwälte mit den Sternchen achten.

Meine Erfahrung ist die, dass es sich bei den Kollegen in der Liste alles um Kollegen handelt, die bereit sind, Energieverbraucher engagiert zu vertreten.

Nicht alle sind indes so eng in das Netzwerk eingebunden, dass sie zu jeder Zeit über die aktuellsten Urteile auf dem Gebiet des Energierechts noch über die Fachaufsätze verfügen, noch sich vertieft damit befasst haben.

Es genügt bisher wohl, sich zur Liste anzumelden, seine Bereitschaft zu erklären, Verbraucher zu vetreten.

Manche schauen nur ab und an in der Urteilssammlung auf der Seite vorbei, die indes auch ersichtlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und unbedingte Aktualität erheben kann.

Hier im Forum sind nur einige wenige Kollegen vertreten, die sich immer aktuell informieren und teilweise auch selbst Beiträge verfassen.

Möglicherweise informieren sich hier sogar mehr Kollegen von der Gegenseite.

Es ist sogar so, dass einige Verbraucher - etwa durch Lektüre des Energiedepesche- Sonderheftes teilweise umfassender mit der Materie vertraut sind, als so mancher Kollege.

Leider ist das so.

Und ich persönlich fände auch gemeinsame Veranstaltungen für  Anwälte wichtiger als manches andere. Leider konnte ich mich mit anderen insoweit nicht für entsprechende Veranstaltungen durchsetzen.

Statt dessen gab es andere Veranstaltungen mit juristischem Quiz.... So haben wir uns wenigstens mal gesehen.

Kurzum:

Amtsgerichte und ihre Entscheidungen haben nicht mehr den Stellenwert, den sie am Anfang der Auseinandersetzung noch hatten.

Wo es jedoch um Verfahren vor Landgerichten geht, wo die Gegenseite auch noch ersichtlich ihre erste Garnitur aufbietet, da sollte weiter nach Möglichkeit tunlichst darauf geachtet werden, dass Kollegen mit der Vertretung betraut werden, die sich nicht nur bei Gelegenheit mit dem Thema Billigkeitskontrolle von Energiepreisen oder gar Energierecht befassen, weil sie sonst leicht an Grenzen stoßen könnten.

Meine Meinung zu der bisherigen Anwaltsliste ist damit vielleicht hinreichend deutlich geworden und ggf. ist es hilfreich, wenn diese einmal hinsichtlich möglicher Kriterien auch von den Protestgruppen hinterfragt wird.

Wichtig ist, dass im Fall der Fälle jeder Verbraucher einen Anwalt findet, der nicht nur bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.

Auch dies ist ja schon problematisch genug angesichts der geringen Streitwerte, der geringen Gebühren und des imensen Umfanges der Schriftsätze.

Die Verbraucher können froh sein, dass mancher Kollege nicht ahnt, was auf ihn zukommt.

Ich wage von hier aus die Fernprognose, dass sich Kollege Dr. Hempel wegen der 400 EUR auf nicht weniger als 20 Seiten mit seinen Thesen in der Klageschrift verbreitet haben wird. Die Anlagen könnten mindestens noch einmal einen entsprechenden Umfang aufweisen.

Man bekommt eine Paketsendung, wundert sich und dabei ist es eine Klageschrift nebst Anlagen.

So erging es etwa schon Verbrauchern in Sachsen wegen lediglich 40 EUR Streitwert.

(Klageschriften wegen eines Streitwertes in Höhe von 250.000 EUR kommen hingegen oft mit drei bis vier Seiten aus.)

Es kommt auch vor, dass am letzten möglichen Tag gegen 19.00 Uhr das Faxgerät anspringt und einen Schriftsatz nebst Anlagen von ca. 150 Seiten entäußert, so dass man noch ein paar wenige Stunden zur fristgemäßen Stellungnahme darauf hat.


Wer auf Verbraucherseite schon einmal damit zu tun hatte, holt einfach seinen Antwortmustertext über 30 Seiten nebst Anlagen hervor und schickt diesen ab.

Wer jedoch zum ersten Mal - und vielleicht nicht alsbald wieder - damit befasst ist, wird einen Zeitaufwand betreiben müssen, der über normale Gebühren nicht abgegolten werden kann. Das ist ein Problem, welches weiter besteht und für welches es immer noch keine Lösung gibt.

Es steht nicht zu erwarten, dass der beauftragte Kollege, sich ggf. notwendigerweise know how einholt und sein schon unangemessen kleines Honorar im Gegenzug auch noch teilt.....

Am besten wäre es also, wenn etwa Protestgruppen von Anfang an einen Kollegen in der Nähe wählen, welcher der ständige Begleiter in allen Lagen ist und sich allein deshalb immer wieder mit dem Thema befassen muss und zudem regelmäßig ein Erfahrungsaustausch zwischen diesen Kollegen gepflegt würde.

Das gilt überall, nicht nur in Emsdetten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Willy:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---

Ich wage von hier aus die Fernprognose, dass sich Kollege Dr. Hempel wegen der 400 EUR auf nicht weniger als 20 Seiten mit seinen Thesen in der Klageschrift verbreitet haben wird. Die Anlagen könnten mindestens noch einmal einen entsprechenden Umfang aufweisen.


--- Ende Zitat ---


Gut geraten: nach meinen Informationen sind es 60 Seiten.

Ich habe den Betroffenen informiert.

Willy

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